Insgesamt 50 bislang Langzeitarbeitslose verstärken in den nächsten zwei Jahren Leipzigs Ordnungsamt, die Stadtreinigung und das Amt für Stadtgrün und Gewässer. Möglich ist nun auch der Einsatz beim Winterdienst und bei der Deichsicherung, erklärte Leipzigs Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal zum Start des "Sauberkeitsprojekts 50".

So heißt das neue Vorzeigeprojekt der Leipziger Arbeitsmarktpolitik. Insgesamt 50 Langzeitarbeitslose erhalten vom Kommunalen Eigenbetrieb Engelsdorf KEE einen Beschäftigungsvertrag über 24 Monate. Zu tariflichen Bedingungen, wie Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal (Die Linke) am Montag zum offiziellen Projektstart erklärte.

Die Beseitigung von Graffiti und Wildplakatierung, aber auch von Wildwuchs und Laub werden die Haupttätigkeitsfelder der städtischen Mitarbeiter auf Zeit. An diesem Montag zählten die Karl-Liebknecht-Straße und eine Grünauer Schulturnhalle zu den Einsatzorten der Kollegen. Jeweils 21 dieser Beschäftigten werden beim Ordnungsamt und beim Eigenbetrieb Stadtreinigung eingesetzt. Das Amt für Stadtgrün und Gewässer verstärken acht zusätzliche Kollegen.

Bislang wurden 45 Beschäftigungsverträge unterzeichnet. Die ausstehenden fünf folgen bis Ende November, so Bürgermeister Rosenthal.”Im Vergleich zu bisherigen Fördermaßnahmen verfügt unsere Kommune bei diesem Projekt über 24 Monate Planungssicherheit”, hob Rosenthal weiter hervor. Zudem sei der Einsatz für “bisher nicht zu realisierende saisonale Schwerpunktaufgaben möglich”. Damit meint der Umweltdezernent Tätigkeiten des Winterdienstes oder bei der Gefahrenabwehr im Hochwasserfall, beispielsweise durch Kontrollgänge an Deichen. Das erfolge alles “nicht wettbewerbsverzerrend”, versicherte der Bürgermeister.

Das “Sauberkeitsprojekt 50” fußt auf dem Ratsbeschluss “Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen der Stadt Leipzig 2012ff” vom 29. Februar 2012. Hierbei sucht die Stadt Leipzig nach Wegen der Beschäftigungsförderung nach dem Auslaufen des Kommunal-Kombi.

Dabei half ein Blick in das Gesetzbuch. Die “Förderung von Arbeitsverhältnissen” regelt Paragraph 16e des Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, landläufig bekannt als Hartz IV. Demnach können Arbeitgeber “auf Antrag für die Beschäftigung von zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden, wenn zwischen dem Arbeitgeber und der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ein Arbeitsverhältnis begründet wird”. Welchen Personenkreis das Jobcenter für ein solches Beschäftigungsverhältnis geeignet halten darf, wird in den anschließenden Absätzen des Paragraphen beschrieben.

Zwischen 25 und 70 Prozent der Personalkosten würde das städtische Wirtschaftsdezernat je Beschäftigtem aus seinem Arbeitsmarkttopf beisteuern, heißt es aus dem Rathaus.

Ordnung, Sicherheit und Arbeitsmarkt sind in Leipzig ein “großes Feld”, bemühte Heiko Rosenthal am Montag im Johannapark beinahe wörtlich Theodor Fontane, jenen großen märkischen Dichter mit hugenottischen Wurzeln, der in Leipzig auch einmal als Apotheker tätig war. Auf diesem “großen Feld” ist nun in Leipzig mit dem “Sauberkeitsprojekt 50” ein weiteres Pflänzchen hinzugekommen.

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