Die Erwartungen – zumindest aus der Opposition im Sächsischen Landtag – waren hoch, was die kurzfristige Einberufung einer Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses zu neuen Vorwürfen gegen Polizei und Verfassungsschutz im Fall der sogenannten „Gruppe Freital“ betrifft. Gegen die Gruppe Freital wird mittlerweile unter Verdacht einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Und ein „Spiegel“-Artikel schürte neue Verdachtsmomente.

„In dem jetzt vom Generalbundesanwalt geführten Verfahren geht es um nicht weniger als die Bildung einer terroristischen Vereinigung, mehrfachen versuchten Mord und Sprengstoffanschläge. Es steht nun der schier ungeheuerliche Verdacht im Raum, dass der Verfassungsschutz kurz vor einem Anschlag auf eine Asylunterkunft Kontakt zu einem geheimen Informanten aus dieser rechtsterroristischen Gruppe hatte. Noch am 28. April war aber unserem Ausschuss – ebenfalls auf einer Sondersitzung – vom Justizminister mitgeteilt worden, dass es keinen Informanten aus den Reihen des Verfassungsschutzes gebe. Dieser Widerspruch muss aufgeklärt werden“, umriss Klaus Bartl, rechtspolitischer Sprecher der Linksfraktion, die Problemlage.

Es geht um den ganzen Komplex mittlerweile mehrerer solcher rechtsradikaler Netzwerke, die in Sachsen seit Jahren aktiv sind und das „Flüchtlingsjahr“ 2015 dazu nutzten, vermehrt mit Anschlägen und Gewalttaten in Erscheinung zu treten und die Ängste in Sachsen anzuheizen. Bartl: „Es stellt sich also die Frage, warum wir als Landtagsabgeordnete vom Minister im Namen der Staatsregierung eine möglicherweise falsche bzw. unvollständige Auskunft bekommen hatten. Sollte sich der aktuelle Bericht bestätigen, würde das aber vor allem auch Innenminister Ulbig schwer belasten, der ja die Aufsicht über den Verfassungsschutz führt. Im Raum steht nämlich der Vorwurf, dass der Verfassungsschutz von beabsichtigten terroristischen Aktionen Kenntnis hatte, ohne einzuschreiten.“

Und dann gab es am Donnerstag, 17. November, die Sitzung.

Und die Fraktionen gingen danach auseinander, als hätten sie wieder in völlig unterschiedlichen Veranstaltungen gesessen.

Besonders die CDU, die das Thema der wachsenden rechtsradikalen Netzwerke in Sachsen über Jahre ignoriert hatte, sah nach der Sitzung keinen Anlass, die Regierung zu kritisieren.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler, erklärte zum Beispiel: „Die Linke hat aufgrund eines ‚Spiegel‘-Artikels heute eine Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses durchgesetzt. Sie haben dabei nur eine politische Welle gemacht, die aber im Sande verlaufen ist. Die im Artikel genannte Person hat zu keinem Zeitpunkt Angaben über mögliche künftige Straftaten gemacht und er war auch kein V-Mann in der ‚Gruppe Freital‘.“

Und der CDU-Innenpolitiker Sören Voigt : „Die Informationen lagen uns Abgeordneten bereits nach der Sitzung im April vor. Die Angaben der Staatsregierung waren umfassend. Heute sind weitere Informationen hinzugekommen, die das bisherige Bild über die Ergreifung der ‚Gruppe Freital‘ und die gute Arbeit der Sicherheitskräfte bestätigt haben.“

Auf eine gemeinsame Pressemitteilung verzichtete der Koalitionspartner SPD diesmal. Ganz so eindeutig, wie Modschiedler und Voigt es schildern, war die Sache wohl doch nicht.

Im Gegenteil.

Klaus Bartl sah die Verdachtsmomente bestätigt. Und die befragten Minister konnten keineswegs ausräumen, was seit dem „Spiegel“-Artikel als Vorwurf in der Luft steht.

„Es war richtig, diese Sondersitzung zu beantragen. Denn es gibt erheblichen Aufklärungsbedarf zu den Widersprüchen zwischen dem, was dem Ausschuss durch die Staatsregierung am 28. April gesagt wurde, und dem, was dieser Tage im ‚Spiegel‘ zu lesen war“, sagt Bartl nach der Sitzung. „Bestätigt hat sich nach unserer Einschätzung, dass der Hinweisgeber vom Herbst 2015 über die Polizei selbst mit dem Verfassungsschutz zusammengebracht wurde. Einzelheiten sollen der Parlamentarischen Kontrollkommission in der Sitzung am Dienstag mitgeteilt werden. Fakt ist auch, dass der Betreffende als Zeuge gehört worden ist, nachdem ihm durch Polizei und Staatsanwaltschaft Vertraulichkeit zugesagt wurde. Diese Vertraulichkeit hat im Juli 2016 die Generalbundesanwaltschaft wieder aufgehoben, da der Zeuge mutmaßlich Mittäter ist. Seit wann das bekannt ist, ist strittig.“

Eine Reihe weiterer Fragen zu den Geschehensabläufen dazwischen seien freilich noch offen, so dass der Ausschuss den Antrag der Linksfraktion noch nicht abgestimmt hat, sondern die Behandlung am 23. November fortgesetzt wird.

Und unzufrieden mit den Ergebnissen der Sondersitzung zeigte sich auch Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen-Fraktion.

„Der Staatsregierung ist ihre Salami-Taktik, dem Landtag und der Öffentlichkeit nur scheibchenweise Auskunft zu geben, auf die Füße gefallen. Hätte sie sich bereits im April umfassend zu den Umständen der Aussage des Zeugen und der Kontaktaufnahme zum Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) umfassender geäußert, wäre der nun existierende Anschein eines neuerlichen Verfassungsschutzskandals zu verhindern gewesen. Die Staatsregierung hat heute klargestellt, dass es sich bei dem Zeugen, der sich laut Aussage des Spiegels am 20. Oktober 2015 an die Polizei gewandt habe, nicht um einen V-Mann oder Informanten des Landesamtes für Verfassungsschutz gehandelt habe. Ob dies zutrifft, kann der Verfassungs- und Rechtsausschuss nicht überprüfen. Klar ist aber nach der heutigen Sitzung, dass es im Zusammenhang mit dem Aussagewillen des Zeugen einen Kontakt zwischen ihm und dem Verfassungsschutz gab“, schildert Lippmann das Ergebnis der Sitzung. „Der Polizeipräsident, die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft und des LfV versicherten außerdem, keine Kenntnis von weiteren geplanten Anschlägen gehabt zu haben.“

Er sieht das Dilemma eher nicht in den fehlenden Auskünften vom Frühjahr, sondern in der Unfähigkeit der sächsischen Ermittler, die rechtsextreme Terrorgruppe schon früher dingfest zu machen, denn alle nötigen Hinweise auf das Treiben der Gruppe lagen damals schon vor.

Dass die sächsischen Ermittler nicht reagieren, erzählt im Grunde die alte, leidlich bekannte Geschichte, vom Ignorieren der manifesten rechtsextremen und gewaltbereiten Netzwerke in Sachsen – oder ihrem Verharmlosen. Man hat alle Hinweise auf dem Tisch, lässt sie aber einfach liegen und lässt den Brandstiftern damit erst den Raum, den sie weidlich genutzt haben, um in Sachsen eine besonders fremdenfeindliche Stimmung zu schüren.

„Ich sehe mich zunehmend in meiner Auffassung bestärkt, dass die Polizei und Staatsanwaltschaft mit Blick auf den Anschlag am 1. November 2015, der vom Generalbundesanwalt als versuchter Mord eingestuft wird, schnellere Schlüsse zur Gefährlichkeit der Nazigruppe hätten ziehen müssen“, zieht denn Lippmann sein Fazit aus der Sondersitzung. „Ihnen wurden die Strukturen der Freitaler Neonazigruppe faktisch auf dem Silbertablett serviert. Möglicherweise hätte der letzte Anschlag der Gruppe verhindert werden können. Laut den Aussagen der Vertreter der Staatsregierung in der heutigen Sitzung hat der Zeuge bereits am 23. Oktober 2015 ausgesagt. Zusammen mit den Erkenntnissen aus der Telekommunikationsüberwachung und den Informationen zur Nutzung des Chats durch die Mitglieder der Nazigruppe haben sich die Erkenntnisse und Ermittlungen bereits früh verdichtet und hätten zu einem Eingreifen führen müssen. Früher übrigens, als uns die Staatsregierung noch im April glauben machen wollte.“

Der Antrag der Linksfraktion. Drs. 4952

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