Nach Monaten der schlechten Nachrichten rund um den Energieversorger Flexstrom ist nun am heutigen 12. April der lange befürchtete Fall der Insolvenzanmeldung eingetreten. Daraus ergeben sich zahllose Fragen für die Betroffenen. Beruhigend sei allein, dass eine Insolvenz nicht bedeutet, dass die Kunden plötzlich im Dunklen oder Kalten sitzen, so die Verbraucherzentrale Sachsen.

Wenn Flexstrom nach dem Insolvenzantrag keine Energie mehr liefern kann, ist der örtliche Grundversorger laut Gesetz verpflichtet, eine lückenlose Weiterversorgung in der sogenannten Ersatzversorgung zu gewährleisten. Eine solche haben die Stadtwerke Leipzig auch gleich angekündigt.

Der Insolvenzantrag von Flexstrom bedeutet auch nicht automatisch, dass bisher noch bestehende Verträge beendet werden. Ein vorzeitiger Ausstieg aus dem Vertrag sei nur dann möglich, wenn der Anbieter keine Energie mehr liefere, so die Verbraucherzentrale. Solange er dies tue, bestünden Vertrag und damit auch die Verpflichtung zur Zahlung des Strompreises zunächst fort.

Allerdings sollten Verbraucher, die Flexstrom eine Einzugsermächtigung erteilt haben, diese widerrufen und nur die tatsächlich verbrauchte Energiemenge an den vorläufigen Insolvenzverwalter bezahlen.

“Bei vielen Verbrauchern, die im Wege der Vorauskasse gezahlt haben, wird das Geld wohl verloren sein”, sagt Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Solange das eigentliche Insolvenzverfahren jedoch noch nicht eröffnet ist, sind auch die Forderungen noch nicht Teil der Insolvenzmasse und können zurückgefordert werden. “Ob eine Rückzahlung jedoch erfolgt, hängt neben dem Vorhandensein von Geld auch von der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters ab.”

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter entscheiden, ob die Lieferverträge weiterhin erfüllt werden. Bis dahin werden viele Verbraucher abwarten müssen, sollten die Zeit jedoch bereits nutzen, um sich nach einem neuen, solventen und serviceorientierten Energieanbieter umzusehen.

Der Insolvenzantrag des Stromanbieters Flexstrom, der auch für die Tochterunternehmen Löwenzahn Energie und Optimal Grün und bei denen auch für den Gasbereich gilt, bedeutet für keinen der Leipziger Kunden unmittelbar eine Gefahr, betonen auch die Stadtwerke Leipzig. Die Kunden des insolventen Online-Anbieters werden nach der Vertragskündigung automatisch in die Grundversorgung der Stadtwerke Leipzig übernommen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Stadtwerke Leipzig, Thomas Prauße, kündigte an, die Stadtwerke würden Flexstrom-Kunden nach Möglichkeit rasch andere Tarife als die relativ hohe Grundversorgung anbieten: “Niemand braucht zu fürchten, dass er im Dunklen sitzt oder seine Wohnung kalt bleibt. Wir werden uns genauso zuverlässig um diejenigen kümmern, die unfreiwillig durch die Pleite von Flexstrom betroffen sind, wie um unsere anderen Kunden.”

Stadtwerke-Geschäftsführer Thomas Prauße reagierte auf die Nachricht von der Flexstrom-Insolvenz mit deutlicher Kritik: “Es ist schon ziemlich dreist, den zahlungsunwilligen Kunden, die böse Konkurrenz, die unfairen Medien und zuguterletzt auch noch den unkooperativen Winter für die Pleite verantwortlich zu machen, aber kein Wort über das eigene Versagen zu verlieren. Das Geschäftsmodell von Flexstrom an sich stimmt nicht: Wer keine kostendeckenden Preise anbietet, darf sich nicht wundern, wenn das Schneeballsystem irgendwann kollabiert. Eine Mitverantwortung tragen aber auch einige Online-Preisportale, die zuweilen unseriöse Anbieter im Ranking nach vorne schieben. Die Portale leben schließlich davon, dass Kunden den Anbieter wechseln, sonst verdienen sie keinen Cent. Die Objektivität bleibt dabei allzu oft auf der Strecke.”

Fragen zu Flexstrom und allgemein zum Energieanbieterwechsel beantwortet die Hotline der Verbraucherzentrale Sachsen am 17. und 18. April unter (0900) 1-79-7777 von 10 – 12 und 13 – 16 Uhr (1,24 Euro/Min. Festnetzpreis; Mobilfunk kann abweichen).

www.verbraucherzentrale-sachsen.de

www.swl.de

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