Am 3. Juli gab Sachsens Umweltminister Frank Kupfer die Novelle zum Naturschutzgesetz zur öffentlichen Anhörung frei. Danach fuhr nicht nur der Minister in Urlaub, auch die Leute, die eigentlich Stellung nehmen sollten, fuhren in Urlaub. Mit einiger Chuzpe verkündete das Umweltministerium noch: "Behörden, Verbände und Institutionen können bis zum 7. September 2012 zum Gesetzentwurf Stellung nehmen. Ende des Jahres soll das Gesetz in den Landtag eingebracht werden."

So wird Öffentlichkeitsbeteiligung in Sachsen organisiert. Wer zum falschen Zeitpunkt im Urlaub ist, verpasst seine Mitwirkungsmöglichkeit. Und so wurde es auch für den Naturschutzbund (NABU) Sachsen knapp. Gerade rechtzeitig am 7. September vermeldete er, dass er seine Stellungnahme noch geschafft hat.

Der vom Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft vorgelegte Novellierungsentwurf wird vom NABU Sachsen als unbefriedigend gewertet. “Im Wesentlichen hat man hier lediglich der Notwendigkeit Rechnung getragen, das sächsische Gesetz ans Bundesrecht anzupassen, mehr nicht. Das heißt, die Chance, den Naturschutz in Sachsen auch per Gesetz voranzubringen, wurde leider vertan”, stellt Bernd Heinitz, Vorsitzender des Verbandes, fest. “Auch sind wir natürlich sehr enttäuscht darüber, dass die Verbände wieder einmal nicht in den Meinungsfindungsprozess einbezogen, sondern einfach nur mit dem ?fertigen? Gesetzesentwurf konfrontiert wurden.”

Auch das eine sächsische Methode, Beteiligung kompetenter Bürger – und das sind die Naturschutzverbände nun einmal, zu minimieren.
Dabei hatte der NABU Sachsen bereits im Juli 2011 ausführlich formulierte und begründete Vorschläge für die Gesetzesnovelle eingebracht mit dem Ziel, vor der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs die Möglichkeit zu eröffnen, Standpunkte auszutauschen. Leider vergeblich.

Bernd Heinitz: “So ist zu konstatieren, dass sich der Trend der letzten Jahre, den Naturschutz – auf behördlicher und auf der Ebene der anerkannten Naturschutzvereinigungen – weiter auszuhöhlen und zu schwächen, leider fortsetzt. Angesichts der gewaltigen nationalen und globalen Herausforderungen – Klimawandel und damit einhergehende Naturkatastrophen, Artenschwund, fortschreitende Flächenversiegelung usw. – ist dies eigentlich unverantwortlich. Und es lässt den – zum Beispiel beim Naturschutztag 2011 – geäußerten Grundsatz gemeinsamen Handelns für den Naturschutz zur Phrase werden. Wir hatten uns hier, bei der Erarbeitung des Entwurfs, wie schon bei anderen Gelegenheiten ein ‘Wir ziehen doch alle an einem Strang? erhofft.”

Die Tendenz zur schleichenden Aushöhlung lässt sich nach Ansicht des NABU Sachsen leider auch im Gesetzestext selbst ausmachen. So sei zum Beispiel die Tatsache, dass die obere Naturschutzbehörde einen Bezirksnaturschutzbeauftragten bestellen kann, aber nicht dazu verpflichtet ist, ein Rückschritt und nicht mit den alarmierenden Ergebnissen der vom SMUL in Auftrag gegebenen Studie zum Ehrenamt vereinbar.

Für ebenfalls problematisch hält der NABU die Neuerungen zur Eingriffsregelung, die in vielen Fällen das Mitspracherecht der örtlichen Naturschutzbehörden beschneiden. Diese haben bisher den Grundsatz verfochten, dass die Kompensation für Eingriffe vor Ort erfolgen muss. Wenn nun der Ausgleich für einen Eingriff in Nordsachsen auch in der Lausitz erfolgen kann und die Behörde lediglich darüber informiert wird, gehe dies zu Lasten von Natur, Erholung und Landschaft, zumal in Gebieten mit einer hohen Zahl von Eingriffen.

Vollkommen unakzeptabel ist nach Meinung des NABU das Festhalten an einer bereits bestehenden bundesweit einmaligen Regelung, die den Zugang zu den Unterlagen von Verfahren, darunter Planfeststellungsverfahren, derart erschwert, dass es den Verbänden nahezu unmöglich gemacht wird, ihr demokratisches Mitwirkungsrecht wahrzunehmen. Hier ist eine Änderung dringend nötig.

Eine weitere NABU-Forderung: Das einstmals im sächsischen Naturschutzgesetz festgeschriebene Vorkaufsrecht des Freistaats, beziehungsweise der Kommunen bei Flächen in Nationalparks, Naturschutzgebieten usw. müsse wieder in das Gesetz aufgenommen werden.

“Das Gesetzgebungsverfahren hat eben erst begonnen. Deshalb hoffen wir jetzt erneut auf konstruktive Zusammenarbeit mit allen Entscheidungsträgern im Interesse des Naturschutzes in Sachsen”, formuliert Bernd Heinitz seine Hoffnung.

www.NABU-Sachsen.de

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