Ein Blick ins Archiv: Stimmt. 2016 beschloss der Stadtrat, die Leipziger Stellplatzsatzung endlich zu ändern, nachdem sich gerade in den Ortsteilen, die unter enormem Parkdruck leiden, zeigte, dass die alte kaum hilft und für Entspannung sorgt. Und die alte Satzung animierte auch nicht dazu, einfach ganz aufs Auto zu verzichten. Jetzt möchte OB Jung per Satzung die Stellplatzpflicht bei Bauvorhaben in Leipzig neu festlegen.

Und das Wichtigste dabei: Der Druck, möglichst viele Stellplätze zu schaffen oder vorzuhalten, wenn im Stadtgebiet neu gebaut wird, soll deutlich vermindert werden.

Grundsätzlich soll künftig die Zahl der zwingend nachzuweisenden Kfz-Stellplätze gesenkt werden, um unter anderem die Kosten für das Bauen und Wohnen zu dämpfen. Auch für Kitas und Schulen sollen künftig weniger Stellplätze verlangt werden, um Flächen effizienter nutzen und Kosten reduzieren zu können.

Den Auftrag, einen Entwurf der Neufestlegung der nachweispflichtigen Anzahl von Stellplätzen vorzulegen, hatte der Stadtrat nach einem entsprechenden Antrag der Grünen-Fraktion der Verwaltung im Juni 2016 erteilt. Der jetzt von der Verwaltungsspitze verabschiedete Entwurf ist nun der Startschuss für ein öffentliches Beteiligungsverfahren.

Grundlage der Neuregelung ist die Sächsische Bauordnung (SächsBO). Das Gesetz zur Änderung der SächsBO vom 16. Dezember 2015 ermöglicht den Gemeinden erstmalig, statt der Regelungen in der SächsBO eigene Festlegungen zur Anzahl nachzuweisender Stellplätze bei Bauvorhaben zu treffen. Durch die Festsetzung der Stellplätze in der Baugenehmigung können im nahen Umfeld einer Baumaßnahme passgenau die Bedarfe erfüllt werden.

Die Satzung definiert dabei nur die Mindestzahl nachzuweisender Stellplätze. Bedarfsgenau oder nach bestehenden Möglichkeiten können aber auch eine größere Anzahl vorgesehen werden. Die Satzung regelt die Richtzahlen für den Bedarf auf dem Gebiet der Stadt Leipzig.

Gemäß Richtzahlentabelle sollen in Leipzig zum Beispiel für Wohnungen bis 50 Quadratmeter mindestens 0,5 KfZ-Stellplätze sowie ein bis vier Fahrradabstellplätze zur Verfügung stehen. An Sporthallen mit Besucherplätzen werden mindestens ein KfZ-Stellplatz sowie sechs Fahrradstellplätze je 30 Besucherplätze erforderlich. Allgemeinbildende Schulen sollen mindestens einen KfZ-Stellplatz je 75 Schüler sowie einen Fahrradabstellplatz je 2 Schüler vorhalten.

Bis Ende Dezember durchläuft die Satzung ein umfangreiches Beteiligungsverfahren mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt, dem Stadtplanungsamt, dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege, den Verbänden der Immobilienwirtschaft inklusive den Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften sowie Industrie- und Handelskammer, Universität Leipzig und HTWK. Eine Beschlussfassung mit der dann überarbeiteten Vorlage wird für das erste Quartal 2019 angestrebt.

Stellplatzsatzung: Leipzigs Verwaltung will die Sache lieber vorsichtig angehen und auf den Freistaat warten

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Was ist den das für halbgarer Mist. Bei Mehrfamilienhäusern mit Wohnungen über 50 qm jetzt 0,7 statt 1 Stellpätze. Da müssen trotzdem Tiefgaragen gebaut oder Innenhöfe zugepflastert und verlärmt werden. Oder 10Te EUR Ablöse gezahlt werden. Warum nicht abschaffen für Mehrfamilienhäuser in Stadtlage mit ÖPNV?
Diesen Murks hätte man sich sparen können.

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