Leipzig hat ein Problem. Nicht nur eins. Aber dieses brennt immer mehr Leipzigern auf der Seele und immer mehr Fraktionen äußern sich besorgt. Denn das Wachstum der Stadt hat den Leerstand schwinden lassen. Und gerade in beliebten Viertel geraten immer öfter Mieter unter Druck, weil ihre Wohnung in Eigentum verwandelt werden soll. Das brauche mehr als nur eine Milieuschutzsatzung, stellt die Linksfraktion im Stadtrat fest.

Denn die Milieuschutzsatzung kann vielleicht die Luxussanierung in Quartieren verhindern, in denen sich die Bewohner neue Luxuswohnungen gar nicht leisten können. Aber verhindert sie auch die lukrative Verwandlung von Mietwohnungen in renditeträchtige Eigentumswohnungen?

Ein Problem, das eigentlich bekannt ist. Denn wenn immer von den ach so sparsamen Deutschen berichtet wird, die über (für Banker unverständlich) hohe Spareinlagen verfügen, dann sind das in der Regel Gutverdienende, die nach sicheren Anlagen für ihr „Erspartes“ suchen. Und Immobilien sind nun seit einigen Jahren die wichtigste Anlagestrategie. Denn vor allem deshalb steigen die Grundstücks- und Kaufpreise in den Großstädten.

Immobilien in zentraler Lage sind ein begrenztes Gut. Und wenn man sieht, wie dringend in den deutschen Großstädten nach immer knapperem Wohnraum gesucht wird, dann lohnt sich diese Wertanlage. Auch und gerade in der wachsenden Stadt Leipzig, die ja im jüngsten „Immobilien Kompass“ der Zeitschrift „Capital“ wieder zum Thema gemacht wurde: „Leipzig & Dresden. 19 Viertel pro Stadt – der neue Wegweiser zu Ihrer Traumimmobilie“. Wer sein Geld gut anlegen will, scheint da genau richtig zu sein.

Wer Geld hat, kauft sich was in Leipzig: "Capital"-Immobilienkompass. Foto: Ralf Julke
Wer Geld hat, kauft sich was in Leipzig: „Capital“-Immobilienkompass. Foto: Ralf Julke

Aber die Linksfraktion befürchtet wohl zu Recht, dass sich dann viele der Leipziger Dauer-Niedriglöhner nach der Umwandlung die Wohnung nicht mehr leisten können.

„In vielen Großstädten wurde in den vergangenen Jahren auf Grundlage einer Umwandlungsverordnung der Genehmigungsvorbehalt für die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach §172 BauGB gemacht“, stellt die Linksfraktion nun in einem Stadtratsantrag fest, mit dem der Oberbürgermeister verpflichtet werden soll, sich in Dresden für eine Umwandlungsverordnung einzusetzen.

„Vor allem in Leipzig wurde in den vergangen Jahren reger Gebrauch von der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gemacht. Verspricht doch der Erwerb eines Objekts, dessen Sanierung und die folgende Aufteilung in Eigentumswohnungen in Leipzig weiterhin hohe Gewinne“, beschreibt der Antrag die vorgefundene Situation.

„Die Umwandlung in Teileigentum und dessen Veräußerung wirkt mietpreissteigernd und erhöht für Bestandsmieter deutlich die Gefahr von Eigenbedarfskündigungen. Darüber hinaus zeigt sich in anderen Städten die Bildung von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern als instandhaltungshemmend am Miteigentum.“

Wenigstens steuern sollte die Stadtverwaltung, findet die Linke. Aber dazu braucht sie ein Instrument, das ihr auch den Einfluss dafür gibt.

Und so lautet der Beschlussvorschlag: „Der Oberbürgermeister wird beauftragt, beim Freistaat Sachsen eine Umwandlungsverordnung, die die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach §172 BauGB in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutzgebieten) genehmigungspflichtig macht, zu beantragen.“

Und im nächsten Schritt: „Mit Inkrafttreten des Aufstellungsbeschlusses des ersten Milieuschutzgebietes in Leipzig sollen Umwandlungen nach §8 WEG zurückgestellt werden.“ Und: „Im Monitoringbericht Wohnen soll ein entsprechender Absatz bzgl. Antragslage auf Umwandlung und Genehmigungen mit Ausweisung von Mieterveräußerungen aufgenommen werden sowie die Entwicklung des Wohnungseigentums in Leipzig der letzten Jahre dargestellt werden.“

Damit man auch messen kann, ob das Instrument dämpfend wirkt.

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