LEIPZIGER ZEITUNG/Auszug aus der Ausgabe 44Wer dieser Tage im politischen Tagwerk deutscher Innenminister nach den drei geläufigsten Begriffen sucht, wird schnell fündig. Sie lauten unter dem trügerischen Absolutbegriff „Sicherheit“ zusammengefasst „Überwachung, Terrorabwehr, Abschiebung“. Praktisch nach jedem neuen Anschlag, den bislang ausschließlich bereits seit Jahren in Europa lebende Menschen begehen, bellt der Dreiklang durch die hohen Regierungshallen und in die eilig gereichten Mikrophone und Kameras der hastig umherrennenden Leitsender der Republik. Der Versuch, staatliche Stärke und beruhigende Überlegenheit auszustrahlen, ist nahezu allgegenwärtig, Härte ist gefragt in diesen Tagen. Freiheit weniger. Immer öfter taucht auch der sogenannte „Gefährder“ auf.

Doch spätestens nach den geradezu unglaublichen Vorgängen rings um den Fall Amri und den fast schon darüber vergessenen, selbsterhängten Al Bakr in der Leipziger Haftanstalt an der Leinestraße dämmert so manchem Bürger, dass es nicht weit her ist mit dem Durchblick der Behörden. Der eine konnte sich eine unüberschaubare Anzahl von Identitäten zulegen, war den Behörden einschlägig bekannt und konnte doch letztlich in Berlin mit einem LKW in eine Menschenmenge an einem Weihnachtsmarkt rasen. Der andere, Al Bakr, galt als Selbstmordattentäter mit Sprengstoff in der Chemnitzer Wohnung als nicht suizidgefährdet und erhängte sich in seiner Zelle.

Immer öfter müssen Ermittler und Behörden in ganz Europa zugeben, spätere Täter „im Fokus gehabt zu haben“. Das macht Druck.

Am 9. April 2017 schreckt die deutsche Presselandschaft auf. In der Nacht um 3 Uhr wird ein 24-jähriger Marokkaner mit einem Großeinsatz aus einer 100 Personen fassenden Erstaufnahmeeinrichtung in Borsdorf geholt. Der Vorwurf: Er soll am 8. Februar des gleichen Jahres anonym mit einer Bombe gedroht haben. Nun aber holt man ihn, weil er einen Anschlag auf die russische Botschaft in Berlin plane. Alle sind glücklich, hier womöglich ein Verbrechen verhindert zu haben, dessen Dimension unabsehbar scheint. Der Mann kommt in Untersuchungshaft, die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt, die Presse beruhigt sich wieder ein wenig.

Nach seiner Inhaftierung scheint es bei den Ermittlungen gegen den 24-jähren Mann rasend schnell zu gehen. Bereits am 21. April kann Sachsens Innenministerium stolz vermelden: „Die Person wird derzeit in eine Abschiebungshafteinrichtung in Rheinland-Pfalz gebracht und soll demnächst nach Marokko abgeschoben werden.“. Und Innenminister Markus Ulbig verkündet: „Der zügige und konsequente Vollzug von der Festnahme bis zur Haftanordnung ist ein Beweis für die gute Zusammenarbeit aller beteiligten Behörden.“.

Der junge Marokkaner wandert nun Richtung Westen in die Abschiebehaft, sein Fall zur Staatsanwaltschaft Dresden und Ulbig in Richtung Mikrophone: „Wir werden weiterhin konsequent gegen Personen mit islamistischen oder salafistischen Gefahrenpotenzial vorgehen.“ Dann kehrt wieder Ruhe ein, in welche hinein die Linksfraktion beim Justizministerium nachfragt, was der „Gefährder“ so auf dem Kerbholz hat. Ein „untergesetzlicher Begriff, welcher sich im juristischen Graubereich befindet und schnell zu Willkür führt“, wie Enrico Stange, Landtagsabgeordneter der Linken in Sachsen gegenüber der LEIPZIGER ZEITUNG feststellt.

Am 22. Mai bereits folgt die Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) und das Ergebnis ist mager. Ermittlungseinleitungen der Polizei, welche von einem Leben in und um Asyleinrichtungen erzählt. „Erschleichen von Leistungen“, also z. B. dem Schwarzfahren in der Bahn gleich nach seiner Ankunft in Deutschland. Körperliche Auseinandersetzungen offenbar in der zentralen Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz und eine gleichzeitige Sachbeschädigung am selben Tag. Und eine „mittelbare Falschbeurkundung“ – womöglich eine Falschaussage zugunsten eines anderen Menschen, vielleicht eines Flüchtlings über dessen Herkunft.

Keine Gerichtsurteile oder Verurteilungen, alle Ermittlungen wurden offenbar nicht zur Anklage gebracht und rechtsstaatlich verhandelt. Bis hier ist der 24-Jähreige unschuldig. Doch nun steht der Vorwurf der Ermittler und des Innenministeriums Sachsen im Raum, der marokkanische Staatsbürger hätte am 8. Februar 2017 anonym mit einer Bombe gedroht und anschließend an der Vorbereitung eines „Anschlages auf die russische Botschaft in Berlin“ mitgewirkt. Für Innenminister Ulbig steht bereits am 21. April fest: „Islamistischer Gefährder in Abschiebungshaft“. Ein „mutmaßlicher Terrorist“, dingfest gemacht durch die aufmerksame sächsische Polizei.

Widersprüche

Ab hier wird es kompliziert. Ein „Gefährder“ und mutmaßlicher Terrorist soll nach Marokko abgeschoben werden, nachdem er einen schwerwiegenden Anschlag vorbereitet haben soll? Entscheiden muss dies letztlich nicht einmal ein Richter nach erfolgter Beweisführung, sondern nun die Staatsanwaltschaft Dresden, wie das Justizministerium der Linksfraktion und unisono das Innenministerium der LZ mitteilt.

Das Problem jedoch, wenn die Abschiebung erfolgt: „Nach einer erfolgten Abschiebung werden die noch anhängigen Ermittlungs- und Strafverfahren nach §154b Absatz 3 bzw. Absatz 4 Strafprozessordnung (SIPO) einzustellen sein. Nach den vorgenannten Vorschriften kann von der Erhebung der öffentlichen Klage abgesehen werden, wenn der Beschuldigte aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird“, so Justizminister Gemkow.

Die Staatsanwaltschaft Dresden entscheidet sich am 2. Juni, den Mann in Frankfurt a. Main in einen Flieger zu setzen und in das Königreich Marokko auszufliegen. Und Markus Ulbig lässt eine Pressemitteilung versenden. Unter der Überschrift, „Sachsen schiebt islamistischen Gefährder ab“, verkündet er: „Dem Marokkaner wird vorgeworfen, einen Terroranschlag vor der russischen Botschaft in Berlin vorbereitet zu haben. Die Sicherheitsbehörden sind dem Verdacht aufgrund von Hinweisen nachgegangen und nahmen den Mann am 8. April 2017 in einer Flüchtlingsunterkunft in Borsdorf (Landkreis Leipzig) fest.“

Denn, so Ulbig am 2. April 2017, „Im Sinne der Sicherheit unseres Landes ist es außerordentlich wichtig, gegen mutmaßliche Terroristen zielstrebig vorzugehen. Die erfolgreiche Auflösung des aktuellen Falles zeigt die gute Vernetzung der beteiligten Behörden – von der Informationsgewinnung über die Festnahme bis hin zur Rückführung.“

Auf LZ-Nachfrage teilt die entscheidungsbefugte Staatsanwaltschaft am 7. Juni 2017 jedoch zur Begründung der Abschiebung mit: „Der Tatvorwurf gegen den Beschuldigten hat sich nach den durchgeführten Ermittlungen bisher nicht erhärtet. Dies betrifft sowohl mögliche Vorbereitungshandlungen im Sinne des § 89a StGB als auch die Botschaft der Russischen Föderation in Berlin als mögliches Anschlagsziel. Ich weise aber darauf hin, dass die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind und trotz der Abschiebung des Beschuldigten weitergeführt werden“, so Oberstaatsanwalt Lorenz Haase.

Weiter führt der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Dresden jedoch aus: „Die bisherigen Ermittlungsergebnisse begründen weder einen dringenden Tatverdacht, der einen Haftbefehl rechtfertigen würde, noch einen hinreichenden Tatverdacht, die zu einer Anklage hätten führen können.“ Dies ist der Zeitpunkt, an welchem ein Deutscher aus der Untersuchungshaft entlassen worden wäre.

Denn die Ermittlungsbehörden fanden in diesem Fall keine Indizien für die Vorbereitung eines Anschlages. Eine Abschiebung also aufgrund der Staatsangehörigkeit und einer fehlenden Duldung in Deutschland?

Zum Zeitpunkt der Abschiebung steht die Entscheidung im Bundesrat noch aus, ob Marokko ein sicheres Rückführungsland für Geflohene ist. Die Grünen könnten den Beschluss des Bundestages am 17. Juni 2017 im Bundesrat noch stoppen, der Beschluss ist, als der Flieger in Frankfurt abhebt, jedenfalls noch nicht getroffen. Bedenken gibt es bei den Grünen vor allem aufgrund der Verfolgung Homosexueller in Marokko.

Ob der 24-Jährige darunter zählt, möchte das Innenministerium nicht mitteilen – Datenschutz, heißt es und „Es lagen jedoch keine Erkenntnisse vor, wonach der Ausländer in seinem Heimatland verfolgt werden könnte oder ein anderer asylrechtlich relevanter Schutzgrund bestehen könnte“, so Pressesprecherin Pia Lesson. Vor dem Hintergrund der fehlenden Entscheidung im Bundesrat zum Zeitpunkt der Abschiebung dennoch fragwürdig.

Islamistischer Terrorist oder Schwarzfahrer?

Dass sich der junge Mann offensichtlich nicht zurechtfand, ist nachvollziehbar an den Vorwürfen der Polizei vor dem Zeitpunkt der angeblichen Terrorbeteiligung. Gerichtlich festgestellt ist davon nichts, die Abschiebung fand offenkundig ohne Rechtsgrundlage im Windschatten nicht abgeschlossener Ermittlungen statt. Die entscheidende Frage jedoch, welche sich auch Enrico Stange von der Linken nun im Gespräch mit der LZ stellt, ist „Wurde nun ein islamistischer Terrorist einfach freigelassen?“

Denn angesichts des Ermittlungsstandes dürften die deutschen Behörden wenig zu bieten haben, wenn die Marokkanischen Behörden nachfragen sollten, warum der Mann in Haft gehalten werden soll. Wem der Marokkaner in seiner Heimat übergeben wurde, kann man bei der Staatsanwaltschaft Dresden zudem auf Nachfrage nicht sagen, eine Forderung um Übergabe von Ermittlungsunterlagen zu ihm habe man nicht erhalten. Nun sei eben Marokko zuständig.

Bleibt am Ende wohl nur, untypischerweise in einem Artikel eine Aussage eines Innenministers und derzeitigen Vorsitzenden der Innenministerkonferenz namens Markus Ulbig einfach nochmals zu zitieren. „Sachsen schiebt islamistischen Gefährder ab“, so Ulbig am 2. Juni 2017, denn „dem Marokkaner wird vorgeworfen, einen Terroranschlag vor der russischen Botschaft in Berlin vorbereitet zu haben.“

Ob dies schon üble Nachrede und Verleumdung eines marokkanischen Staatsbürgers ist, bleibt dem Auge des Betrachters und im Falle einer Klage dem ersten Richter überlassen, den der Ausgeflogene in Deutschland zu Gesicht bekäme. Politischer Kraftmeiersprech ist es in jedem Fall.

Und zwar von der Art, die nichts klärt, niemanden sicherer macht und am Ende natürlich auch folgendes bedeuten könnte: Hat sich der marokkanische Bürger schlauer angestellt, als die Polizei erlaubt und die Staatsanwaltschaft weiß, dann hat Markus Ulbig einen „mutmaßlichen islamistischen Terroristen“ ausfliegen lassen, der den Weg nach Chemnitz, Leipzig und Borsdorf bereits kennt.

Update 20. Juni 2017: Der Bundesrat hat am 16. Juni seine Abstimmung über die Frage der sicheren Drittländer Marokko, Tunesien und Algerien übrigens verschoben. Die Grünen haben die Abstimmung ausgebremst, nun wird wieder hinter en Kulissen verhandelt. Sie kritisieren weiterhin die Menschenrechtslage in den drei Staaten, insbesondere mit Blick auf die Pressefreiheit und der Strafverfolgung von Homosexuellen.

Mit anderen Worten: der Zeitraum, in welchem die Abschiebung des Marokkaners mindestens fragwürdig ist, wächst weiter an.

Der Artikel wurde erstmals in der LEIPZIGER ZEITUNG, Ausgabe 16. Juni 2017 veröffentlicht

Die Leipziger Zeitung Nr. 44: Über die Grenzen hinaus

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Michael Freitag über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar