Sowohl im Landesverkehrswegeplan als auch im erneut ausgelegten Landesentwicklungsplan taucht der Name S 46 nicht mehr auf, stellen die Markkleeberger Grünen fest. Gegen die Querung durch die Weinteichsenke östlich von Markkleeberg mit einer neuen Staatsstraße hatten Umweltverbände, Anwohner und Grüne mobil gemacht.

“Die endgültige Streichung der S 46 aus den Verkehrsplanungen ist längst überfällig”, erklärt Grünen-Fraktionsvorsitzender Joachim Schruth. Aber die Angst, dass das Biotop zwischen Leipzig und Markkleeberg nicht dennoch zubetoniert wird und zur Schnellpiste für Autofahrer wird, wird er nicht los. Er findet es zumindest unverständlich, dass die Stadtverwaltung von Markkleeberg den Streichungen kritisch gegenüber steht.

Dies sieht auch Tommy Penk, der Kandidat für die Bundestagswahl der Grünen, so. “Das Verkehrsaufkommen ist innerhalb der letzten Jahre stetig gesunken, vor allem bedingt durch die A 38. Zudem lehnt der Großteil der Anwohner die Umgehungsstraße ab. Auch viele Pendler erkennen, dass trotz einiger Mehrkilometer das Ziel über die Autobahn bedeutend schneller erreicht wird. Eine bessere Ausschilderung würde hier aber insbesondere Besuchern helfen, touristische Ziele im Südraum zu erreichen. Dennoch sollte die Stadt aktiv werden, um die Belastungen für die Anwohner der S 46 weiter zur mindern. Ein Antrag auf Temporeduzierung für LKWs ist hier ein erster Schritt, um den Lärm weiter zu reduzieren. Trotzdem muss generell weiter über die Verkehrssituation im Markkleeberger Osten diskutiert werden, meint Penk.

Und spricht ein Thema an, das im Markkleeberger Stadtrat 2012 abgelehnt wurde: die Verlängerung der Straßenbahnlinie 11 bis zum Markkleeberger See. Ein Projekt, das nach den Wirtschaftlichkeitsberechnungen der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB), die die Strecke betreiben, funktionieren würde, denn die Linie würde auch die Leipziger Erholungssuchenden direkt an den Markkleeberger See bringen.Die S 46 würde – auch nach Kritik des Leipziger Ökolöwen – nur neuen Verkehr induzieren und zum Abkürzen direkt ins Leipziger Stadtgebiet einladen. Verloren gehen würde ein wertvolles Biotop, dessen Bedeutung der Ökolöwe so beschreibt: “Unsere Gründe gegen den Neubau der S 46 beschränken sich nicht nur auf die drohende Zerstörung des Lebensraumes geschützter und seltener Tier- und Pflanzenarten sowie auf den Verlust wichtiger Naturflächen für Vogelarten. Mit dem Neubau der Straße wird das unmittelbare Gebiet durch den Verkehr verlärmt – somit geht das Naherholungsgebiet für die Anwohner verloren. Die Weinteichsenke ist ein wichtiges Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet, welches durch den drohenden Eintrag von Verkehrsabgasen seiner Funktion nicht mehr gerecht werden kann.”

Eigentlich sollte das Projekt S 46 in der Weinteichsenke schon seit 2006 erledigt sein. Am 6. Februar 2006 lehnte das Regierungspräsidium Leipzig den Antrag auf Verlegung der S 46 im Bereich Markkleeberg-Ost/Wachau ab. Der Antrag des Straßenbauamtes Leipzig vom August 2003 wurde in einer mehr als 300 Seiten umfassenden Entscheidung abschlägig beschieden, denn das Bauprojekt verstieß eindeutig gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie. Und die wirkt hier besonders markant, weil die hier brütenden Vögel keine Ausweichmöglichkeit hätten – ringsum ist ja alles zersiedelt und zugebaut.

Oder – um mal Stefan Barton, Sprecher der Landesdirektion, aus der damaligen Meldung zu zitieren: “Die hier geltenden Regelungen der EU-Vogelschutzrichtlinie sind von drakonischer Strenge. Im Fall zu erwartender schwerer Störungen von Brutvögeln kann regelmäßig nur aus Gründen der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sicherheit von den Verbotsvorschriften abgewichen werden. Die Rechtsprechung legt insoweit strenge Maßstäbe an. Das Regierungspräsidium ist nach intensiver Prüfung zum Ergebnis gekommen, dass keine dieser Ausnahmemöglichkeiten im Fall der S 46 vorliegt.

Dem Regierungspräsidium ist bewusst, dass mit der getroffenen Entscheidung nicht nur viele Hoffnungen enttäuscht werden, sondern auch nicht erreicht werden kann, dass sich die Lärmbelastung in der südlichen Bornaischen Straße, der Wachauer Straße und der Markkleeberger Straße deutlich spürbar reduziert. Die verkehrlichen und schalltechnischen Berechnungen haben eindeutig ergeben, dass die Verkehrsfreigabe der A 38, auf deren entlastende Wirkungen von den Gegnern stets verwiesen wurde, dafür nicht ausreichen wird.

Gleichwohl war keine andere Entscheidung möglich. Die sich aus der Europäischen Vogelschutzrichtlinie ergebenden Verbote sind zwingendes Recht und können nicht im Rahmen einer Ermessensausübung überwunden werden.”

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