Das sächsische Innenministerium hat am Dienstag der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G-10 Kommission über die Umsetzung der Vorschläge der "Harms Kommission" abschließend berichtet. Innenminister Markus Ulbig hatte das Gremium unter Leitung der Generalbundesanwältin a. D., Monika Harms (CDU), eingesetzt. Sie sollte die Arbeitsabläufe und -strukturen des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) optimieren. Das Scheitern der Schlapphüte bei Identifizierung und Verfolgung des Terror-Netzwerks "Nationalsozialistischer Untergrund" betrachtete die Kommission dabei in besonderer Weise.

Eine Projektgruppe im Innenministerium unter der Leitung von Staatssekretär Michael Wilhelm hat die Umsetzung der Vorschläge inzwischen abgeschlossen. “Die Instrumente des sächsischen Verfassungsschutzes sind neu gestimmt. Jetzt müssen sie von der Leitung und den Mitarbeitern vernünftig bespielt werden”, kommentiert Innenminister Markus Ulbig (CDU) die Reform.

Insgesamt gaben die Experten 82 Empfehlungen. 81 davon waren an die Verwaltung gerichtet. Ausnahme bildete der Vorschlag, einen Verfassungsschutzbeauftragten vom Parlament wählen zu lassen. Alle 81 administrativen Vorschläge wurden durch die Projektgruppe umgesetzt bzw. wurden inzwischen maßgebliche Schritte zu deren Umsetzung erreicht.

Wichtigste Maßnahme ist die vollständige Neuregelung der Aktenführung, der Aktenregistratur und der Aktenaufbewahrung. Damit ist eine lückenlose Registrierung aller Dokumente sichergestellt und eine ständige und vollständig transparente Dokumentation gegeben. Zudem wird ein elektronisches Vorgangsbearbeitungssystem eingeführt. Im Zuge des NSU-Skandals war bekannt geworden, dass relevante Akten nach Auffliegen der Terroristen ohne ersichtlichen Grund vernichtet worden waren.

Der Nachrichtendienst vollzieht strukturelle und personelle Veränderungen. Neben der Stärkung von Schwerpunktbereichen, etwa der internen Revision, ist künftig die gezielte Fortbildung ein gezieltes Instrument der Personal- und Kompetenzentwicklung. Im Bereich der Auswertung werden vermehrt Geisteswissenschaftler eingesetzt und es wird ein regelmäßiger Personalaustausch zwischen Aufsichtsreferat und Nachrichtendienst erfolgen.

Seit 1. Juli 2013 arbeitet das LfV Sachsen in einer neuen Organisationsstruktur mit klarer Definition der Zuständigkeiten. Die Bereiche Informationsbeschaffung und Auswertung wurden organisatorisch getrennt. Durch Auflösung einer kompletten Abteilung wurde die Struktur gestrafft und Doppel- bzw. Parallelstrukturen vermieden.

“Gordian Meyer-Plath als Präsident des LfV Sachsen steht in besonderer Weise für diesen Philosophiewechsel”, meint Ulbig. Das bedeutet unter anderem vermehrte Öffentlichkeitsarbeit und Prävention sowie eine neue Aufbereitung des Verfassungsschutzberichtes. Außerdem bietet der Geheimdienst Beratungsgespräche und Unterstützungsmaßnahmen für Kommunen und Träger an.

Die Neustrukturierung bedeutet auch einen besseren Informationsaustausch im Verbund der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Beispiele dafür sind das Gemeinsame Abwehrzentrum Rechtsextremismus (GAR), das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) und das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ). Zudem gibt es turnusmäßige Abstimmungsgespräche zwischen Verfassungsschutz und Landeskriminalamt.

Der Expertenkommission gehörten neben Monika Harms der ehemalige Präsident des LfV Baden-Württemberg, Helmut Rannacher (CDU), und der frühere Präsident des sächsischen Rechnungshofes, Franz Josef Heigl, an. Die Kommission hatte ihren Bericht am 20. Februar 2013 vorgelegt.

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