Die Leitung des Rechtsamtes wird dem bisherigen Leiter der Kämmerei Dirk Müller mit Wirkung vom 10. Dezember 2012 dauerhaft übertragen. So teilt es Leipzigs Stadtverwaltung per 6. Dezember mit. Oberbürgermeister Jung hatte dem Volljuristen Dirk Müller bereits ab November 2011 die amtierende Leitung im Rechtsamt übertragen. Damit könne Dirk Müller seine erfolgreiche Arbeit in der Führung des Amtes einschließlich des Reorganisationsprozesses fortsetzen.

Damit ist zwar nun die Amtsleiterstelle im Rechtsamt wieder besetzt. Dafür wird die Stelle des Amtsleiter der Kämmerei, die Müller bislang inne hatte, neu zu besetzen sein.

Die bisherige Leiterin des Rechtsamtes Gesa Dähnhardt hat ihr Arbeitsverhältnis gekündigt und wird damit auch aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Die Stadt Leipzig respektiere die Entscheidung von Gesa Dähnhardt, teilt die Verwaltungsspitze mit. Oberbürgermeister Jung hatte hierzu die Fraktionsvorsitzenden am 5. Dezember informiert.

Gleichzeitig teilt die Verwaltung mit, dass in einem weiteren durch die Medien bekannt gewordenen Fall der sogenannten herrenlosen Grundstücke die Aufarbeitung jetzt ein gutes Stück weitergekommen sei. Den Fall Magdalenenstraße 18 in Eutritzsch hatte das “Sonderprojekt Gesetzliche Vertretung”, das seit Juli mit der Aufarbeitung der Fälle befasst ist, zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft gegeben.

Deren Ergebnis liegt nun vor: Die Behörde sehen keinen Grund, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Und der Kommunalversicherer KSA, der in solchen Fällen routinemäßig einzubeziehen ist, erklärte nun, dass unter Haftpflichtgesichtspunkten grundsätzlich keine Zahlung erfolge. Die Akte wird jetzt zur weiteren Prüfung an den von der Stadt als Schlichter bestellten Gerichtspräsidenten a.D., Dr. Eckart Hien, übergeben – so die Verwaltung.

Die verwaltungsinterne Überprüfung des Falls hatte auch ergeben, dass bei der Magdalenenstraße 18 beim Wertgutachten für den Erstverkauf keine gravierenden Mängel vorliegen. Die Prüfung im Restitutionsverfahren hatte ergeben, dass es sich nicht um jüdisches Eigentum handelt.

Das Grundstück war 1998 für 250.000 DM verkauft worden, der Weiterverkauf erfolgte für 2,5 Millionen DM. Dieser Kaufpreis, das hat die jetzt erfolgte Aufarbeitung ergeben, setzt sich aus dem gleich gebliebenen Grundstückspreis von 250.000 DM und einer Sanierungsoption in Höhe von 2,3 Millionen DM zusammen.

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Im Fall der Anfang November erzielten Einigung bei den Grundstücken Etkar-André-Straße 30 und Pfaffendorfer Straße 1 wird die entsprechende Verwaltungsvorlage voraussichtlich in der kommenden Woche in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters beraten werden. Anschließend sollen die Stadträte ausreichend Zeit erhalten, um sich mit der erzielten Einigung auseinander zu setzen. Die Verwaltung strebt an, die erreichte Einigung im Januar den Gremien und der Ratsversammlung vorzulegen.

Die Aufarbeitung der Fälle zeigte sich in den vergangenen Wochen als überaus kompliziert, schätzt die Verwaltung ein: So umfasst die Erbengemeinschaft der Etkar-André-Straße geschätzt mehr als 100 Erben, von denen viele nicht oder deren Wohnort nicht bekannt sind. Die Stadt Leipzig unterstützt seit Monaten die Erbengemeinschaft intensiv bei der Suche nach Miterben.

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