Der Überbringer der Nachricht war die Stadt Leipzig, fußend auf Haltungen der Landesdirektion und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, meinen Mike Nagler und Wolfgang Franke vom April-Netzwerk. Das es in dem Ansinnen, zukünftige Stadtratsentscheidungen zur Veräußerungen von kommunalem Eigentum mit Zweidrittel- statt einer einfachen Mehrheit im Stadtrat entscheiden zu müssen, letztlich um die Gemeindeordnung der Stadt Leipzig und somit aller sächsischen Städte gehen könnte, müssen sie geahnt haben.

Drei Monate hatte sich die Stadt Leipzig Zeit gelassen, um am heutigen 8. November 2013 schlicht Nein zu den 26.000 Unterschriften und der Rechtmäßigkeit des Vorhabens zu sagen. “Die Stadtverwaltung hat uns heute Morgen mitgeteilt, dass sie unser Bürgerbegehren juristisch kippen wollen. Wir, das APRIL-Netzwerk und die Initiative Bürgerbegehren ?Privatisierungsbremse’ nehmen den Standpunkt der Leipziger Stadtverwaltung zur Kenntnis, nachdem das Bürgerbegehren ?Privatisierungsbremse’ juristisch nicht zulässig sei. Bei einem Gespräch auf Einladung des Ersten Bürgermeisters A. Müller wurden den Vertretern des Bürgerbegehrens die Gründe für den Verwaltungsstandpunkt mitgeteilt.” so Nagler und Franke im unmittelbaren Nachgang an die Entscheidungsverkündung heute. Nachvollziehen können sie es eher nicht und mutmaßen juristische Spitzfindigkeiten, um das Hinarbeiten auf einen Bürgerentscheid in diesem Stadium auszuhebeln.

“Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass die von der Stadt Leipzig unter Berufung auf Äußerungen der Landesdirektion bzw. des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vorgebrachten Begründungen das Resultat einer ergebnisorientierten juristischen Bewertung sind. Um es klar zu formulieren: Diese Begründungen leuchten uns nicht ein.”
Allein schon die Tatsache, dass die juristische Prüfung über drei Monate gedauert hat zeige ihnen zudem, dass es einigen Aufwands bedurfte, um Begründungen für die vermeintliche juristische Unzulässigkeit zu formulieren.

Und die vorherige Rechtsposition der übergeordneten Behörden schent sich seit Anfang 2013 ebenfalls geändert zu haben: “Außerdem gab es bereits ganz am Beginn der Unterschriftensammlung auf unsere Anfrage hin Signale von Rechtsamt und Landesdirektion, denen wir grundlegende Bedenken nicht entnehmen konnten.”

Und so vermuten nun die Initiatoren, dass “die Fragestellung … für die Stadtverwaltung, aber auch für die Landesdirektion und die Staatsregierung allzu unbequem zu sein” scheint. Dabei würde nebenbei die politische Meinungsäußerung von über 26.000 Unterzeichnenden ignoriert. Das mit der Ablehnung verbundene Bekenntnis seitens der Leipziger Stadtspitze, hier auch gemeint Oberbürgermeister Burkhard Jung, sich dem Ansinnen des Bürgerbegehrens “verbunden” zu fühlen und auf eine Selbstbindung von Verkaufsentscheidungen an Gemeinwohlinteressen hinzuwirken, zeige für die Privatisierungsgegner zwar, dass die Auffassungen der Bürgerinnen und Bürger zumindest vernommen worden sind. Es bliebe jedoch abzuwarten, ob es bei Lippenbekenntnissen bleibt.

Und auch eine Ablehnung des Bürgerentscheides im Stadtrat, mit der nun gerechnet werden muss, wird man nicht ohne Gegenwehr hinnehmen. Nagler und Franke zum weiteren Vorgehen: “Nach Prüfung der schriftlichen Begründung des Standpunktes der Verwaltung (bzw. des Standpunktes des SMI) werden wir über die notwendigen Schritte beraten, um den Bürgerentscheid notfalls vor Gericht zu erstreiten.”

Was hingegen, eher in eine andere Richtung bezüglich der Möglichkeiten kommunales Eigentum zu veräußern in der Sächsischen Kommunalordnung von Seiten der Regierungskoalition geändert werden könnte, lesen Sie hier auf L-IZ.de. Schon heute kann man jedoch sagen – so heilig scheint eben diese Kommunalgesetzgebung nicht zu sein, wie einige gerade zu suggerieren suchen.

Zur Seite der Initiatoren der “Privatisierungsbremse”

www.privatisierungsbremse.de

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