Immer wieder fordert die AfD, dass „die Antifa“ verboten werden müsse. Der sächsische Landtag hat sich am Mittwoch, den 22. Mai, erstmals mit einem entsprechenden Antrag der Partei befasst. Während Linke, SPD und Grüne antifaschistische Aktivitäten verteidigten, argumentierte die CDU eher im Sinne der AfD. Demnach wäre es gut, Antifa-Gruppen zu verbieten – aber rechtlich sei das nicht möglich.

Für die AfD-Fraktion im sächsischen Landtag ist „die Antifa“ seit Jahren ein wichtiges Thema. Pressemitteilungen handeln oft von gewalttätigen Übergriffen durch Antifaschisten oder angeblichen Verbindungen zu den bürgerlichen Parteien. Bereits 2017 hatte die AfD in einem internen Strategiepapier festgestellt, dass „die Antifa“ für die Partei eine der größten Herausforderungen darstellt – weil sie den Wahlkampf „erschwert und verteuert“.

Dass die sächsische AfD-Fraktion nun forderte, antifaschistische Gruppen und ihre Symbole zu verbieten sowie die „staatliche Förderung von Linksextremisten“ zu beenden, ist keine Überraschung. Am Mittwoch, den 22. Mai, landete ein entsprechender Antrag auf der Tagesordnung des sächsischen Landtags.

„Wir sind gegen jede Form von Extremismus“, stellte Carsten Hütter (AfD) zu Beginn der Debatte klar. Dieser Antrag richte sich jedoch konkret gegen „Akteure der Antifa“, die „Schwerkriminelle“ seien und „politischen Terrorismus“ ausübten. Brand- und Sprengstoffanschläge sowie Gewalt gegen politische Gegner und Polizisten gingen auf ihr Konto.

CDU grundsätzlich für Antifa-Verbot

Die CDU unterstützte grundsätzlich die Bemühungen, antifaschistische Gruppen zu verbieten. „Wenn dieser Weg erfolgversprechend wäre, dann wären wir ihn längst gegangen“, sagte Rico Anton. Doch die Aktivitäten müssten bestimmten Vereinigungen zugeordnet werden können. Diese Voraussetzung für ein Verbot fehle jedoch. Das habe auch der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bestätigt.

Die anderen Fraktionen im Landtag argumentierten inhaltlich gegen den Antrag. Linkspolitikerin Kerstin Köditz verwies auf die lange Geschichte der „Antifaschistischen Aktion“, die bis ins Jahr 1932 zurückreicht. Sozialisten, Kommunisten und Sozialdemokraten, die sich als Antifaschisten begriffen hätten, seien ins Visier der Nationalsozialisten geraten. „Antifaschismus ist der Kampf für humanitären, zivilisatorischen, sozialen und politischen Fortschritt“, so Köditz.

SPD: Grundgesetz ist antifaschistisch

Henning Homann aus der SPD-Fraktion unterstellte der AfD, vor allem Unwahrheiten und Verschwörungstheorien zu verbreiten. Sie behaupte, dass Antifa-Strukturen durch öffentliche Gelder finanziert werden. Zahlreiche Menschen sollten unter einen „linksradikalen Gewaltverdacht“ gestellt werden. „Das Grundgesetz ist im tiefsten Kern ein antifaschistisches Werk. In diesem Sinn ist Antifaschismus nicht linksradikal, sondern vernünftig und im Sinne der Freiheit.“

Grünen-Politiker Valentin Lippmann kritisierte ein autoritäres Staatsverständnis der AfD und dass sich die Partei in ihrem Antrag fast ausschließlich auf Verfassungsschutzberichte stütze. Dieser sei jedoch keine gute Quelle. Zudem gebe es „die“ Antifa ebenso wenig wie den Maxim-Gorki-Park. Lippmann spielte damit auf eine AfD-Anfrage aus dem Jahr 2016 an, in der nach einer Vergewaltigung in einem in Sachsen nicht existierenden Park gefragt wurde.

Abschließend äußerte sich der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU). Er sagte, dass es „keinen guten Extremismus“ gebe und „linksextreme Gewalt nicht verharmlost“ werden dürfe – auch wenn sie angeblich guten Zwecken diene. Der Landtag stimmte mit großer Mehrheit gegen den Antrag der AfD.

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