Am Donnerstag, 14. November, zeigte Heiko Rosenthal, Bürgermeister und Beigeordneter für Umwelt, Ordnung und Sport, zusammen mit Dr. Frank Richter, Betriebsleiter der Stadtreinigung Leipzig, die für den Winter fit gemachte Fahrzeugflotte der Stadtreinigung. Ein paar neue Schieber waren auch dabei. Und das Versprechen, im Winter wieder tapfer gegenzuhalten. Was wohl auch zu schaffen ist.

Vorgestellt wurden zum Beispiel die vier Fahrzeugtypen, mit denen der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig Schnee und Eis beräumen bzw. beseitigen möchte: der “Iveco mit Streuer und Schiebeschild”, der “Unimog mit Streuer und Schneefrässchleuder”, das “Multicar M 27 mit Streuer und Schiebeschild” sowie der “Piaggio mit Walzenstreuer und Schiebeschild”. Insgesamt 42 große Fahrzeuge mit Schneepflug (und zum Teil mit Streuaufbau) werden im Einsatz sein, wenn’s schneit und friert. Zudem stehen 57 kleinere Fahrzeuge wie zum Beispiel Kleinstreuer oder Kraftwagen für den Mitarbeitertransport zur Verfügung.

Verteilt auf drei Schichten kommen 295 Arbeitskräfte des Eigenbetriebes und von Fremdbetrieben zum Einsatz. Mit dabei sind Vertragsunternehmen, welche bei der Räumung im GVZ Radefeld, Wiederitzsch, Lindenthal, Lützschena-Stahmeln, im gesamten Leipziger Norden, Engelsdorf, Althen und Liebertwolkwitz helfen. Unter anderem 2.500 Tonnen Auftausalz und 25 Tonnen Split sind als anfänglicher Lagerbestand an Streugut vorrätig.

Aber – und das wurde im letzten langen Winter 2012/2013 von Vielen ignoriert: Wer ist noch alles räum- und streupflichtig?

Die Winterdienstpflicht für Gehwege ist in Leipzig auf die Anlieger, also auf die Eigentümer der an den Straßen anliegenden Grundstücke, übertragen. Da müssen entweder die Hausmeister ran oder – wo es keine gibt – die Hausbesitzer selbst.

Nur der Straßenraum selbst und das Gelände an öffentlichen Gebäuden ist städtische Angelegenheit. Die Vorgaben der Winterdienstsatzung bezüglich Straßen erfüllen Mitarbeiter der Leipziger Stadtreinigung und Fremdfirmen mittels Räum- und Streutechnik. Der manuelle Winterdienst – also mit Schippe oder Schneeschieber ausgestattete Arbeitskräfte der Abteilung Straßenreinigung und der Bauhöfe – kommt an den Schwerpunkten der Stadt, so beispielsweise an 365 Straßenkreuzungen und Fußgängerüberwegen, 135 Straßenübergängen, 9 Straßenunterführungen sowie 124 Fußgängerbrücken und Gehwegen auf Brücken zum Einsatz.

Und was dann bei der ersten Flocke von zahlreichen Medien und politischen Akteuren ganz gewiss wieder vergessen wird: Derzeit unterliegt nur rund ein Drittel (571 Kilometer) des insgesamt 1.750 Kilometer langen Leipziger Straßennetzes dem städtischen Winterdienst, der aus Steuermitteln finanziert wird. Aufgabe ist hier die Herstellung der Befahrbarkeit der in der Winterdienstsatzung aufgeführten Straßen, betonten Rosenthal und Richter am Donnerstag.

Winterpflichten der Anlieger und Grundstücksbesitzer

Die Anlieger haben in der Zeit von 7 bis 20 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr) die am Grundstück angrenzenden Gehwege (mit einer Breite von 1,20 Meter) von Schnee zu räumen und bei Glätte abzustumpfen. Zur Pflicht der Anlieger gehört außerdem das Räumen und Abstumpfen von an Grundstücken anliegenden

– Gehwegen, Haltestellen- und Wartebereichen des öffentlichen Nahverkehrs,
– angrenzenden Radwegen, wenn es sich um einen kombinierten Rad-/Gehweg handelt,
– Zugängen zu den Bereitstellplätzen der Abfallbehälter sowie
– Hydranten, Absperrschiebern und Zugängen.

Die Gehwege an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen, Kreuzungen und Einmündungen müssen von den Anliegern so von Schnee frei gehalten und bei Glätte gestreut werden, dass ein gefahrloses Betreten der Fahrbahn möglich ist. An Haltestellen des ÖPNV und der Schulbusse ist ein gefahrloser Zugang zu den Verkehrsmitteln zu ermöglichen.

Bei Straßen mit nicht erkennbarem Gehweg muss entlang der Grundstücksgrenze ein so breiter Bereich von Schnee befreit und gestreut werden, dass zwei Personen ungehindert aneinander vorbeigehen können (in der Regel 1 bis 1,20 Meter Breite). Wo sich Fußgänger und Kraftfahrzeuge die gleiche Verkehrsfläche teilen, kann es dagegen sinnvoll sein, das Räumen von der Mitte der Verkehrsfläche aus nach beiden Seiten Richtung Grundstücksgrenze in der entsprechenden Breite vorzunehmen.Welche Streumittel dürfen genutzt werden?

Und noch so ein Rätsel für diverse Leute, die gern die Gehwegen salzen als würden sie tonnenweise Fisch haltbar machen: der Einsatz geeigneter Streumittel.

Zum Abstumpfen sind – so Rosenthal und Richter – geeignete Materialien wie Splitt oder Sand zu nutzen. Streusalz darf nur unter besonderen Bedingungen – dazu gehören Blitzeis oder Rampen für Rollstuhlfahrer – auf Gehwegen zum Einsatz kommen. Der städtische Winterdienst setzt Streusalz auf Fahrbahnen in wirksamen Mindestmengen ein.

Nicht jeder muss selber schippen. Er kann den Job auch beauftragen, muss aber trotzdem drauf achten, dass der Job erfüllt wird. – Die Anlieger können ihre Winterdienstpflicht Dritten übertragen. Bei Verletzung der Winterdienstpflicht ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro möglich. Entsteht Personenschaden, kann der Geschädigte Ansprüche gegenüber dem Anlieger geltend machen.

Werden Anliegerpflichten nicht oder nur teilweise erfüllt, sollte das Leipziger Ordnungsamt informiert werden (Ordnungstelefon (0341) 123-8888, Montag bis Freitag von 6 bis 22 Uhr), das sich dann mit den jeweiligen Grundstückseigentümern in Verbindung setzt und die Räum- und Streupflicht anmahnt. Für Fragen zum öffentlichen Winterdienst steht auch das Bürgertelefon unter (0341) 123-0 zur Verfügung.

Was solle man bereit halten, bevor der erste Schneefall kommt (und der Wetterdienst stellt zumindest für die nächste Woche nichts dergleichen in Aussicht, man kann sich also noch ganz der Vorbereitung widmen): Rechtzeitig Streumaterial kaufen, empfiehlt die Stadtreinigung. Fahrzeuge rechtzeitig wintertauglich machen (ja, tatsächlich: Zeit für Winterreifen), Längere Fahrzeiten einplanen. Wenn möglich, auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.

Grundlage ist die vom Leipziger Stadtrat beschlossene Winterdienstsatzung. Sie berücksichtigt die in Sachsen geltenden gesetzlichen Forderungen für den Winterdienst. Für sächsische Städte und Gemeinden gibt es nach dem Sächsischen Straßengesetz die uneingeschränkte Winterdienstpflicht für Gehwege. Diese Pflicht ist in Leipzig laut Winterdienstsatzung auf die Anlieger zu übertragen. Die Kommunen sind dagegen nicht verpflichtet, inhaltlich unbegrenzt Winterdienstpflichten auf Fahrbahnen nachzukommen, sondern nur entsprechend ihrer tatsächlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Auch ist es nicht das Ziel, sommerliche Straßenverhältnisse herzustellen, sondern auf verkehrswichtigen und gleichzeitig gefährlichen Fahrbahnen Befahrbarkeit und Durchlässigkeit zu schaffen, so Rosenthal.

Und nun? – Daumendrücken, dass der Winter sich etwas zurückhaltender gebärdet. Denn das Hauptproblem für Leipzigs Verkehrsnetz ist nicht der Winterdienst, sondern es sind die Verkehrsteilnehmer, die sich bei jedem ersten Schnee benehmen, als hätten sie noch nie ein Eiskristall gesehen. Wenn dann die üblichen 30 Unfälle (vorzugsweise auf Kreuzungen) passiert sind, beginnt das übliche Lamento. Man kann eigentlich drauf wetten. Der Mensch im Durchschnitt ist kein rationales Wesen.

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