Nur wenige Wochen, nachdem der Prozess gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König geplatzt ist, hat die Dresdner Staatsanwaltschaft erneut zum Schlag gegen einen Neonazi-Gegner ausgeholt. Der Landtagsabgeordnete Falk Neubert (Die Linke) soll eine Geldstrafe zahlen. Er habe am 19. Februar 2011 gegen das Versammlungsgesetz verstoßen. Der Politiker aus Mittweida kündigte Einspruch an.

“Mir geht es nicht darum, die Geldstrafe zu vermeiden, sondern ich bin überzeugt, dass mein Handeln am 19. Februar 2011 vom Grundgesetz gedeckt und nicht strafbar war”, sagte Neubert am Freitag. “Ich bin entschlossen, vor Gericht gegen die Kriminalisierung friedlicher Anti-Nazi-Proteste zu kämpfen, auch stellvertretend für die vielen anderen Menschen, die gewaltfrei gegen Nazis demonstriert haben und nun den Verfolgungsmaßnahmen der sächsischen Strafverfolgungsbehörden ausgesetzt sind.”

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Der Abgeordnete hatte sich damals an einer friedlichen Blockade gegen den geplanten Neonazi-Aufmarsch beteiligt. “Ziel ist, die in Sachsen praktizierte strafrechtliche Verfolgung friedlicher Anti-Nazi-Proteste zu stoppen”, erklärte Neuberts Anwalt André Schollbach. “Ich bin zuversichtlich, dass uns dies gelingen wird. Wenn nötig, gehen wir mit diesem Fall durch alle Instanzen.” Der Dresdner Jurist war in Sachen 19. Februar 2011 schon mehrfach erfolgreich. Unter erreichte er, dass die Razzia im “Haus der Begegnung” und die Ausforschung hunderttausender Handydaten im Nachgang für rechtswidrig erklärt wurden.

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