Obwohl sie dadurch mehr Sprit verbrauchen und mehr CO2 ausstoßen, werden deutsche Pkw immer größer, schwerer, PS-stärker und fetter. Echte Fettsäcke unter den PKW, die auch entsprechend Parkplatz in Anspruch nehmen. Und wie war das eigentlich mit einer neueren Forderung des ADAC, die Piraten-Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann zitiert? Muss Leipzig jetzt auch fettere Stellplätze für die fetten Autos zur Verfügung stellen?

„Laut einer aktuellen Forderung des ADAC müssen Parkplätze in Innenstädten breiter und länger werden, damit auch mit modernen Autos das reibungslose Einparken gelingt“, hatte Ute Elisabeth Gabelmann einer Kleinen Anfrage an die Verwaltung vorausgeschickt.

Das für die Verkehrsorganisation zuständige Dezernat Stadtentwicklung und Bau hat jetzt geantwortet.

Beim ADAC war zumindest ein Bewertungskriterium zu finden. Das findet man in einer Empfehlungsbroschüre für Parkhäuser. Danach gelten breite Stellflächen als ein positives Bewertungskriterium für die Attraktivität eines Parkhauses.

Aber in der Anfrage ging es ja um Parkplätze im öffentlichen Straßenraum. Und die sind in den letzten Jahren schon deutlich breiter geworden, teilt das Planungsdezernat mit: „Eine aktuelle Forderung des ADAC, nach der Parkplätze in Innenstädten breiter und länger werden müssten, ist der Verwaltung nicht bekannt. In der ADAC-Broschüre ‚Benutzerfreundliche Parkhäuser‘ von 2013 ist jedoch der Hinweis zur Verbreiterung von Stellplätzen von 2,30 m auf 2,50 m zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit enthalten.

Grundsätzlich ist der Verwaltung jedoch die Problematik der immer breiteren Fahrzeuge bewusst, da dies die Problematik der Befahrbarkeit schmaler Straßen zunehmend verschärft, wo geparkte breitere Fahrzeuge ein Vorbeifahren nicht mehr ermöglichen. Auch die Führung des Kfz-Verkehrs in beengten Verhältnissen von Baustellen wird durch die breiteren Fahrzeuge erschwert.“

Und weil das Dezernat alles schön ausführlich erläutert, hier einfach Frage und Antwort in voller Länge:

Welchen Abmaßen entsprechen die kommunal angebotenen Stellplätze Leipzigs?

Kommunal sind die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum und auf öffentlich zugänglichen Parkflächen wie z. B. P+R-Anlagen.

Ihre Bemessung erfolgt auf Grundlage der technischen Regelwerke „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt 06) und „Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs“ (EAR). Ohne ins Detail zugehen, liegt die Stellplatzbreite je nach Aufstellart und -winkel sowie Einparkmodus zwischen 2 und 2,50 m (3,50 m für Behindertenstellplätze) und die Länge zwischen 4,85 m und 6,70 m. Diese Breiten wurden bereits mit der Einführung der RASt 06 gegenüber früher angepasst, um den breiter gewordenen Pkw Rechnung zu tragen.

Welche Kosten würden geschätzt auf die Stadt Leipzig zur Herstellung breiterer und längerer Stellplätze zukommen, wenn diese für alle kommunal angebotenen Plätze umgesetzt werden würde?

Die Herstellung längerer und/oder breiterer Parkstellflächen ist nicht zuerst eine Kostenfrage. Vielmehr stellt sich die Frage nach dem verfügbaren Platz. Auf separaten Parkplätzen, wie P+R-Plätzen, sind die Stellplätze in der Regel als Senkrechtstellplätze nicht einzeln markiert. Damit ergibt sich die Kapazität schlicht aus den geparkten Fahrzeugen.

Bei Parallelstellplätzen am Fahrbahnrand als baulich gefassten oder markierten Stellplätzen, wäre eine Verbreiterung über das im Vorschriftenwerk verankerte Maß von 2,0 m für Pkw und 2,5 m für Andienungsflächen, in der Regel nur zu Lasten der anderen Querschnittsbestandteile möglich. Damit wären Einbußen bei der Verkehrssicherheit und bei der Qualität des öffentlichen Raums die Folge.

Die Kostenänderung bei der Einordnung anderer Stellplatzmaße im Rahmen von planmäßigem Straßenausbau lassen sich nicht seriös ermitteln, da dies jeweils vom konkreten Vorhaben und den (Flächen)ersparnissen bei anderen Anlagenbestandteilen abhängt.

Für bestehende Stellplätze müssten die Kosten für jeden Einzelfall planerisch ermittelt werden, es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass im Straßenquerschnitt in der Regel kein ausreichender Platz zur Verbreiterung vorhanden ist.

Wie viel Parkplätze würden aufgrund der veränderten Größen schätzungsweise wegfallen (Prozentangabe und absolute Zahlen)?

Aufgrund der fehlenden statistischen Werte sind dazu keine Angaben möglich. Bei den Modernisierungen von (privaten) Parkhäusern entfallen nach den Werten des ADAC mit Verbreiterung der Stellplätze auf 2,50 m bis zu 20 % der Parkstände. Durch die im Straßenraum verschiedenartigen Parkierungsformen dürfte der Anteil hier geringer sein.

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