Da hat die alte sächsische Regierung noch 2019 schnell das Straßengesetz geändert und so ganz in aller Stille dafür gesorgt, dass es in Sachsens Landschaften bald ganz ähnlich aussehen wird wie in vielen westdeutschen Landesteilen, wo „Durchgang verboten!“-Schilder selbst das Wandern durch Wald und Heide einschränken. Denn welche Wege sie in öffentlichem Eigentum behalten möchten, hätten die Kommunen bis Ende Dezember melden müssen. Für die Linksfraktion im Landtag eine waschechte Privatisierung durch die Hintertür.

Am Donnerstag, 17. Dezember, gab es nun die erste Lesung des Entwurfs der Linksfraktion für ein „Gesetz zum Schutz des Bestands öffentlicher Straßen, Wege und Plätze im Freistaat Sachsen“ (Drucksache 7/4800).

Warum die Linksfraktion so einen Entwurf eingebracht hat, begründet Antje Feiks, Sprecherin für den ländlichen Raum der Fraktion, so: „Es gilt vielen vielleicht als rein technisches Problem und hat bisher öffentlich kaum eine Rolle gespielt: Aber wenn nicht bis zum Jahresende gehandelt wird, drohen die Sächsinnen und Sachsen einen Großteil der öffentlichen Infrastruktur an Private zu verlieren. Es geht um bis zu 10.000 Kilometer öffentliche Wege, Straßen und Plätze!“

Historisch bedingt sind viele öffentlich genutzte Wege noch nicht in die örtlichen Bestandsverzeichnisse eingetragen. Aber mit dem ersten Sächsischen Straßengesetz von 1993 genossen sie Bestandsschutz. Mit der am 20. August 2019 in Kraft getretenen Änderung des Straßengesetzes (§ 54 Absatz 3 SächsStrG) hat es der Landtag den Kommunen auferlegt, die Eintragung nachzuholen. Alle Wege und Flächen, an denen bis Ende 2020 kein öffentliches Interesse gemeldet wird und die nicht bis Ende 2022 ins Bestandsverzeichnis eingetragen sind, verlieren ihren derzeitigen öffentlichen Status.

„Eine so umfangreiche Aufgabe können die Kommunen nicht erfüllen, schon gar nicht im Corona-Jahr 2020. Auch mittelfristig wird ein erheblicher Aufwand nötig sein. Dadurch werden die Melde- und Eintragungsfristen nicht gehalten werden können. Die betreffenden Straßen, Wege und Plätze erhalten dann automatisch den Status ,privat‘“, erläutert Antje Feiks das Problem der eh schon überlasteten Verwaltungen.

Vor allem ist das Prozedere seltsam, das die sächsische Regierung da gewählt hat: „Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeichnis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße.“

Was ist das für ein Gesetz, das öffentlich genutzte Wege kurzerhand für privat erklärt, wenn die Gemeinden nicht extra nachweisen, dass sie diese Wege als öffentliche Wege brauchen? Das kann man tatsächlich als Enteignung per Gesetz bezeichnen.

„Ich sehe vor mir schon den weggepflügten Wanderweg, den umzäunten Badesee oder das ,Privatweg‘-Schild auf einem Reit- und Radweg. Betroffen sind insbesondere die Bürgerinnen und Bürger abseits der Großstädte, insbesondere der Rad-, Reit- und Wandertourismus sowie die Land- und Forstwirtschaft. Allen drohen dann Sperrungen, Rückbau oder der Verfall bisher öffentlich zugänglicher Straßen, Wege und Plätze“, stellt Feiks fest. Hier wird öffentliches Gut einfach der öffentlichen Hand entzogen, sofern die Bürgermeister nicht den Mut hatten, ganze Wanderwegenetze ins Verzeichnis aufzunehmen.

Feiks: „Bei Krankenhäusern oder kommunalen Wohnungen werden Privatisierungen zu Recht stark kritisiert, aber hier ist der Aufschrei zu Unrecht bislang ausgeblieben. Wir verteidigen öffentliches Eigentum und fordern deshalb, die Fristenregelung im Straßengesetz ersatzlos zu streichen. Nur dann haben die Kommunen genug Zeit, um die öffentliche Infrastruktur für die Öffentlichkeit zu sichern. Grund genug ist schon der Umstand, dass die Staatsregierung bis heute weder die Dringlichkeit des Themas erkannt noch die Kommunen ausreichend informiert und unterstützt hat.“

Etliche Gemeinden haben das Jahr 2020 dennoch genutzt zur öffentlichen Auslegung jener Wege, die sie mit ins Bestandsverzeichnis aufnehmen wollen. Auch Leipzig hat das im Juli mit mehreren Wegen getan. Ob das genügt, wird man sehen, wenn die Staatsregierung die Aufnahme im Dezember 2022 abgeschlossen hat und dann wohl die ersten Wanderer verdutzt vor Schildern stehen, auf denen der Durchgang nun von privat gesperrt ist.

Hinweis der Redaktion in eigener Sache

Seit der „Coronakrise“ haben wir unser Archiv für alle Leser geöffnet. Es gibt also seither auch für Nichtabonnenten unter anderem alle Artikel der LEIPZIGER ZEITUNG aus den letzten Jahren zusätzlich auf L-IZ.de über die tagesaktuellen Berichte hinaus ganz ohne Paywall zu entdecken.

Unterstützen Sie lokalen/regionalen Journalismus und so unsere tägliche Arbeit vor Ort in Leipzig. Mit dem Abschluss eines Freikäufer-Abonnements (zur Abonnentenseite) sichern Sie den täglichen, frei verfügbaren Zugang zu wichtigen Informationen in Leipzig und unsere Arbeit für Sie.

Vielen Dank dafür.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Es gibt 3 Kommentare

Das wird leider auch Folgen haben für die Biodiversität. Gerade Bäume und Heckenstrukturen entlang von Wegen v.a. im ländlichen Bereich sind elementar für viele Arten in der sonst oft maximal lebensfeindlichen Agrarsteppe, welche regelmäßig mit Chemikalien aller Art zugeballert wird.

Nun werden sicher viele Wege umgepflügt werden und noch mehr Bäume und Hecken dort draußen verschwinden.

Und selbst wenn Sie sonst nichts hinkriegen – öffentliches, also unser aller Eigentum privatisieren, das schaffen sie zuverlässig.

Wenn man als steuerzahlender Bürger so etwas liest, ist man erst einmal erschüttert. Dann denkt man, ob da ein paar überbezahlte Leute nicht aufgepasst haben. Und beim dritten nachdenken, kann der Bürger nur noch in Wut geraten, ob der Unverschämtheit einer schwarzen Landesregierung, die einfach so in neoliberaler Hörigkeit Landeseigentum, also vom Steuerzahler bezahltes Gemeingut, verschleudert, damit die schon Reichen noch reicher werden. Da kann man schon zum Verschwörungstheoretiker werden, als wenn hier ein schwarzer Geheimbund klammheimlich alles was nicht niet- und nagelfest ist, versucht zu verscherbeln, privatisieren, zu veruntreuen usw., da werden Studien unterschlagen (siehe Herr Altmeier), da wird mit Gemeineigentum spekuliert (Leipziger Wasserwerke) und um an den ganz großen Abräumer zu erinnern, die Treuhandanstalt und Nachfolgeorganisation, die das DDR-Volkseigentum und den Grund- und Boden an die westdeutschen Zocker verscherbelten. Da könnte man den Wutbürger sogar verstehen.

Schreiben Sie einen Kommentar