Am 11. Dezember diskutierte der Sächsische Landtag über den Haushalt 2013/2014 - und auch um ein paar der darin enthaltenen Subventionen. Die so nicht genannt werden, aber welche sind. Und das hatte auch mit dem so gern schön geredeten "Energiemix" in Sachsen zu tun. Denn schon zuvor war bekannt geworden, dass die sächsische Staatsregierung die Wassermüller im Freistaat zur Kasse bitten möchte.

Mit der Wasserentnahmegebühr, von der sie bislang frei gestellt waren. Was zumindest nachvollziehbar war: Sie nutzen Oberflächenwasser, verbrauchen es nicht, leiten es lediglich über ihre Turbinen und speisen es so wieder in die Wasserläufe ein. Anders als Bergbaubetriebe, die in der Regel heftig und oft langfristig in die Gewässersysteme eingreifen. Mal verlegen sie ganze Flussläufe, mal verschwinden auch kleinere Teichgewässer, wenn neue Gruben aufgeschlossen werden. Und um Tagebaue langfristig trocken zu halten, muss über Jahrzehnte das Grundwasser abgepumpt werden.

In der Landtagsdiskussion am 11. Dezember erwähnte Jana Pinka, Sprecherin für Umwelt- und Technologiepolitik der Fraktion Die Linke, also auch, auf wieviel Geld der Freistaat verzichtet, seit er die sächsischen Braunkohleabbaubetriebe von der Wasserentnahmegebühr (die andere Bergbauunternehmen weiterhin zahlen müssen) und der Fördergebühr entlastet. Das ist eindeutig eine Subventionierung des Kohlebergbaus.

Pinka in ihrer Landtagsrede: “Zur Braunkohle komme ich jetzt, denn hier gelten besondere Regelungen infolge des Einigungsvertrages. Hier entgehen dem Freistaat etwa weitere 30 Millionen Euro pro Jahr. Das neue Kraftwerk Boxberg allein wird auf diesem Wege mit 5 Millionen Euro pro Jahr indirekt bezuschusst. Unsere heimische Braunkohle ist also keineswegs ein subventionsfreier Energieträger – die Subventionen sind sogar ausgesprochen umweltschädlich.”

Bei der Diskussion um die Wasserentnahmegebühr für die Wasserkraftanlagen verwies die sächsische Staatsregierung auf die EU-Wasserrahmenrichtlinie. Doch auch das wurde in der Diskussion klar: Hätte es die Staatsregierung ernst gemeint mit diesem Verweis, sie hätte die Befreiung des Kohlebergbaus von der Gebühr schnurstracks zurücknehmen müssen. Auch das Umweltbundesamt betont in seiner Interpretation der EU-Richtlinie: “Durch den Einsatz ökonomischer Instrumente sollen die faktischen Kosten einschließlich der umwelt- und ressourcenbezogenen Kosten bei den Wasserpreisen berücksichtigt werden, um so die Externalisierung vor allem von Umweltkosten zu vermeiden.”Aber genau das passiert jetzt: Die Kohleunternehmen externalisieren die Kosten für ihre Eingriffe in die Gewässersysteme. Der Steuerzahler muss für diese Reparaturkosten später aufkommen. Dazu gibt’s gleich mehr im dritten Beitrag zum Thema.

In den von Pinka genannten 30 Millionen Euro, die der Freistaat den Kohleunternehmen einfach erlassen hat, stecken nicht nur die erlassenen Wasserentnahmegebühren, sondern auch die Förderabgaben. Das Bundesberggesetz ermöglicht es den Bundesländern, von den kohlefördernden Unternehmen Fördergelder zu verlangen – in der Regel 10 Prozent des Marktwertes. Der Zweck ist derselbe wie bei den Wasserentnahmegebühren: Damit soll fiskalisch abgefedert werden, was der Bergbau an geologischen Folgen zeitigt. Das Bundesberggesetz stellt den Ländern freilich auch frei, bis zu 40 Prozent des Marktwertes zu verlangen – oder ganz zu verzichten.

Sachsen verzichtet komplett. Subventioniert den Kohleabbau also auch auf diese Weise. Denn die Folgekosten landen dann in Teilen wieder beim Land. Bei einem Marktwert von 10 Euro je Tonne Rohbraunkohle und einer Förderleistung von 27 Millionen Tonnen Braunkohle im Jahr in Sachsen käme man – bei angenommenen 10 Prozent, auf die Sachsen verzichtet – auf 27 Millionen Euro.

Das Umweltbundesamt (UBA) schrieb dazu schon 2004: “Zu den größten Begünstigungen, die es momentan gibt und die politisch beeinflussbar sind, zählen die unterschiedliche Energieträgerbesteuerung, die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung von Ressourcen und die externen Kosten. Dies sind wichtige Ansatzpunkte zur Beeinflussung eines zukünftig klimaschonenden und nachhaltigen Energieträgermixes. Aus Sicht des UBA sollten vom Staat für neue und bestehende Braunkohlekraftwerke oder -tagebaue weder Finanzhilfen, Steuervergünstigungen, Bürgschaften oder Absatzförderungen gewährt werden. Die Kosten für Infrastruktur und andere Leistungen der öffentlichen Hand zugunsten der Braunkohlewirtschaft sollte diese künftig ausschließlich selbst tragen.” Dann – und nur dann – wären sie wirklich subventionsfrei. Sind sie aber bis heute nicht.

Die erlassenen Entnahmegebühren fürs Wasser ergeben – bei ungefähr 142 Millionen Kubikmeter abgepumpten Wassers pro Jahr und 0,015 Euro pro Kubikmeter – noch einmal 2,1 Millionen Euro, auf die Sachsen verzichtet.

Egal, wie man es nimmt: Es sind rund 30 Millionen Euro, um die sächsische Kohleunternehmen jedes Jahr entlastet werden. Aber wer bezahlt eigentlich die ganzen Bergbaufolgen?

Dazu mehr in Teil 3 der Geschichte, gleich an dieser Stelle.

Teil 1 vom 6. Januar 2013 auf L-IZ.de
Sachsen und die Braunkohle: Die Lüge vom preiswerten heimischen Brennstoff (1)

Teil 3 vom 6. Januar 2013 auf L-IZ.de
Die Lüge vom preiswerten heimischen Brennstoff (3): Eine halbe Milliarde Euro für die Bergbaufolgekosten bis 2017

Das Umweltbundesamt zum Sinn der Wasserentnahmegebühr: www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/oekonomie/Wasserentnahmeentgelte.pdf

Hintergrundpapier zum Gutachten “Braunkohle – ein subventionsfreier Energieträger?”: www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3572.pdf

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar