Es ist wie ein Pingpong-Spiel, wenn es um die so genannten "Herrenlosen Häuser" in Leipzig und die Aufarbeitung der Versäumnisse im Rechtsamt geht. Die Stadträte fordern Akteneinsicht, die wird ihnen zuletzt gewährt - aber unter Auflagen. Drei Seiten lang ist die Erklärung, die sie unterzeichnen sollen. Sie fühlen sich an die Kandare genommen. Am 28. November gab der Datenschutzbeauftragte deshalb ein großes, langes Statement ab.

Auf der Homepage der Stadt Leipzig ist es nachzulesen. Ein wenig mit grummelndem Unterton. Denn durchgesetzt haben es 43 Stadträtinnen und Stadträte, dass sie die brisanten Unterlagen einsehen dürfen. Aber eine Einsicht beantragt haben am Ende aus jeder Fraktion praktisch nur eine bzw. einer. Diejenigen nämlich, die sich mit der Materie schon auskennen.

Seit dem 12. November haben sieben Stadträte von diesem Recht Gebrauch gemacht.

Vor Akteneinsicht müssen sich die Stadträte verpflichten, nicht mit Dritten über die Akteninhalte zu sprechen, betont die Stadtverwaltung. Eine solche Verpflichtung sei bei nicht-öffentlicher Akteneinsicht ein übliches und notwendiges Verfahren, da damit die persönlichen Daten von Betroffenen, wie in Landes- und Bundesgesetzen vorgeschrieben, geschützt würden. Der Austausch der Stadträte untereinander über den Inhalt der Akten werde damit nicht unterbunden.

Bis zum 25. November, also zwei Wochen lang, habe kein Stadtrat gegenüber der Verwaltungsspitze erklärt, dass er sich durch die Datenschutzverpflichtung in seiner Arbeit behindert fühle, stellt Pester fest. Die erste, die ihren Unmut bekundete, war Naomi Pia Witte, Stadträtin der Linken. Wolfram Leuze, Vorsitzender der Grünen-Fraktion, war noch gar nicht dazu gekommen, sich das Papier vorzunehmen.

“Eine ähnliche Verpflichtung hatten Stadträte bereits im Frühjahr unterzeichnet, als es um die Einsicht in den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes ging. Auch ein Stadtrat, der jetzt erklärt, diese Verpflichtung nicht unterzeichnen zu können, hat eine ähnlich lautende Erklärung damals unterschrieben”, betont der Datenschutzbeauftragte Dietmar Pester. “Die Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung ist also kein Sonderfall, wie jetzt behauptet wird; sie ist erst recht kein ‘Maulkorb’, sondern die Anwendung von Recht und Gesetz.”

“Bei den in den Akten und den vorliegenden Arbeitslisten gespeicherten Daten handelt es sich um personenbezogene Daten (mehrheitlich von Eigentümern von Grundstücken als Betroffene) oder Daten, die dem Steuergeheimnis, Betriebs- und Geschäftsgeheimnis, etc. unterliegen”, betont Pester. “Eine Veröffentlichung dieser Daten ist rechtlich nur möglich, wenn eine gesetzliche Vorschrift dies zulässt oder die Betroffenen dem zugestimmt haben. Im hier vorliegendem Fall fehlt eine gesetzliche Vorschrift zur Veröffentlichung.”

Die allermeisten Eigentümer der Grundstücke hätten sich nicht an die Öffentlichkeit gewandt. In diesem Fall müsse das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe dieser Daten hinter dem berechtigten Interesse der Betroffenen auf Wahrung ihres Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung zurückstehen.

Gemeint ist mit dem strengen Datenschutz auch weniger der Stadtrat. Der dürfe seiner Kontrollbefugnis nachkommen. “Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte (wie z.B. Parteien, Presse, etc.) ist jedoch nicht zulässig”, betont Pester. “Durch diese Verfahrensweise wird die Wahrnehmung des Kontrollrechts der Stadträte in keiner Weise behindert.”

Die Stellungnahme der Stadt: www.leipzig.de/de/buerger/newsarchiv/2012/Verpflichtungserklaerung-ist-kein-Maulkorb-24486.shtml

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