Wer gedacht hätte, der friedliche Verlauf der Demonstrationen in Dresden im Februar 2012 hätte die verantwortlichen Köpfe in der Dresdner Justiz einsehen lassen, dass die chaotischen Verhältnisse im Jahr zuvor Ergebnis eines unkoordinierten Polizeieinsatzes waren, der sieht sich wieder einmal eines Besseren belehrt. Jetzt hat die Dresdner Staatsanwaltschaft Antrag auf Immunitätsaufhebung gegen den Linken-Abgeordneten Falk Neubert gestellt.

Gleiches hatte sie in vergangenen Monaten gegen den Linken-Fraktionsvorsitzenden André Hahn und die Grünen-Abgeordnete Eva Jähnigen getan. Die bloße Anwesenheit der Politiker bei den Demonstrationsereignissen animiert die Staatsanwaltschaft, die Aufhebung ihrer Immunität zu beauftragen, als würde auf sie tatsächlich ein fundierter Kriminalprozess warten.

Im Januar 2012 hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen Neubert ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher “Störung von Versammlungen und Aufzügen” eingeleitet. Nun teilte die Staatsanwaltschaft Dresden dem Abgeordneten schriftlich mit, dass sie beabsichtige, beim Sächsischen Landtag die Aufhebung seiner Immunität zu beantragen, um öffentliche Klage gegen ihn erheben zu können.
“Ich bin entschlossen, vor Gericht gegen die Kriminalisierung von Anti-Nazi-Protesten zu kämpfen. Dies will ich nicht nur für mich tun, sondern auch für die vielen anderen Menschen, die friedlich gegen Nazis demonstriert haben und nun den Verfolgungsmaßnahmen der sächsischen Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt sind”, sagt Neubert, der den Dresdner Rechtsanwalt André Schollbach mit seiner Verteidigung beauftragt hat. Schollbach war bereits erfolgreich gegen die Razzia der Staatsanwaltschaft Dresden im “Haus der Begegnung” vorgegangen, bei der ein Spezial-Einsatz-Kommando der Polizei eingesetzt worden war, ohne über die nötigen Vollmachten zu verfügen. Teil einer “Ermittlungsstrategie”, bei der die Dresdner Polizei auch keinerlei Skrupel kannte, Wohnung und Amtsräume des Dresdner Jugendpfarrers Lothar König zu durchsuchen.

Das Amtsgericht Dresden hatte auf Neuberts Anträge hin unter anderem die Durchsuchung der Büroräume der Linken, einer Wohnung, eines Vereinsbüros sowie die erkennungsdienstliche Behandlung zweier Parteimitglieder für rechtswidrig erklärt.

“Unser Ziel besteht darin, die in Sachsen praktizierte strafrechtliche Verfolgung friedlicher Anti-Nazi-Proteste zu stoppen”, erklärt Rechtsanwalt André Schollbach. “Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird. Wenn es nötig ist, werden wir mit diesem Fall durch die Instanzen gehen.”

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