Für die Festlegung der Landeentgelte am Leipziger Flughafen ist der Freistaat Sachsen als Flughafengesellschafter nicht zuständig. So sieht es jedenfalls Finanzminister Georg Unland (CDU) in einer Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Thomas Jurk (SPD). Stein des Anstoßes sind für Jurk die "sehr niedrigen" hiesigen Gebühren, etwa für die Antonov An-124.

Das ist nun wieder so ein Lehrstück in Sachen deutsches Unternehmensrecht in Verbindung mit politischer Zweckmäßigkeit. “Die Gesellschafter der Mitteldeutschen Flughafen AG sind für die Festlegung der Landeentgelte der Flughäfen Dresden und Leipzig nicht zuständig.”

So teilte es am 17. April 2013 Sachsens Finanzminister Professor Georg Unland (CDU) mit. Nach den Start- und Landeentgelten am Schkeuditzer Airport gefragt hatte der Landtagsabgeordnete und vormalige sächsische Verkehrsminister Thonas Jurk (SPD).

Laut Jurk sind die am Leipziger Flughafen erhobenen Gebühren “dem Vernehmen nach im Vergleich mit anderen deutschen Flughäfen sehr gering”. Als Beispiel führt der Lausitzer Abgeordnete den Gebührenunterschied zwischen Leipzig/Halle und Frankfurt am Main an. Bei einer Antonov An-124 soll dieser bei gut 40.000 Euro liegen, wie unlängst rund um den 30. Geburtstag des Riesenvogels An-124 in der Region erneut thematisiert wurde.

Entgelteordnungen von Flughäfen bedürfen der Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde, erläuterte Unland dem Abgeordneten. Das sei im sächsischen Fall das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr.
“In diesem Rahmen ist es Sache der Geschäftsführung der Flughafen Leipzig/Halle GmbH, das Landeentgelt festzulegen”, so der Finanzminister weiter. Die Landeentgelte der Flughafen Leipzig/Halle GmbH orientierten sich dabei an der Höchstabflugmasse der jeweiligen Luftfahrzeuge und würden auch deren Lärmemissionen berücksichtigen.

“Die hohe Nachfrage nach Landerechten am Flughafen Frankfurt/Main erlaubt dabei gegenüber Luftverkehrsgesellschaften die Durchsetzung anderer Preisstaffelungen als am Flughafen Leipzig/Halle oder an anderen Regionalflughäfen”, hob Unland im Weiteren auf das klassische Preisbildungsmodell aus Angebot und Nachfrage ab. Der Satz ließe, für sich allein stehend, so manchen Rückschluss auf die Marktposition des Flughafens Leipzig/Halle zu.

Doch die interessantere Frage ist eine andere. Nämlich, was ist in Unternehmen eine Frage der operativen Geschäftspolitik, die der Geschäftsführung obliegt, und was eine grundsätzliche unternehmenspolitische Frage, über die Gesellschafter und Aufsichtsräte befinden.

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“Leipzig gibt hier den billigen Jakob”, kritisierte Grünen Stadtrat Bert Sander in einem L-IZ-Gastbeitrag zum jüngsten Antonov-Jubiläum die Engeltverordnung des Schkeuditzer Airports. Als Stadtrat weiß Sander einzuschätzen, wann es sich bei öffentlichen Unternehmen um geschäftspolitische Einzelentscheidungen handelt, und wann um unternehmenspolitische Grundsatzentscheidungen, etwa vermittels Eigentümerzielen.

Doch zurück zur Antwort des Finanzministers. “Im Übrigen ist es eine geschäftspolitische Entscheidung des Flughafens Frankfurt/Main, für Landungen und Starts der AN 124 ein lärmbezogenes Entgelt in Höhe von mindestens 20.000 Euro zu berechnen. Ob und in welcher Häufigkeit unter diesen Voraussetzungen Luftfahrzeuge vom Typ AN 124 den Flughafen Frankfurt/Main überhaupt noch nutzen, ist der Staatsregierung nicht bekannt”, heißt es aus dem Hause Unland zur Wirkung von Preisen.

Denn Preise als Marktsignale könne Geschäfte ermöglichen oder verhindern. Das ist eine ökonomische Grundweisheit.

Der eine will eben das Frachtgeschäft mit den großen und emissionsintensiven Flugzeugen mitnehmen. Der andere will ökologische Folgekosten über die Entgelte einpreisen und, positiv formuliert, zur Nutzung emissionsärmeren Fluggeräts anhalten. So fordern das auch die Lärmschutzaktivisten der Region.

Diese Grundentscheidung ist dann vielleicht doch eine Frage des Geschäftsmodells. Und bei dem reden die Eigentümer und Kontrolleure dann wohl sicher mit.

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