Das Landratsamt Landkreis Leipzig lässt mit Wirkung ab 27. April am Störmthaler See den Gemeingebrauch zu. Diese Entscheidung konnte nach langer Prüfung und intensiver Abstimmung mit allen Beteiligten getroffen werden, wobei sehr umfangreiche Verhandlungen mit der LMBV als verantwortlichem Bergbauunternehmen zu führen waren, teilt das Landratsamt mit.

Die Gemeinde Großpösna wird diesen Tag mit ihren Partnern und den Bürgern unter dem Motto “Die Wanne ist voll” auch gebührend feiern, da ab diesem Tag der See durch die Allgemeinheit genutzt werden kann.

Der Gemeingebrauch umfasst das Baden und Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne Motor (Paddelboote, Segelboote). Weiterhin umfasst er das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen, das Tränken von Tieren, das Einleiten von Niederschlagswasser nicht gewerblich genutzter Flächen und Maßnahmen der Fischereirechtsinhaber.

Der auch zum Gemeingebrauch gehörende Eissport wurde mit der Allgemeinverfügung verboten, da Eissport auf dem großen und tiefen See zu viele Gefahren birgt. Auch andere Handlungen wurden verboten oder eingeschränkt. So darf nicht westlich der Göhrener Insel zwischen Insel und Festland gefahren werden. Dieses Verbot beruht auf den regionalplanerischen Vorgaben zugunsten des Naturschutzes.

Wichtig ist die Beachtung der eingerichteten Verbotsgebiete. Besonders wichtig ist, dass die Untiefe südöstlich der Göhrener Insel nicht befahren werden kann, da hier die Unfallgefahr zu hoch ist. Zu ungünstigen Zeiten beträgt die Wasserhöhe auf der Untiefe weniger als einen Meter.

Zu beachten ist, dass motorgetriebene Boote und das Tauchen mit technischen Hilfsmitteln nicht unter den Gemeingebrauch fallen und somit nach jetzt gültiger Rechtslage noch einer Sondererlaubnis bedürfen.

Großpösna

Die Zulassung und Regelung zum Gemeingebrauch Störmthaler See als PDF zum download.

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