Für FreikäuferSachsens Regierung fällt immer wieder in alte Dummheiten zurück, in das Gießkannenprinzip, nach dem freigiebig in alle Regionen Geld ausgeschüttet wird, obwohl alle Verantwortlichen wissen, dass sich einige Probleme an bestimmten Punkten konzentrieren. Aber genau so ist auch die neu gefasste Förderrichtlinie Psychiatrie und Suchthilfe gestrickt, die das sächsische Regierungskabinett am 12. September beschloss. Zum Nachteil z. B. der Hilfestrukturen in Leipzig.

Denn Leipzig leidet wie keine andere Stadt in Sachsen unter den Folgeproblemen der Sucht, insbesondere der Rauschmittelsucht. Was schlicht an der strategisch günstigen Lage der Stadt liegt, die jede Art Handel begünstigt – auch und gerade den mit harten Drogen. Die Folge ist nicht nur ein erhöhtes Aufkommen von Rauschgiftdelikten, sondern eben auch ein deutlicher Mehrbedarf an Hilfen für Drogenabhängige.

Und dann diese neu gefasste Förderrichtlinie Psychiatrie und Suchthilfe, die die Gelder an die Hilfsvereine künftig nicht mehr anhand eines am Bedarf orientierten Punktesystems vergibt, sondern lediglich anhand der Bevölkerungszahl. Infolgedessen wird in Leipzig weniger Geld zur Verfügung stehen, stellt René Jalaß, Sprecher der Linksfraktion für Drogenpolitik, trocken fest.

„Die Staatsregierung war lange untätig und hat die Vereine vor Ort der Angst ausgesetzt, mit einer zum 1. Januar rückwirkenden Beschlusslage konfrontiert zu werden. Nun kommt wohl das, was wir befürchtet haben und etliche Sachverständige schon sehr lange kritisieren: Die neue Richtlinie gefährdet eine an der Szeneentwicklung und dem gesamtgesellschaftlichen Bedarf orientierte Suchthilfestruktur“, sagt er.

„Psychisch kranke oder suchtkranke oder von einer psychischen Erkrankung oder Suchterkrankung bedrohte Menschen sind in besonderer Weise auf Information, Beratung und Hilfe angewiesen. Mit dem Fortbestand der Förderrichtlinie unterstützen wir weiterhin die Landkreise und Kreisfreien Städte, die Hilfen bedarfsgerecht und gemeindenah vor Ort anzubieten“, hatte Sozialministerin Barbara Klepsch am Dienstag erklärt.

Aber wer nicht mehr die reellen Bedarfe abfragt, sondern nach Bevölkerungszahl verteilt, der entzieht gerade dort die Mittel, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Was übrigens auch Leipzigs Polizei freuen wird. Denn damit werden auch wieder die Präventionsangebote in Leipzig geschwächt. Was ziemlich zwangsläufig wieder auf die Straftatenzahl durchschlagen wird.

René Jalaß: „Schon bisher hangelten sich die Suchthelferinnen und Suchthelfer von Projektförderung zu Projektförderung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter standen nahezu jährlich vor der Kündigung. Jetzt geht es womöglich in Leipzig noch mehr ans Eingemachte. Die Staatsregierung will eine gerechtere Verteilung, ignoriert aber zum Beispiel in der Suchthilfe völlig unterschiedlich gewachsene Szenen und daraus abgeleitete Bedarfe. Sie legt die Axt an eine bewährte Struktur und den bisherigen Fachkräfteschlüssel. Damit reißt sie womöglich die vor Ort kooperativ gewachsenen Angebote nieder. In Leipzig gibt es schlichtweg einen größeren Bedarf als zum Beispiel in Dresden oder Chemnitz. Gleichmacherei auf Kosten der Träger und ihrer Klienten ist Quatsch. Die Bedingungen vor Ort müssen entscheidend sein!“

„Die Überarbeitung der Förderrichtlinie ist keine Erfolgsmeldung wert. Schon vor über einem Jahr wurde der Entwurf für eine neue Förderrichtlinie zur internen Stellungnahme freigegeben. Grund für die monatelangen Beratungen waren massive fachliche Bedenken. Denen wird in der neuen Förderrichtlinie in keiner Weise Rechnung getragen. Nun steht fest: Das differenzierte Punktesystem nach fachlichen Kriterien wird entfallen, stattdessen werden zukünftig 10 Millionen Euro jährlich pauschal an die Städte und Kreise verteilt. „Ein vereinfachtes Zuwendungsverfahren durch Pauschalen birgt das Risiko, dass die Mittel nicht mehr bedarfsgerecht vor Ort ankommen. Hier wird ein Damoklesschwert über Suchthilfeprojekte aufgehängt und es droht die Gefahr, dass Angebote in ihrer Qualität gemindert oder sogar abgebaut werden. Angesichts der Vielfalt und der Zunahme an Suchterkrankungen ist das kontraproduktiv“, kritisiert auch Volkmar Zschocke, Vorsitzender der Grünen-Fraktion, diese Entscheidung. „Dieser Fall steht leider exemplarisch für die unstetige Förderpraxis in der sozialen Arbeit in Sachsen. Die Träger haben vor einem Jahr fristgerecht Gelder beantragt und haben bis jetzt immer noch keinen endgültigen Bescheid erhalten“, kritisiert Zschocke. Im dritten Quartal des Jahres wird eine Förderrichtlinie verabschiedet, die rückwirkend zum 01.01.2017 in Kraft tritt. „Träger, die Projekte durch Fördermittel realisieren, brauchen eine kontinuierliche, planbare und verlässliche Grundlage für ihre Arbeit und ihrer Beschäftigten.“

Gleichmacherei ist wohl das richtige Wort. Es passt zu einer Landespolitik, die auch in anderen Bereichen versucht, alle Regionen über einen Leisten zu scheren und die prägnanten Unterschiede bei Problem- und Bedarfslagen einfach zu nivellieren. Mit einer Politik, die weiß, was sie tut, hat das alles nichts mehr zu tun.

Da wirkt es schon seltsam, wenn das Sozialministerium sich selber lobt: „Unterstützt durch die Förderung des Freistaates Sachsen ist es dabei in den vergangenen zwanzig Jahren gelungen, ein leistungsfähiges und zugleich gemeindenahes Versorgungs- und Hilfesystem aufzubauen.“

Aber genau dieses Versorgungs- und Hilfesystem entstand dort, wo es auch die Probleme gibt. Durch die Gießkannenregelung wird es jetzt ins Wanken gebracht.

„Es kommt noch schlimmer“, sagt René Jalaß. „Die Sächsische Aufbaubank wird zukünftig über Projekte und ihre Förderung entscheiden. Dieser Institution kann ich nun wirklich keine psychosoziale Expertise unterstellen. Es ist deshalb absoluter Unsinn, die Kompetenz von der Landesdirektion an die SAB zu übergeben. Wer hat dort im Blick, dass die Strukturen im ländlichen Raum, die oft nur Grundversorgungsniveau halten, nicht kippen? Welchen Sachverstand bringt die SAB ein, um Förderanträge auch nur ansatzweise inhaltlich zu erfassen? Lassen wir zukünftig eigentlich auch Lehrpläne für Schulen, die Nahverkehrsversorgung oder die Gesundheitsinfrastruktur von Kreditinstituten steuern?“

Es ist der neoliberale Geist, der nun auch im Sozialministerium Einzug gehalten hat. Felsenfest glaubt man dort, dass man – indem man ausgerechnet die differenzierte Verteilung beseitigt – die Sache nun verbessert hat. Statt Unterstützung nach Bedarf gibt es nun Pauschalen.

„Mit der neu gefassten Förderrichtlinie erfolgt die Bezuschussung der gemeindepsychiatrischen Versorgungssysteme in den Landkreisen und Kreisfreien Städten pauschaliert nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen“, betonte das Ministerium. „Die Kommunen erhalten damit den erforderlichen Spielraum, das Hilfesystem entsprechend der regionalen strukturellen Bedingungen ausgestalten zu können. Zugleich ist damit eine erhebliche Vereinfachung des Zuwendungsverfahrens verbunden. Für die Förderung der sonstigen überregionalen Vorhaben wird der Fördersatz von bisher 80 auf zukünftig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben angehoben.“

Was für eine Stadt wie Leipzig auch in diesem Fall wieder heißen wird: Sie muss mehr Geld aus eigener Tasche zubuttern, wenn sie das Hilfenetz erhalten will. Und – siehe Kriminalitätsstatistik – sie ist dringend darauf angewiesen, das Beratungsnetz zu erhalten. Denn da, wo die Drogenabhängigen durchs Netz fallen und keine professionelle Hilfe finden, da werden sie über kurz oder lang zum Fall in der Kriminalitätsstatistik.

Es ist zumindest ein sehr wundersames Ergebnis, das das Regierungskabinett nach so viel Untätigkeit zum Beschluss gebracht hat. Und für Leipzig wird es ein sehr teures. Das Dankschreiben des OBM ist bestimmt schon auf dem Weg.

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