Die Würfel sind gefallen - jedenfalls in Markranstädt. Das OVG Bautzen hat den Antrag auf Berufung der Wahlanfechter der Bürgermeisterwahl in Markranstädt von 2012 abgelehnt. Damit ist nunmehr in dritter Instanz erkannt worden: Die Wahl war rechtmäßig und das Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig ist rechtlich nicht zu beanstanden.

Einen hat das natürlich besonders gefreut, Jens Spiske, den Bürgermeister in Wartestellung. Wie L-IZ exlusiv erfuhr, wurde der Kandidat der Freien Wähler Markranstädt gestern von seiner Anwältin über das Urteil des OVG informiert. Gegenüber der L-IZ äußerte sich Jens Spiske erleichtert darüber, dass er nun endlich seine Geschäfte im Markranstädter Rathaus aufnehmen kann: “Ich bin froh, dass das OVG nunmehr in dritter Instanz der Auffassung des Landratsamtes und des VG Leipzig gefolgt ist. In ihrem achtseitigen Beschluss geht das OVG Bautzen ausführlich auf die Einlassungen des Anwaltes der Wahlanfechter ein und stellt fest, dass sich ‘…aus dem Vorbringen des Zulassungsantrages (…) weder ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteil (des VG Leipzig, Anm.d.Red.) (…), noch eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (…)’ ergeben.”
Insgesamt stelle das Gericht weiter fest, so Spiske, dass sich die Klägerin nicht hinreichend mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Leipzig auseinandergesetzt hat und selbst wenn, erkenne das OVG im Urteil keinen Anlass zur Berufung. Spiske weiter: ” Nachdem ich von der Entscheidung des OVG gestern Kenntnis bekommen habe, war ich natürlich unendlich erleichtert und dankbar, dass das OVG so schnell entschieden hat. Damit hatte ich nicht gerechnet. Nun hoffe ich, dass ich schnell mein Amt antreten kann und mich mit voller Kraft um die Belange der Bürgerinnen und Bürger kümmern kann. Wann dies sein wird, ist nun durch das Landratsamt in Borna gemeinsam mit der Stadt Markranstädt zu klären. Ich erwarte dazu in den nächsten Tagen eine entsprechende Nachricht. Ich stehe bereit und freue mich auf die Arbeit.”

Entsprechend groß ist am heutigen 14. November die Freude bei den Freien Wählern Markranstädt, die mit Jens Spiske 2012 in den Bürgermeisterwahlkampf gezogen waren:

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“WIR SIND BÜRGERMEISTER

Seit heute Morgen liegt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Bautzen vor und wir haben allen Grund zur Freude.

Die wichtigste Nachricht zuerst: Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar!

Das OVG teilt in seinem 7 Seiten umfassenden Beschluss u.a. folgende Gründe für die Abweisung der Berufung mit:

– “Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VWG Leipzig vom 16.6.2013 hat keinen Erfolg. Aus dem Vorbringen des Zulassungsantrages ergeben sich weder ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Urteils …, noch eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache.”

– “Der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils …ist nicht gegeben.”

– “…Die Darlegung der ernstlichen Zweifel im Sinne von §124 Abs. 2Nr.1 VwGO fordert von dem Antragsteller des Zulassungsverfahren, dass er sich mit den Gründen des Verwaltungsgerichts inhaltlich auseinandersetzt und aufzeigt, warum diese Gründe aus seiner Sicht nicht tragfähig sind. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung bestehen wegen der von der Klägerin vorgebrachten Einwendungen nicht.”

Für die FWM ist dieser Tag ein Tag der Freude, den wir mit allen Unterstützern teilen. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei unseren Wählern, bei unseren Mitgliedern, unseren Sponsoren, den Mitstreitern aus der Allianz für Markranstädt und allen fleißigen Wahlkampfhelfern.”
Der Beschluss als PDF zum download.

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