Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen hat mit dem ehemaligen Vorstandsmitglied der Sachsen LB G. Raupach einen Vergleich abgeschlossen, teilt das Ministerium am Mittwoch, 24. Juli, mit. G. Raupach verantwortete im Wesentlichen das Firmenkunden- und Immobilienkreditgeschäft der Sachsen LB. - Seit Ende 2010 führt das Sächsische Staatsministerium der Finanzen gegen acht ehemalige Vorstände der Sachsen LB zivilrechtliche Klagen.

Gegenstand der Klagen sind mögliche Pflichtverletzungen der Vorstände im Zusammenhang mit Kapitalmarktinvestitionen der Sachsen LB. Der Bank drohten aus diesen Geschäften massive Verluste, so dass der Freistaat Sachsen eine Garantie in Höhe von 2,75 Milliarden Euro zur Solvenzsicherung der Bank gewähren musste.

Wiederholt war im Rahmen der anhängigen Zivilgerichtsverfahren gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Sachsen LB von den Gerichten eine Regelung durch Vergleich angeregt worden, so das Finanzministerium. Der nunmehr abgeschlossene Vergleich mit G. Raupach enthalte ein Anerkenntnis bestehender Schadensersatzforderungen des Freistaats Sachsen. Darüber hinaus werde er einen nicht unerheblichen Teil seines durch Wirtschaftsprüfer festzustellenden und zu prüfenden Vermögens als persönlichen Beitrag an den Freistaat Sachsen zahlen. Durch den Vergleich erledige sich die gegen ihn geführte gerichtliche Schadensersatzklage vor dem Landgericht Leipzig.

In Hinblick auf die noch laufenden weiteren gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Verfahren haben die Parteien über den übrigen Inhalt des Vergleiches Vertraulichkeit vereinbart.

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Im Übrigen habe das Sächsische Staatsministerium der Finanzen gegen den D&O-Grundversicherer AIG, der die Vermögenshaftpflicht der ehemaligen Vorstände der Sachsen LB regelt, Deckungsklage erhoben. AIG lehne es trotz erstinstanzlicher gerichtlicher Feststellung, sein Verhalten sei grob vertragswidrig, weiterhin ab, Versicherungsschutz zu leisten, stellt das Finanzministerium fest.

Dieses Verfahren befindet sich nun in 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Demgegenüber haben sich die beiden Exzedentenversicherer (nachrangige Managementhaftpflichtversicherer) im Frühjahr 2013 mit dem Freistaat Sachsen auf Zahlung eines Vergleichsbetrages von 11,5 Millionen Euro geeinigt.

Aufgrund des Vergleichs mit G. Raupach könne das Sächsische Staatsministerium der Finanzen die Klage gegen den D&O-Grundversicherer AIG noch im laufenden Verfahren auf Zahlung der vollständigen Versicherungsleistung an den Freistaat Sachsen umstellen, teilt es mit. Es bestehe dadurch die Möglichkeit, dass weitere langwierige und teure Prozesse über mehrere Instanzen vermieden werden können.

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