Es ist schon stark, wenn ein zuständiges Wirtschaftsdezernat auf einen Antrag der SPD-Fraktion damit reagiert, dass es ausführlich erklärt, dass die Fraktion sogar Recht hat. Dass aber die Verbannung vieler Jobcenter-Kunden in die „Maßnahmen“-Hölle so gewollt war, also ein Irrsinn mit Methode. Dessen wichtigster Zweck: Die betroffenen Arbeitslosen sollen ferngehalten werden vom Arbeitsmarkt. Festgelegt hat das der Gesetzgeber. Der Irrsinn hat wirklich Methode.

„Das Jobcenter Leipzig hat in den vergangenen Jahren (2015 – 2017) nahezu konstant ein Volumen von über 1.500 Teilnehmerplätzen in AGH für die langzeitarbeitslosen Menschen vorgehalten. Die darin zu verrichtenden Arbeiten müssen gemäß § 16 d Abs. 1 SGB II zusätzlich und wettbewerbsneutral sein und im öffentlichen Interesse liegen“, schreibt das Leipziger Wirtschaftsdezernat jetzt in seiner Stellungnahme zum SPD-Antrag, die bürokratischen Hürden für die Aufgabenträger zu senken. Was an der Tatsache nichts ändert, dass der Gesetzgeber hier schwarz auf weiß festgelegt hat, dass man die Betroffenen gar nicht in den ersten Arbeitsmarkt integrieren will. Denn „wettbewerbsneutral“ heißt nun einmal: abgeschottet vom Arbeitsmarkt. Keine dieser Tätigkeiten darf irgendwo auch nur den Anschein erwecken, sie könnte real tätigen Unternehmen irgendwie Konkurrenz machen.

Es ist per definition eine Quasi-Beschäftigungs-Therapie. So wie Tütenkleben im Knast.

Weiter im Text: „Tätigkeiten, welche diese Kriterien erfüllen, werden hierzu im ‚Katalog förderfähiger Maßnahmefelder‘ des Jobcenters Leipzig exemplarisch dargestellt. Dieser Katalog wird von der Arbeitsgruppe gegen Wettbewerbsverzerrung abgestimmt, der neben dem Jobcenter Vertreter der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (IHK), der Handwerkskammer zu Leipzig (HWK), des Verbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Sachsen e. V. (GALA-Verband), des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) und der Stadtverwaltung Leipzig angehören.“

Aber dieses Beharren auf deutlichem Abstand zum realen Arbeitsmarkt kann nicht funktionieren. Das hat mit einem Fitmachen oder gar Integrieren in diesen Arbeitsmarkt wirklich nichts zu tun.

Zumindest deutet sich jetzt ein Umdenken an, wenn das Wirtschaftsdezernat schreibt: „Die Geschäftsführung des Jobcenters wird daher beauftragt, die Arbeitsgruppe gegen Wettbewerbsverzerrung mit dem Ziel einzuberufen, mögliche Tätigkeitsbereiche hinsichtlich ihrer tatsächlichen Arbeitsmarktnähe zu überprüfen und zu erweitern.“

Was dann in den Beschlussvorschlag mündet: „Der Oberbürgermeister setzt sich dafür ein, dass Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung mit weitestgehend arbeitsmarktorientierten Inhalten und mit geringen bürokratischen Hürden für die Träger vom Jobcenter (gemeinsame Einrichtung nach dem SGB II) gefördert werden. Die Geschäftsführung des Jobcenters wird dazu beauftragt, die in der Begründung aufgezeigten Maßnahmen umzusetzen.“

Der Rest des Antrags beschäftigte sich mit bürokratischen Abrechnungshürden und Kostenerstattungen. Das sei alles nicht so schlimm, wie von der SPD-.Fraktion beschrieben, meint das Wirtschaftsdezernat. Die Begründungen lesen Sie unten in der angehängten Stellungnahme.

Aber jetzt kann man gespannt sein, welche Tätigkeitsbereiche die „Arbeitsgruppe gegen Wettbewerbsverzerrung“ ausmacht, in denen die bisher so gründlich vom Arbeitsmarkt Entfernten einer klitzekleinen Chance, doch wieder in ein echtes Berufsleben hineinschnuppern zu dürfen, näherkommen.

Der Alternativvorschlag des Wirtschaftsdezernats.

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