Das Conne Island verklagt das Landesamt für Verfassungsschutz. Der sächsische Inlandsgeheimdienst hatte das soziokulturelle Zentrum von Februar 1999 bis Oktober 2000 überwacht. Die Maßnahme richtete sich gegen mehrere Mitarbeiter, die in diesem Zeitraum Mitglieder der Gruppen "Bündnis gegen Rechts" (BgR) und "Rote Antifaschistische Aktion Leipzig" (RAAL) gewesen sein sollen.

Der Nachrichtendienst begründete die Ausforschung von Telefonaten und Briefverkehr mit der Mutmaßung, BgR und RAAL würden Straftaten planen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten können. Die Polizei, die für die Strafverfolgung zuständig ist, leitete in der Folge allerdings keine Ermittlungsverfahren ein. Das lässt zumindest den Schluss zu, dass die Spitzel-Aktivitäten des Landesamts, das sich seinerzeit übereifrig mit Linksextremismus befasste, ins Leere liefen.

“Die Absurdität des Vorgehens dieser Behörde zeigt sich auch in dem Umstand, dass der 1999 amtierende Bundestagspräsident Wolfgang Thierse das Conne Island für sein Engagement gegen Rechts geehrt und persönlich besucht hat und somit auch die Grundrechte des Politikers verletzt wurden”, findet Conne-Island-Geschäftsführerin Franka Martin.

“Bedenklich ist”, ergänzt Juliane Schulz, Vorsitzende des Trägervereins, “dass das Vorgehen des LfV Sachsen Teil einer allgemeinen Fokussierung staatlicher Behörden auf als ‘links’ gekennzeichnete Organisationen und Personen zu sein scheint.” Der Verfassungsschutz gebe Informationen an die Polizei weiter, die dann Ermittlungen in der sogenannten linken Szene anstellt, wie das in Sachsen seit 2011 im großen Stil geschehe.

Daher reichte der Trägerverein am 5. Mai Klage gegen das Vorgehen des Verfassungsschutzes ein und fordert Einsicht in die betreffenden Akten. Gemeinsam mit Landtags- und Bundestagsabgeordneten sowie Journalisten möchte das Conne Island dem Ausmaß und den Hintergründen der Maßnahmen auf den Grund gehen.

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