Staaten haben Macht. Und diese Macht nutzten manche „Staatsdiener“ nicht immer zum Wohle der Bürger, oft genug sogar gegen sie. Und nicht nur in Staaten ist das so, auch in großen Konzernen. Gebe es nicht jene anständigen Menschen, die dann – trotz absehbarer Strafe – aus den finsteren Geheimnissen der Mächtigen plaudern, würden wir von vielen Gaunereien erst erfahren, wenn der Schaden nicht mehr reparierbar ist. Sachsens Grüne beantragen jetzt einen besseren Schutz für die Whistleblower.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag fordert jetzt einen besseren Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, den sogenannten Whistleblowern, in Sachsen. Ein entsprechender Gesetzentwurf steht am Donnerstag, 31. Mai, zur ersten Lesung auf der Tagesordnung der Landtagssitzung. „Wir wollen den Schutz von Whistleblowern in Sachsen verbessern. Wir wollen deutlich machen, dass Whistleblower keine Nestbeschmutzer oder Denunzianten sind“, sagt Valentin Lippmann.

Er ist innenpolitischer Sprecher der Grünen im Landtag und weiß, wie viel Geheimniskrämerei es auch in Sachsens Staatsapparat gibt. Und wie mühsam es selbst für Abgeordnete ist, die Hintergründe vieler Skandale aufzuklären, weil sich die Verantwortlichen hinter Paragraphen und Geheimniskrämerei verstecken.

Den Whistleblowern kommt also, so Lippmann, eine Schlüsselrolle bei der Aufdeckung schwerer Korruption, gravierender Fehlentwicklungen, nicht hinnehmbarer Gefahren für Mensch und Umwelt oder bei der Aufklärung von Straftaten zu.

„Unsere Gesellschaft aber auch ein funktionierender Rechtsstaat ist darauf angewiesen, dass sich Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes offenbaren und rechtswidriges staatliches Handeln offenlegen, wenn ihre Mahnungen an rechtstaatliches Handeln ungehört verhallen. Whistleblower können dazu beitragen, Transparenz und demokratische Rechenschaftspflicht zu stärken, Korruption und Misswirtschaft zu bekämpfen und öffentliche Debatten zu initiieren. Sie bedürfen eines besonderen staatlichen Schutzes“, betont Lippmann.

Denn die Leute, die ihre staatliche Macht genutzt haben, um unlautere Dinge zu tun, nutzen eben diese Macht ja auch regelmäßig, um Whistleblower zu strafen, zu verfolgen, vor Gericht zu zerren. Denn irgendein Paragraph, der den Gang an die Öffentlichkeit dann als Geheimnis- oder gar Staatsverrat einordnen lässt, findet sich immer. Die Gewalt über die Rechtsmittel ist ungleich verteilt.

Was tun?

„Mit diesem Gesetzentwurf schlagen wir vor, dass Whistleblower im öffentlichen Dienst, die sich unter Verletzung ihrer Verschwiegenheitspflicht an ihre Vorgesetzten, eine außerdienstliche Stelle oder die Öffentlichkeit gewandt haben, strafrechtlich und disziplinarrechtlich nicht verfolgt werden“, erläutert Valentin Lippmann den Inhalt des vorgeschlagenen Gesetzes. „Wir regeln klar, unter welchen Voraussetzungen sich Beamtinnen und Beamte offenbaren und dass ihnen keine Nachteile daraus entstehen dürfen.

Wir verfolgen mit dem Gesetzentwurf außerdem das Ziel, dass in Sachsen eine Vertrauensanwältin oder -anwalt für Korruptionsverhütung bestellt und ein elektronisches System zur anonymen Kommunikation mit Whistleblowern eingerichtet wird. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf Anforderungen an betriebliche Maßnahmen zum Whistleblowerschutz gestellt, die die Beteiligungen des Freistaats und die Vergabe öffentlicher Aufträge betreffen.“

Und auch die EU hat mittlerweile begriffen, wie wichtig der Mut anständiger Behördenmitarbeiter ist, bei Wahrnehmen von Rechtsverletzungen die Öffentlichkeit zu suchen und dafür von den Tätern nicht auch noch bestraft zu werden.

„Mit dem Gesetz greifen wir auch den Vorschlag der Europäischen Kommission auf, die Ende April eine neue Richtlinie zur Stärkung des Schutzes von Whistleblowern vorgestellt hat“, betont Lippmann. „In Sachsen können wir den Schutz wegen der fehlenden Gesetzgebungszuständigkeit etwa im Bereich des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Strafgesetzbuchs nur in einem kleinen Teilbereich erreichen. Wir verbinden mit unserer Initiative aber die Hoffnung, dass sich endlich auch auf Bundesebene etwas zum Schutz von Whistleblowern tut.“

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