Seit Donnerstag, 22. Oktober, sorgt eine Studie der TU Dresden für Aufregung in der politischen Landschaft. Erstmals wurde mit wissenschaftlicher Akribie zusammengestellt, wie sehr der Osten bei den Netzentgelten zur Kasse gebeten wird. Im Schnitt zahlen Ostdeutsche doppelt so hohe Netzentgelte wie Bürger der westlichen Bundesländer.

Bestellt hatte die Studie der Netzbetreiber 50Hertz. Die Studie „Regionale Ungleichverteilung der Netzentgelte – Bestandsaufnahme und pragmatische Lösungsansätze“ der TU Dresden wurde am 22. Oktober durch den Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz in Berlin vorgestellt. Die Gutachter haben ermittelt, dass ein bundeseinheitliches Übertragungsnetzentgelt zu Entlastungen für Industriebetriebe in 12 von 16 Bundesländern führen würde; Haushalts- und Gewerbekunden würden in 11 Ländern entlastet. Aktuell weisen die auf das Übertragungsnetz entfallenden Entgelte deutschlandweit eine Spannweite von 1,33 Cent bis 2,02 Cent je Kilowattstunde auf, wobei der höchste Wert in der Regelzone von 50Hertz anfällt – in Ostdeutschland also.

Das hat verschiedene Gründe. Einer sind die großen Mengen von vor allem alternativ erzeugtem Strom, die im Netzgebiet von 50Hertz erzeugt, aber im Osten gar nicht verbraucht werden. Eigentlich genau das, was mit der Energiewende gewollt wurde: Diese Strommengen fließen dann in der Regel in den energiehungrigen Süden der Republik. Das Problem dabei ist, dass der Netzbetreiber die Einspeisevergütung vor Ort auszahlen muss, sie aber mit dem weitergereichten Strom nicht wieder zurückbekommt. In der Beschreibung von 50Hertz: “Derzeit wird der von einer EEG-Anlage eingespeiste Strom durch den Netzbetreiber aufgenommen und vergütet. Erfolgt dies durch einen Verteilnetzbetreiber (VNB), kann er die Summe der Einspeisevergütungen dem Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) weiterberechnen, die vermeintlich vermiedenen Netzentgelte muss er hiervon abziehen. Für Verteilnetzbetreiber heißt das: Sie müssen dezentralen Erzeugern mehr Einspeisevergütung auszahlen, als sie aus der EEG-Umlage für diese Erzeuger von den ÜNB erstattet bekommen. Auf der Kostendifferenz  bleiben sie sitzen.”

Oder noch anders formuliert: Die Regionen, die den in Brandenburg oder Mecklenburg erzeugten Windstrom abnehmen, bekommen ihn  sogar noch billiger, weil sie keine Einspeisegebühr vergüten müssen. Die muss 50Hertz nämlich im eigenen Versorgungsgebiet auf den Strompreis umlegen – der ostdeutsche Stromkunde zahlt also quasi die Einspeisevergütung für andere mit. Was dann im Osten die Strompreise deutlich höher steigen lässt als im Westen.

Und das Problem verschärft sich mit jeder neu gebauten Stromanlage im Osten.

Im kommenden Jahr ist im hiesigen Netzgebiet mit einem Anstieg auf 2,66 Cent je Kilowattstunde zu rechnen – damit wären die Übertragungsnetzentgelte in den ostdeutschen Ländern dann fast doppelt so hoch wie im Netzgebiet von Amprion (1,39 ct je kWh). Das Netzgebiet vom Amprion umfasst u.a. Teile von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg.

Die Studie hat auch Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich aufgeschreckt.

“Es gehört zu den Unwuchten und Hemmnissen der Energiewende, dass die ostdeutschen Länder, die bundesweit Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung sind, hierfür die Zeche in Form von höheren Netzentgelten zahlen müssen. Wenn man dazu bedenkt, dass in Ostdeutschland sowohl Wirtschaftskraft als auch Einkommen deutlich unter dem Durchschnitt liegen, ist es höchste Zeit, diese unfaire Lastenverteilung zu beenden“, betonte der sächsische Ministerpräsident am Freitag.

Er forderte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) auf, seinen aktuell vorgelegten Strommarktgesetzentwurf in diesem Punkt zu überarbeiten und die sogenannten vermiedenen Netzentgelte für ungesteuert einspeisende PV- und Windkraftanlagen sofort und nicht erst ab 2021 abzuschaffen. Die Entwicklung der letzten Jahre habe mehr als deutlich gezeigt, dass durch den rasanten Ausbau von EEG-Anlagen nicht – wie ursprünglich angenommen – Netzentgelte vermieden, sondern sogar zusätzliche Netzkosten verursacht wurden. Somit lasse sich das Instrument der vermiedenen Netzentgelte auch fachlich nicht mehr rechtfertigen.

50Hertz beschreibt das Problem der vermiedenen Netzentgelte so: “Der Regelung lag der Gedanke zugrunde, dass sämtlicher vor Ort erzeugter Strom auch vor Ort verbraucht werden könnte – und damit der Netzbedarf in dieser Region tendenziell geringer wäre. Die Erfahrung der letzten Jahre allerdings hat gezeigt, dass dies nur in Bezug auf Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zutreffend ist. Was die volatilen Wind- und Photovoltaik (PV)-Anlagen angeht, ist das Gegenteil der Fall: Deren Ausbau führt nicht zu weniger, sondern zu gesteigertem Netzbedarf – dies insbesondere durch die teils massive Rückspeisung in die vorgelagerten Netze.” Nur verbraucht der Osten den gesamten hier erzeugten Strom nicht. Gerade in Hochlastzeiten wird der Strom aus Wind- und Photovoltaikanlagen in die überregionalen Netze eingespeist und in andere Regionen exportiert.

“Die sächsische Staatsregierung hatte bereits im vergangenen Jahr anlässlich der EEG-Novelle die Streichung der vermiedenen Netzentgelte für alle ungesteuert einspeisenden Anlagen gefordert. Auch in der Wirtschaftsministerkonferenz gibt es dafür eine breite Mehrheit. Umso unverständlicher ist es, dass das Bundeswirtschaftsministerium das Problem bis ins Jahr 2021 verschieben will. Damit würde die ohnehin schon unfaire Lastenverteilung noch weiter verschärft“, erklärt Tillich.

Zusätzlich zur Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte mahnt Sachsen eine zeitnahe Umsetzung der im „Weißbuch“ des Bundeswirtschaftsministeriums enthaltenen Absichtserklärung zur bundesweiten Verteilung der Übertragungsnetzentgelte an. Die jetzt vorliegende Studie der TU Dresden zeige auf, dass mittelgroße sächsische Industriebetriebe mit einem Jahresverbrauch von 24 Gigawattstunden bei einem bundeseinheitlichen Netzentgelt aktuell um rund 53.000 Euro jährlich entlastet würden. In 10 Jahren würde immerhin noch eine Entlastung von rund 26.000 Euro eintreten.

Stanislaw Tillich: “Die Zahlen zeigen, dass die sächsische Wirtschaft momentan durch überdurchschnittliche Netzentgelte belastet wird. Diesen Wettbewerbsnachteil gilt es schnellstmöglich zu beseitigen! Ich appelliere daher an den Bundeswirtschaftsminister, der Ankündigung eines bundesweiten Netzentgeltes nunmehr die gesetzgeberische Umsetzung folgen zu lassen.“

Ein Aspekt, auf den die Studie auch eingeht, ist die Verteilung der Netzentgelte im Osten auf im Schnitt deutlich weniger Haushalte. Wenn die Bevölkerung im Osten noch weiter zurückgehen sollte (was die Studienautoren zugrunde legen) würde allein dadurch die Belastung pro Haushalt weiter wachsen.

Die Einführung einheitlicher Netzentgelte für die gesamte Bundesrepublik ist also nicht nur eine Frage der Gerechtigkeit, sondern auch der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Die Studie der TU Dresden für 50Hertz.

Die Pressemitteilung von 50Hertz.

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