Am 9. Oktober knickte die Sächsische Staatsregierung ein, erließ sie eine Weisung zum Umgang mit Windenergievorhaben. Bis Ende 2027 können einzelne Vorhaben befristet untersagt werden, wenn sie die laufende Regionalplanung wesentlich beeinträchtigen. Und das betrifft nun einmal naturgemäß Vorhaben mit einem langen Genehmigungsvorlauf. Von einem „Wildwuchs“ bei der Genehmigung von Windkraftanlagen kann schlicht keine Rede sein. Nun kann die Weisung drastische Folgen haben.
Die VEE Sachsen e.V., die sich in Sachsen für die Förderung Erneuerbarer Energien einsetzt, warnt vor Härtefällen bei Anlagen, deren Genehmigung nach jahrelanger Vorbereitung unmittelbar bevorsteht. Für diese Projekte fordert der Verband besondere Rücksicht auf bereits geleistete Investitionen.
Die Regelung ist kein pauschaler Genehmigungsstopp. Sie soll verhindern, dass Einzelvorhaben die künftigen Windenergiegebiete in den Regionalplänen gefährden. Die VEE warnt dennoch vor einem falschen Signal zum falschen Zeitpunkt. Entscheidend sei, wie die zuständigen Behörden die Weisung im Einzelfall anwenden – insbesondere in den Planungsregionen Chemnitz und Oberes Elbtal/Osterzgebirge, wo seit Jahren Regionalpläne fehlen und verzögert sind.
Wenn Protest nur laut genug ist
Dass die Staatsregierung hier eigentlich nur vor dem lautstarken Getrommel der organisierten Windkraftgegner eingeknickt ist, machten die Statements aus den beiden Ministerien deutlich.
„Die Menschen vor Ort brauchen Sicherheit in zweierlei Hinsicht: Sie müssen nachvollziehen können, nach welchen Plänen über Windenergieflächen entschieden wird. Und sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Planung der Windenergiegebiete rechtzeitig abgeschlossen und wirksam werden kann“, sagte Infrastrukturministerin Regina Kraushaar.
„Denn andernfalls greift die vom Bundesgesetzgeber vorgesehene sogenannte Superprivilegierung, bei der selbst in bislang geschützten Gebieten Windenergieanlagen errichtet werden könnten. Das gilt es unbedingt zu vermeiden.
Wir haben einen dicht besiedelten Freistaat mit unterschiedlichen Landschaften und einer anspruchsvollen Topografie. Windenergieflächen müssen deshalb mit Siedlungen, Natur und Landschaft sowie weiteren Nutzungen in Einklang gebracht werden. Die Regionalen Planungsverbände schaffen dafür einen geordneten Rahmen – eine höchst anspruchsvolle Aufgabe.
Ihre jeweilige Regionalplanung zeigt, wo Windenergieanlagen zukünftig grundsätzlich möglich sein sollen. Diese Planungen müssen ungestört verlaufen können, und deshalb schützen wir sie mit unserem heutigen Erlass. Was mir dabei wichtig ist zu betonen: Einen pauschalen Stopp für Windenergie-Genehmigungen ordnet der Erlass nicht an.“
Und Wirtschaftsminister Dirk Panter erklärte: „Der Freistaat Sachsen steht weiter zur Windkraft. Sie ist ein Pfeiler der Energiewende – gerade, wenn wir unserer Wirtschaft und insbesondere unserer Industrie in den kommenden Jahrzehnten grünen Strom zur Verfügung stellen und unabhängiger vom Energiemarkt werden wollen. Auch die sächsischen Industrie- und Handelskammern machen deutlich: Es braucht verlässliche Rahmenbedingungen, statt eines pauschalen Windkraftmoratoriums. Sachsen soll Energieland bleiben.
Gleichzeitig stellen wir fest, dass der Ausbau in der Bevölkerung in Teilen hochumstritten ist. Diese Sorgen dürfen wir nicht übergehen. Deshalb setzen wir auf ein geordnetes Verfahren und beugen einer möglichen Superprivilegierung ab 2028 vor. Der Erlass ist kein Stopp und erst recht keine Abkehr vom Ausbau der Windenergie in Sachsen. Wir wollen sicherstellen, dass wir an den Stellen kurz Luft holen können, an denen Projekte die Regionalplanung gefährden und den Windkraftausbau damit insgesamt in seiner Akzeptanz schädigen können.“
Wenn Regionen bei der Windplanung trödeln
Die VEE Sachsen fordert für die Anwendung des Erlasses:
• Genehmigungsreife Vorhaben schützen: Wo Gutachten, Flächensicherung und Genehmigungsunterlagen bereits weitgehend vorliegen, müssen die Behörden drohende Härtefälle und bestehende Investitionen besonders berücksichtigen.
• Einzelfallentscheidungen nachvollziehbar begründen: Eine Untersagung darf nicht pauschal erfolgen. Erforderlich ist eine konkrete Prüfung, ob das Vorhaben die Regionalplanung wesentlich beeinträchtigt.
• Regionalplanung zügig abschließen: Die Planungsverbände müssen rechtssichere und tatsächlich nutzbare Flächen ausweisen. Eine befristete Sicherung darf nicht zum Ersatz für verbindliche Regionalpläne werden.
• Investitionsvertrauen bewahren: Zusätzliche Unsicherheit belastet Projektierer, Zulieferer und Kommunen. Sachsen braucht verlässliche Rahmenbedingungen für neue Energieanlagen.
Besonders problematisch ist aus Sicht des Verbandes der Zeitpunkt. In der Region Chemnitz fehlt seit Jahren eine abschließende verbindliche Windenergieplanung. Unternehmen haben unterdessen Standorte untersucht, Flächen gesichert und Gutachten beauftragt. Kurz vor einer möglichen Genehmigung können solche Vorleistungen nicht ohne Weiteres auf andere Standorte übertragen werden. Getätigte Investitionen werden von heute auf morgen wertlos.
Bereits im August hatte die VEE auf verschlechterte Geschäftsperspektiven und erste vorsorgliche Stellenstreichungen in der sächsischen Erneuerbaren-Branche hingewiesen. Der neue Erlass dürfe die ohnehin angespannte Lage nicht durch vermeidbare Unsicherheit verschärfen.
„Wer jahrelang nach geltendem Recht plant und investiert, darf nicht auf den letzten Metern ausgebremst werden“, sagt VEE-Präsident Falk Zeuner. „Gerade bei genehmigungsreifen Anlagen muss der Freistaat Härtefälle vermeiden. Planungssicherheit für morgen darf nicht die Investitionen von gestern vernichten.“
In Zeiten knapper Energieressourcen sei es ein fatales Signal, den Ausbau erneuerbarer Energien auszubremsen.
Die VEE
Die VEE Sachsen e.V. zählt zu den ältesten Netzwerken im Bereich der Erneuerbaren Energien. Das zentrale Ziel der Arbeit der VEE ist, die Förderung der Nutzung Erneuerbarer Energien durch aktives fachübergreifendes Handeln mit Kompetenz und Objektivität zu unterstützen und voranzutreiben. Die Vereinigung ist gemeinnützig und sachsenweit tätig.
Der Zweck der VEE ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Nutzung Erneuerbarer Energien, insbesondere aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Geothermie und die Förderung des Klima- und Umweltschutzes durch ihre Anwendung.
Empfohlen auf LZ
So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:















Keine Kommentare bisher