Mittlerweile haben ja zumindest ein paar Leute, die sich mit der Materie auskennen, festgestellt, dass der neue Rundfunkbeitrag eine Steuer ist, die eigentlich auch fiskalisch so gehandhabt werden müsste, aber dann dürften die Sender sie nicht eintreiben. Aber sie dürfen eintreiben und brauchen die simpelsten Regeln des Steuerrechts nicht einzuhalten. Eine ist zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit: Bezahlt wird nach Einkommenshöhe.

Im System der deutschen Rundfunkanstalten sind alle gleich. Alle zahlen die selbe Gebühr, egal, ob sie gucken oder wieviel, ob sie nur ein Empfangsgerät haben, zehn oder gar keines. Nur eine einzige Gruppe von “Haushalten” (erstaunlich, dass man nicht gleich das Wort Bedarfsgemeinschaft verwendet hat) ist tatsächlich befreit: Das sind jene Haushalte, die auf Sozialtransfers angewiesen sind. Da gehen selbst die hartgesottensten Politiker davon aus, dass in den ausgereichten Summen ein Pauschalbetrag für Fernseher, Radio und Computer nicht mehr extra drin ist.

Dass es weit mehr Haushalte gibt, die sich die Gebühr für ein staatliches Fernsehen eigentlich nicht leisten können, das scheint derzeit eher nur bei den Abgeordneten der Linken ein Thema. Die grübeln schon ein Weilchen, was die Sendeanstalten da eigentlich für eine “Schwarzseher”-Lücke entdeckt haben: Sind das alles Leute, die das Humtata-Angebot der öffentlich Rechtlichen einfach für nass sehen wollen, obwohl sie es sich leisten könnten? Abzocker also, wie sie von den Anstalten gern gemalt werden? Oder sind es Leute, die die ganzen Angebote aus öffentlich-rechtlichen Kanälen gar nicht haben wollen und gar nicht nutzen – und deshalb auch keinen Sinn sehen, die ganzen Lotto-, Talk- und Spiel-Shows zu subventionieren? Oder sind es Leute, die froh sind, dass das Haushaltsgeld gerade so reicht, damit sie beim Jobcenter nicht betteln gehen müssen?

Nur einmal trocken angemerkt: Das alles wissen die Rundfunkanstalten nicht. Und die verantwortlichen Politiker, die das neue Gesetz gebastelt haben, wissen es auch nicht.

Das nennt man Ignoranz.

Manche Politiker verschaffen sich ein sanftes Ruhekissen beim Gedanken an die so genannte Härtefallregelung: Wer glaubt, dass er sich die Gebühr für das staatliche Rundfunkprogramm nicht leisten kann, kann eine Beitragsbefreiung aufgrund eines besonderen Härtefalles stellen.

Das kleine Aber steckt im Detail: Das gilt nur für Menschen, die knapp über der Beitragsgrenze liegen, die sie zum Fall fürs Sozialamt machen. Nicht für die, die drunter liegen. Und auch die müssen erst mal zum Sozialamt tappeln, um sich bestätigen zu lassen, dass aufgrund ihres Einkommens Sozialhilfe abgelehnt werden muss. Der Ablehnungsbescheid wird dann zur Grundlage eines Antrags auf Beitragserlass.

Oder mit den Worten der Verbraucherschützer, die in Sachen Rundfunkbeitrag niemanden wirklich schützen können: “Voraussetzung ist, dass die Überschreitung geringer als die Höhe des Rundfunkbeitrages ist. Für die Befreiung ist ein ablehnender Leistungsbescheid der Sozialbehörde erforderlich.”

Diese sonderbare Regelung beschäftigte nun den Landtagsabgeordneten der Linken in Sachsen, Horst Wehner, der als Sprecher auch für Seniorenfragen zuständig ist. Und in Sachsen gibt es tausende Senioren, die mit ihrer knappen Rente deutlich unter den Einkommensgrenzen liegen, die aber oft genug noch so ein bisschen menschlichen Stolz haben und lieber ihre Einkäufe einschränken, als sich nach einem Leben voller Arbeit doch wieder als Bettler beim Amt anzustellen.

Viele von ihnen (und auch jüngere Sachsen) haben 2014 einen Antrag auf Erlass des Rundfunkbeitrages gestellt. 1.052 genau, teilte nun Dr. Fritz Jaeckel, der als Chef der Sächsischen Staatskanzlei auch für die Medien und den MDR zuständig ist, auf Wehners Anfrage hin mit. In 431 Fällen wurden Befreiungen auf Grundlage der Härtefallregelung erteilt, erklärt er, in 627 Fällen wurde der Antrag abgelehnt, “weil die Voraussetzungen nicht vorlagen bzw. nicht nachgewiesen wurden”.

Denn: Siehe oben, der Antragsteller muss vorher zum Sozialamt tappeln und sich bescheinigen lassen, dass er zu wenig verdient, also genau das auf sich nehmen, was vielen Menschen in Sachsen mehr als sauer aufstößt. Sage keiner, wir würden in einem freien Land leben, in dem jeder Mensch das Recht hat, seine Armut nicht zeigen zu müssen. Dass die deutschen Rundfunkanstalten diese Scham schamlos ausnutzen und die Verschämten zu “Schwarzsehern” stempeln, ist zumindest den Chefs der Anstalten und den Anzugträgern in den Staatskanzleien und Aufsichtsgremien augenscheinlich nicht peinlich.

Dass die Betroffenen dann auch vor Gericht kaum eine Chance haben – Gesetz ist nun mal Gesetz, egal, wer es zusammengeschrieben hat – zeigen dann die restlichen Zahlen, die Fritz Jaeckel herausgibt. Von den 627, die einen Ablehnungsbescheid erhielten, gingen 97 in Widerspruch. Und siehe da: 20 Widersprüche waren berechtigt, bei 77 Fällen aber blieben die Kassierer hart.

Und eigentlich weiß auch Dr. Fritz Jaeckel, wo es klemmt und das ganze System schlichtweg einen blinden Fleck hat. Denn wenn die Rundfunkkassierer nur Ablehnungsschreiben von den Sozialbehörden als Nachweis zu niedriger Einkommen akzeptieren – was ist mit all den Menschen, die mit den sächsischen Sozialbehörden gar nichts (mehr) zu tun haben wollen? Aus Scham oder schlechter Erfahrung?

Nackig machen, sagt Dr. Fritz Jaeckel. Er sagt es nicht mit diesen Worten, sondern verpackt es hübsch in Kanzleipapier: “Weiterhin findet auch dann keine Einkommensberechnung durch die Rundfunkanstalten statt, wenn aus persönlichen Gründen eine an sich zustehende Sozialleistung nicht in Anspruch genommen wird. Um in derartigen Fällen eine Beitragsbefreiung zu erhalten, muss eine Sozialleistung im Sinne des § 4 Abs. 1 RBStV beantragt und nach deren Bewilligung hierauf gegenüber der Sozialbehörde schriftlich verzichtet werden (§ 46 Abs. 1 SGB I).”

Man muss sich also dem Sozialamt gegenüber erst mal finanziell entblößen, bekommt dann eine Sozialhilfe gewährt, die man dann schriftlich ablehnen muss. Aber dann hat man wenigstens den Schriebs für die Rundfunkanstalt, der amtlich bestätigt, dass man das nötige Einkommen für die Rundfunksteuer nicht hat.

Die Anfrage von Horst Wehner zu den Härtefällen in Sachsen 2014.

So können Sie die Berichterstattung der Leipziger Zeitung unterstützen:

Ralf Julke über einen freien Förderbetrag senden.
oder

Keine Kommentare bisher

1. Eine Verbrauchsabhängige Abrechnung gab es vormals. Mangels Überwachung (wollen wir die?) jedoch nicht praktikabel. Also ein Pauschalansatz => Richtig.
2. Was fehlt ist eine Beeinflussbarkeit der Medien durch die Bezahlenden (außer über indirekte Quotenzählungen…). Die journalistische Freiheit der Redaktionsleiter ist wichtig um keine “geleiteten Medien” zu ermöglichen, diese Leiter sollten jedoch transparent und demokratisch berufen werden. Durch die Auftraggeber. (uns?) ..?
3. Der Auftrag der öffentlich rechtlichen wird aktuell durch selbige immer stärker umgedeutet. Wieso wird dies zugelassen? Natürlich gibt es einen technologischen Wandel (Internet), und natürlich müssen diese Medien auch darüber erreichbar sein. Wenn man sich jedoch ansieht was da sonst noch getan wird..Irre.
4. Können oder dürfen MDR TV und Radiosender kein intelligentes Programm machen? Ich persönlich kann Sputnik seit 2011 nicht mehr hören. Fritz/Radio 1/FM4/etc. etc. zeigen doch, das es sehr wohl witzige, intellektuell anspruchsvolle, bildende, politische, erfolgreiche und öffentlich rechtliche Radiokonzepte in Deutschland gibt => also copy with pride, anstatt unprofessionelle Verblödung…

Schreiben Sie einen Kommentar