Die kleine Freibeuter-Fraktion steckt ja in einer politisch komfortablen Position: Sie muss nicht um Mehrheiten bangen, keinen Minister und keinen OBM verteidigen, kein Dezernat und keine Verwaltungsvorlage. Und sie muss auch keine Zeitung bauchmiezeln, damit die lieb zu ihr ist. Sie kann die Stadtpolitik mit nüchternem Auge betrachten. Und die Personalpolitik sowieso. Jetzt hat sie mal nach den Zuständen im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege gefragt.

Keine abwegige Frage in einer Stadt, die jedes Jahr 10.000 Einwohner mehr hat, in der eigentlich 3.000 Wohnungen jährlich gebaut werden müssten, aber nur 2.000 gebaut werden. Und da René Hobusch in der Welt der Hauseigentümer zu Hause ist, kennt er auch deren ewige kleine Ärgernisse, wenn es ums Bauen geht. Und was er da so hört, deutet nun einmal darauf hin, dass in einem entscheidenden Amt augenscheinlich die Leute fehlen.

Und deshalb hat seine Fraktion im Leipziger Stadtrat einige Anfragen nach dem Krankenstand von Mitarbeitern des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege und der Dauer der Genehmigung von Bauanträgen gestellt. Und jetzt auch Antwort bekommen.

Danach führte Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau in der Ratsversammlung am 31. Januar aus, dass sowohl im normalen Bau als auch im Sonderbau Baugenehmigungen innerhalb der gesetzlichen Frist erteilt würden. Bei der Prüfung der eingereichten Anträge auf Vollständigkeit bliebe man im Durchschnitt ein bis zwei Tage unter der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen.

Was den Vorsitzenden der Fraktion Freibeuter im Leipziger Stadtrat René Hobusch (FDP) trotzdem ins Grübeln bringt: „Wenn die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen bei einer chronischen Unterbesetzung des Amtes für Bauordnung und Denkmalpflege nah an der gesetzlichen Grenze liegt, dann spricht viel dafür, dass bei der Schnelligkeit viel Luft nach oben ist.“

Nach den Aussagen der Baubürgermeisterin sei die lange Genehmigungsdauer bei Bauanträgen durch die Antragsteller selbst verursacht. Aufgrund fehlender Unterlagen müsse das Amt teilweise mehrfach Dokumente nachfordern. Eine unzureichende praxisnahe universitäre Ausbildung der Antragsteller sei aus ihrer Sicht der Grund.

Aber dann ist da ja noch die Antwort auf die Nachfrage zur Stellenbesetzung im Bauordnungsamt, die die Freibeuter-Fraktion jetzt bekommen hat. Und die René Hobusch in der Vermutung bestärkt, dass das Problem der langen Genehmigungsverfahren mit den acht fehlenden Mitarbeitern und unvollständiger Vorabinformationen gegenüber den Antragstellern doppelt hausgemacht sein muss.

Geplant seien im Amt für Bauordnung und Denkmalspflege 38 VzÄ, eingesetzt würden 30 VzÄ. VzÄ sind Vollzeitäquivalente, entsprechen also einem ganzen Arbeitsplatz. Acht Arbeitsplätze aber sind schlicht nicht besetzt. Unter anderem auch, weil Mitarbeiter für eine Taskforce abgezogen wurden.

Zudem zeige ein Blick auf die Internetseite des Amtes mit Informationen zur Bauantragstellung, dass das Amt nicht abschließend über einzureichende Unterlagen informiere, so Hobusch: „Gemäß § 68 (2) Sächsische Bauordnung sind mit dem Bauantrag alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen einzureichen. Im Einzelnen werden im § 1 (1) Durchführungsverordnung zur SächsBO (DVOSächsBO) Bauvorlagen aufgezählt, welche mit dem Bauantrag vorzulegen sind. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung. Es kann sich während der Bearbeitung ergeben, dass weitere Bauvorlagen nachgefordert werden müssen, weil diese zur Beurteilung des Bauvorhabens erforderlich sind.“

Von den fehlenden Mitarbeitern sind unter anderem sechs für Sonderaufgaben abgezogen. Zum Beispiel in der vom OBM eingerichteten Taskforce, um die Kita- und Schulplanungen voranzutreiben. Was auch funktioniert, wie die Verwaltung ja in der vergangenen Woche meldete. Endlich hat man da einen großen Berg an dringenden Projekten auf den Weg gebracht.

Aber diese Taskforce war eben mit abgezogenem Personal aus verschiedenen Ämtern bestückt worden, die aufgrund der wachsenden Stadt eigentlich auch alle Hände voll zu tun haben und eigentlich selbst aufgestockt werden müssten.

Die Kräfte jetzt im Kita- und Schulbau zu bündeln, hält Hobusch zwar für wichtig und richtig. Hier jedoch zulasten anderer Aufgaben zu handeln, ist für den Freidemokraten nicht nachvollziehbar.

„Wenn der Oberbürgermeister Personal für Sonderaufgaben wie der Task Force Asyl/Schulbau aus dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege abzieht, dann muss er auch dafür sorgen, dass das Tagesgeschäft bei Baugenehmigungen nicht liegenbleibt“, sagt Hobusch.

All die so heftig diskutierten Taskforces und Stabstellen müssten eigentlich mit neu rekrutiertem Personal besetzt werden. Eine entsprechende Einstellungskampagne hätte schon seit zwei Jahren laufen müssen.

Doch die zusätzlich nötigen Stellen im Baudezernat sind nicht mal im Stadtrat durchgekommen, weil dort eine seltsame Mehrheit lieber noch mehr Ordnungspolizisten haben will – gleichzeitig aber die Baubürgermeisterin fortwährend beschießt, weil ihr deren Politik nicht passt und die Arbeit stockt. So macht man einer Baubürgermeisterin die notwendige Arbeit natürlich schwer bis unmöglich. Und spielt dem aufgeregten Bürger da draußen Tatkraft vor, weil man ihm einredet, mit 25 neuen Ordnungspolizisten würde die Stadt sicherer werden.

Da kann auch Hobusch nur den Kopf schütteln: „Umso unverständlicher, dass sich im Rat keine Mehrheit für vier statt nur zwei weitere Stellen im Bauordnungsamt und ein Sachkostenbudget für externe Betreuung von Bebauungsplänen anlässlich der Debatte um den Nachtragshaushalt fand. Auch diejenigen, die die Baubürgermeisterin selbst regelmäßig aufs Korn nehmen, tragen hier eine Mitverantwortung für das Chaos.“

Die Antwort zur Anfrage nach Krankenstand und Überlastungsanzeigen von Mitarbeitern im Amt für Bauordnung und Denkmalpflege.

Leipzigs Bauwirtschaft kann ihre Umsätze im dreistelligen Millionenbereich steigern

Leipzigs Bauwirtschaft kann ihre Umsätze im dreistelligen Millionenbereich steigern

 

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar