Die SPD war schon unzufrieden, nachdem die CDU- und die FDP-Fraktion im April ihre Änderungsanträge für das sächsische Kommunalrecht vorgestellt hatten. "Nur ein Bruchteil der im Kommunalwahlrecht notwendigen Änderungen" sei aufgegriffen worden, kritisierte die SPD-Landtagsabgeordnete Petra Köpping. Viel hat sich an dieser Einschätzung bislang nicht geändert.

Am Donnerstag, 14. November, wird nun der Innenausschuss des Sächsischen Landtags den Entwurf von CDU- und FDP-Fraktion eines “Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts”, Parlaments-Drucksache 5/11912, beraten.

“Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Grundlagen für alle kommunalen Ebenen erstmals seit 2003 grundlegend modifiziert werden. Viele der vorgelegten 165 Einzeländerungen greifen dabei Probleme aus der Praxis der Rechtsanwendung auf. Andererseits sollen gänzlich neue Wege beschritten werden, die aus demokratiepolitischen Gründen von der Fraktion Die Linke abgelehnt werden”, erklärt dazu die kommunalpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke Marion Junge. “Dazu zählt der Wegfall von Hinderungsgründen für die Wahl zum Gemeinderat, wodurch künftig Familienangehörige und Geschäftspartner von Bürgermeister oder Beigeordneten sowie gemeindliche Bedienstete Gemeinderat sein können. Ebenso kritisch ist die vorgesehene Schwächung der Fraktionen in den Städten und Gemeinden bis zu 30.000 Einwohner zu bewerten. Ihnen sollen keine Mittel mehr für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung gestellt werden.”

Das nennt man dann wohl wirklich: Sparen an der Demokratie. Denn während Kommunalverwaltungen per se mit Finanzen, Personal und Wissensvorteil ausgerüstet sind, müssen sich Fraktionen diese Kenntnisse immer ehrenamtlich aneignen. Bislang waren finanziell gesicherte Fraktionsgeschäftsstellen das Instrument, diese Arbeit zu erledigen.

“Zuletzt sei hier die maßgeblich von der FDP initiierte Schwächung der Kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung erwähnt”, sagt Junge. Der Passus hatte Linke und Grüne schon im Sommer alarmiert. Denn Gemeinden kommen natürlich in völlig neue Handlungszwänge, wenn ihnen der Gesetzgeber auferlegt, dass Kommunen gewerbliche Unternehmen nur betreiben dürfen, wenn “der Zweck nicht besser und wirtschaftlicher durch einen privaten Dritten erfüllt wird oder erfüllt werden kann.” Da kommt durch die Hintertür eine Verpflichtung zur Privatisierung ins Kommunalrecht. Das beschneidet lokale Handlungsspielräume deutlich.

Marion Junge: “Das mit der Bundestagswahl manifestierte geänderte politische Kräfteverhältnis sollte die CDU ermutigen, diese – auch von der kommunalen Ebene scharf kritisierten – Änderungen im Gemeindewirtschaftsrecht zurückzunehmen.”

Und weil eine eigentliche Modernisierung des sächsischen Kommunalrechts gerade auf den Feldern Transparenz und Bürgerbeteiligung nicht passiert ist, hat die Linksfraktion jetzt 15 eigene Änderungsanträge geschrieben. Und Junge betont: “Sie sind unser Maßstab im Umgang mit der Gesetzesnovelle.”

Die Änderungsvorlage von CDU und FDP: http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=11912&dok_art=Drs&leg_per=5&pos_dok=1

Und die 15 Änderungsanträge der Linksfraktion: http://www.linksfraktionsachsen.de/images/content/politik_a_z/Kommunalservice/AeAntr_01_15_SaechsKomRGE.pdf

Zum Artikel vom 8. November 2013 auf L-IZ.de
“Juristische Spitzfindigkeiten”: April-Netzwerk reagiert auf rechtlichen Einwand gegen Bürgerbegehren “Privatisierungsbremse”

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