Wer in Deutschland Wahlen blockieren will, hat dazu viele Mittel. Auch gerichtliche. Und auch wenn das Verwaltungsgericht Leipzig am 18. Juni die Wahlanfechtungsklage gegen den Sieger der Markranstädter Bürgermeisterwahl, Jens Spiske, vollumfänglich abgewiesen hat, kann er das Amt trotzdem noch nicht antreten.

Die Freien Wähler Markranstädt, für die er im Herbst in den Wahlkampf gezogen war, erwähnen es auf ihrer Website: “Die Freien Wähler Markranstädt und all Ihre Freunde und Sympathisanten freuen sich natürlich über diesen Urteilsspruch. Trotz aller Freude über die deutliche und ausführliche Urteilsbegründung gibt es noch keinen Grund zum Jubeln, da die Rechtsmittel für die Wahlanfechter noch nicht ausgeschöpft sind.”

Das Verwaltungsgericht hat sich wirklich Mühe gegeben, die Klage vom 21. Dezember 2013 in jedem Detail auf ihre Stichhaltigkeit hin zu prüfen. Entsprechend umfangreich fiel jetzt die Urteilsbegründung zur Wahlanfechtungsklage der Bürgermeisterwahl Markranstädt aus. Und entsprechend lange dauerte es, bis das Papier fertig war.

Am Donnerstag, 11. Juli, war es so weit, da teilte das Verwaltungsgericht Leipzig in einer ausführlichen Darlegung die Entscheidungsgründe zur Abweisung der Klage vom 21. Dezember 2012 gegen das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom September 2012 mit. Und dabei zeigte sich denn auch recht deutlich, mit welch heißer Nadel die Wahl angefochten worden war.
“Bekanntlich hatten die Wahlanfechter mit Hilfe einer Unterschriftensammlung versucht, die Wahl anzufechten”, stellt Karin Keil von den Freien Wählern nach Lesen des Papierpakets fest. “Insgesamt wurden dem Gericht 159 Unterstützerunterschriften vorgelegt, von denen sich nunmehr nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtes – wie zuvor auch schon beim Landratsamt Leipzig – nur zwei Stimmen als gültig erwiesen. Damit gilt die Klage schon aus formellen Gründen als abgewiesen.”
Trotz alledem hat das Gericht, wie schon im Verlauf der Gerichtsverhandlung am 18. Juni, auch in seiner jetzigen Begründung ausführlich Bezug zu den Inhalten der Wahlanfechtung genommen. In der Entscheidungsbegründung des Gerichtes wird zu allen von den Wahlanfechtern vorgetragenen Vorwürfen im Einzelnen Stellung genommen und schlussendlich alle Klagepunkte abgewiesen.

Das Gericht beendet seine Ausführungen mit der Entscheidung: “Die Klage hatte daher nach allem keinen Erfolg.”

“Diese Entscheidung des Gerichtes wurde von den Freien Wähler Markranstädt mit Freude und Erleichterung aufgenommen, ermöglicht sie ja formal einen baldigen Amtsantritt des legitimierten Bürgermeisters”, stellt Karin Keil fest. “Gleichwohl ist allen Beteiligten bewusst, dass die Rechtsmittel für die Wahlanfechter noch Möglichkeiten offen lassen. Es bleibt zu hoffen, dass Vernunft und Ruhe in Zukunft in Markranstädt Einzug halten und der neue Bürgermeister im Amt seine Fähigkeiten unter Beweis stellen kann.”

Auf ihrer Website gehen die Freien Wähler noch ausführlicher auf die einzelnen Klagepunkte und die Argumentation des Gerichtes ein:

www.freiewaehler-markranstaedt.de/index.php?option=com_content&view=article&id=175:urteilsbegruendung-liegt-vor-wahlanfechtung-in-allen-punkten-abgewiesen&catid=1:aktuelle-nachrichten&Itemid=70

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