Zumindest ein kurzes Aufatmen gibt es in Sachen Wolf im Rosenthaler Rudel: Jäger dürfen vorerst nicht losziehen, um einen „problematischen Wolf“ abzuschießen. Der Widerspruch der Grünen Liga gegen die Verfügung des Landkreises Bautzen hat aufschiebende Wirkung. Erst muss geklärt werden, ob die Genehmigung des sächsischen Umweltministeriums wirklich rechtmäßig ist. Denn daran bestehen berechtigte Zweifel.

Zur Erinnerung: Am 27. Oktober erteilte der Landkreis Bautzen, gestützt auf § 22 Absatz 2 des Sächsischen Jagdgesetzes, die Genehmigung zur Erlegung eines Wolfs des sogenannten „Rosenthaler Rudels“.

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB mit Sitz in Würzburg und Leipzig hat bereits am 2. November im Auftrag der Grünen Liga Sachsen e.V. hiergegen Widerspruch erhoben. Auf einen zusätzlichen Eilantrag an das Verwaltungsgericht Dresden hin, hat das Landratsamt Bautzen am Montag, 6. November, nun schriftlich gegenüber dem Gericht erklärt, „dass ein Sofortvollzug der Ausnahmegenehmigung bis zum Eintritt der Bestandskraft nicht angeordnet wird“.

Das teilt die Rechtsanwaltskanzlei mit. L-IZ gegenüber bestätigte dies auch das Landratsamt selbst. Und Rechtsanwältin Franziska Heß, Fachanwältin für Verwaltungsrecht, erklärt, dass damit ein wichtiges Etappenziel erreicht worden ist: „Auf die Wölfe des Rosenthaler Rudels dürfen keine Jäger angesetzt werden, solange Widerspruchsverfahren und gegebenenfalls anschließendes Klageverfahren der Grünen Liga laufen. Der durch die kurze Befristung der Genehmigung bis zum 30. November 2017 anzunehmende gewollte schnelle Abschuss ist abgewendet.“

Die Einlegung des Eilantrags war geboten, so betont die Kanzlei, weil das Landratsamt zwei Tage lang trotz mehrfacher Anfragen der Kanzlei keine Auskünfte erteilt hatte und jederzeit mit dem Abschuss eines Wolfs gerechnet werden musste. Dank des Eilverfahrens konnte nicht nur ein Verzicht auf den Sofortvollzug während des Widerspruchs- und Klageverfahrens bewirkt werden, sondern auch die Grüne Liga über das Gericht endlich Einblick in den jagdrechtlichen Bescheid erhalten.

Rechtsanwalt Andreas Lukas erläutert das weitere Vorgehen: „Wir können unseren Eilantrag nun zurücknehmen und uns auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Wir kritisieren beispielsweise, dass bei der Prüfung von Alternativen zum Abschuss keine Herdenschutzhunde in Betracht gezogen worden sind, was aus unserer Sicht artenschutzrechtlich zwingend erforderlich gewesen wäre.“

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