Am 18. Juni hat der Leipziger Stadtrat - aufgrund eines Bescheides der Landesdirektion - über die Neuansetzung der Stadtratswahl im Wahlkreis 9 entschieden. Am 12. Oktober müssen die Wahlberechtigten dort nun erneut wählen. Das Ergebnis in diesem Wahlkreis vom 25. Mai ist null und nichtig, weil die NPD einen Kandidaten aufgestellt hatte, der nicht hätte antreten dürfen. Und das kommt nicht nur die Stadt teuer zu stehen, sondern auch die Parteien.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU (MIT) Leipzig fordert nun sogar von Leipzig Schadenersatz und personelle Konsequenzen. Aber hübsch eins nach dem anderen: Der Kreisvorstand der MIT stellt jetzt erst einmal an den Kreisvorstand der CDU Leipzig den Antrag, die finanziellen Mittel, die die Partei benötigt, um den durch die Nachwahl im Wahlkreis 9 nötig werdenden Wahlkampf zu bestreiten, von der Stadt Leipzig zurückzufordern. Zudem fordert die MIT vom Oberbürgermeister im zuständigen Amt für Statistik und Wahlen personelle Konsequenzen.

Der MIT-Kreisvorsitzende Ronald Pohle, für die CDU auch Mitglied im Sächsischen Landtag, erklärt dazu: “Aus unternehmerischer Sicht ist es nicht hinnehmbar, dass der Stadt, den politischen Parteien und den Kandidaten durch das offensichtliche Fehlverhalten von einigen Verwaltungsmitarbeitern unzumutbarer wirtschaftlicher Schaden entsteht. Noch größer jedoch ist der immaterielle Schaden, der bei den Bürgern entsteht. Politikverdrossenheit und Wahlmüdigkeit werden befördert, das Demokratieverständnis leidet.”

Besonders bringen Pohle die Äußerungen der zuständigen Amtsleiterin Ruth Schmidt auf, die die Parteien ermunterte, “noch einmal die Ärmel hochzukrempeln und alles zu geben. Das lässt jedes Schuld- und Verantwortungsbewusstsein vermissen.”

Pohle verweist auch darauf, dass solche Nachwahlen nicht nur den Wählerwillen im betroffenen Wahlkreis 9 verändern, sondern Auswirkungen auf die Mandatsverteilung in den anderen Wahlkreisen haben werden.

Ein Problem, das die kritisierte Wahlleiterin auch so sieht. Aber der Fehler ist nicht im Amt für Statistik und Wahlen passiert, Wenn es denn überhaupt ein Fehler war und nicht sogar Sinn der mehreren Umzüge des NPD-Mannes Alexander K., der sich in der Zeit, in der das Leipziger Ordnungsamt die Wählbarkeitsbescheinigungen ausstellte, mehrfach ummeldete. Bei der Überprüfung der Kandidatenlisten fehlte dann der Hinweis aus dem Ordnungsamt auf eine Nichtwählbarkeit des vorbestraften Kandidaten.

www.mit-leipzig.de

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