Nach der gestrigen Änderung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung will das Cineplex Leipzig so schnell wie möglich für alle Leipziger Kinofans wieder da sein und öffnet schon am Freitag, den 14. Januar, mit der abendlichen Hauptvorstellung (ab 19:30 Uhr) seine Türen. 

Freunde der freundlichen Spinne von nebenan können sich endlich auf „Spider-Man: No Way Home“ freuen, der nun auch in Leipzig zu sehen ist. Der Actionkracher mit Tom Holland stürmt derzeit die Kinohitlisten und übertrumpfte in den USA sogar „Titanic“. Und auch der Disney-Animationsfilm „Encanto“  über die magische Familie Madrigal wird sicher kleine und große Kinobesucher begeistern.

Neu am Start sind auch der Actioner „The King´s Man – The Beginning“, der Horrorstreifen „Scream“, der Science-Fiction „Matrix Resurrections“, der Familienfilm „Clifford der große rote Hund“ und das Musical „West Side Story“, jüngst mit drei Golden Globes geehrt.

Aber auch wer den Blockbuster des vergangenen Jahres „James Bond 007: Keine Zeit zu sterben“ oder die Buchverfilmung „Die Schule der magischen Tiere“ bisher verpasst hat, bekommt noch seine Chance, eine Reihe von Wiederaufnahmen stehen auf dem Programm.

Zur Wiedereröffnung gibt es eine Reihe von Specials: Als Familienpreview ist am Sonntag (16.1.) der Animationsfilm „Sing — Die Show Deines Lebens“ zu sehen. Die Jüngsten können sich am Wochenende (jeweils 10:30 Uhr) im „Knirps-Kino“ mit gedimmtem Licht und angepasster Lautstärke auf den kleinen Maulwurf freuen.

Gleich acht Filme spielt das Cineplex zur Wiedereröffnung in ihrer Originalfassung: „Spider-Man: No Way Home“, „West Side Story“, „Scream“, „The King´s Man – The Beginning“, „House of Gucci“, „Matrix Resurrections“, „New Worlds: The Cradle of Civilization“ (alle in englisch) und das russische Schachspiel-Drama „The World Champion“.

Zum aktuellen Pogramm -> https://www.cineplex.de/programm/leipzig/

Entsprechend der mit der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung eingeführten 2Gplus-Regel ist der Kinobesuch möglich für genesene und geimpfte Personen, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind u.a. geboosterte Personen und Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

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