Nach dem Abbruch der Erstrundenpartie im DFB-Pokal zwischen dem VfL Osnabrück und RB Leipzig ermittelt nun der Kontrollausschuss des Deutschen Fußballbundes. Dass es zu einem Wiederholungsspiel kommt, gilt als unwahrscheinlich. Der Zweitligist aus Leipzig hatte ein solches dem Drittligisten aus Osnabrück angeboten.

Eine hitzig geführte Partie war am Montagabend vorzeitig beim Stand von 1:0 für den Gastgeber abgebrochen worden, nachdem in der 71. Minute ein Feuerzeug aus dem VfL-Fanblock Schiedsrichter Martin Petersen am Kopf getroffen hatte. Vorausgegangen war eine Provokation des Osnabrücker Ersatzspielers Michael Hohnstedt gegenüber RBL-Angreifer Davie Selke, die Petersen schlichten wollte. Dabei traf ihn das offenbar für Selke bestimmte Feuerzeug. Die Partie wurde nicht wieder angepfiffen und Petersen zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Er erlitt eine leichte Gehirnerschütterung, soll laut DFB aber bald wieder einsatzbereit sein.

Nun ermittelt der DFB-Kontrollausschuss wegen der Vorfälle. Mediendirektor Ralf Köttker bestätigte der L-IZ, dass beide Vereine dazu aufgefordert wurden, bis Donnerstagmittag eine Stellungnahme abzugeben. Das Urteil des DFB-Sportgerichtes wird frühestens für Freitag erwartet. Wie der DFB mitteilte, müsste die für denselben Abend geplante Auslosung der zweiten Pokalrunde im Falle eines späteren Urteilsspruchs verschoben werden.

Obwohl die Entscheidung des Sportgerichtes noch aussteht, haben die Rasenballer dem VfL bereits ein Wiederholungsspiel angeboten. Jedoch weist Sportdirektor und Cheftrainer Ralf Rangnick darauf hin, dass es zu weiteren Vorfällen kam: “Das ganze Spiel über flogen Feuerzeuge, Trinkbecher und andere Wurfgegenstände in Richtung unserer Spieler sowie unserer Auswechselspieler, die sich gerade warmliefen. Es war demnach definitiv nicht nur ein Einzeltäter, dessen Handeln später zu dem für alle Seiten bedauerlichen Spielabbruch führte.” Mannschaftskapitän Dominik Kaiser bestätigte diese Darstellung später und sprach zudem von Provokationen im Spielertunnel.

Ob das Angebot der Leipziger bei der Urteilsfindung eine Rolle spielen wird, wollte DFB-Mediendirektor Köttker auf Anfrage nicht beantworten. “Mögliche Folgen ergeben sich aus der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, auf deren Grundlage das Sportgericht als unabhängiges Gremium urteilen wird.” Paragraph 18 dieser Ordnung regelt das Verfahren nach einem Spielabbruch. Sollte das Sportgericht zu dem Ergebnis kommen, dass keine der beiden Mannschaften eine Schuld trifft, müsste das Spiel in Osnabrück wiederholt werden. Falls es hingegen einen Schuldigen gäbe, würde das Spiel für diesen als mit 0:2 verloren gewertet werden – gleichbedeutend mit dem Pokalaus.

Zwei ähnliche Fälle in der Vergangenheit deuten darauf hin, dass RB Leipzig das Spiel am grünen Tisch gewinnen wird. 2006 brach Schiedsrichter Michael Weiner ein Pokalspiel zwischen den Stuttgarter Kickers und Hertha BSC beim Stand von 0:2 in der 81. Minute ab, nachdem ein Linienrichter mit einem gefüllten Bierbecher beworfen wurde. Der DFB wertete das Spiel mit 2:0 für die Gäste und verdonnerte die Kickers zu einem Geisterspiel und einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro. Auch ein Bundesligaspiel zwischen St. Pauli und Schalke endete viereinhalb Jahre später vorzeitig beim Stand von 2:0 für die Gäste, ebenfalls wegen eines Becherwurfes auf einen Linienrichter. Schalke gewann am grünen Tisch mit 2:0 und St. Pauli musste zur Strafe ein Heimspiel in Lübeck bestreiten. Im Gegensatz zu 2006 und 2011 würde diesmal jedoch eine Mannschaft bestraft werden, die zum Zeitpunkt des Spielabbruchs in Führung lag.

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