Dieses Grundsatzurteil könnte Leipzig teuer zu stehen kommen. Der Bundesgerichtshof entschied am Donnerstag, dass Kommunen grundsätzlich für finanzielle Schäden aufkommen müssen, die Eltern entstünden, deren Kindern bei Vollendung des ersten Lebensjahres nicht rechtzeitig ein Kita-Platz zugeteilt werden könne. Grund ist das Kinderförderungsgesetz, das allen Kindern ein Recht auf einen Platz in einer Kindertagesstätte zubilligt, damit deren Eltern wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.

Geklagt hatten drei Mütter aus Leipzig, denen die Kommune zu den gewünschten Terminen keine Betreuungsplätze zuweisen konnte. In der Konsequenz konnten die Frauen ihre Erwerbstätigkeiten zunächst nicht wieder aufnehmen, woraus ihnen Einkommenseinbußen entstanden. Die Forderungen belaufen sich in allen drei Verfahren zusammen auf rund 14.000 Euro.

Das Landgericht gab den parallel geführten Klagen auf Schadensersatz jeweils statt. Das Oberlandesgericht Dresden hob die erstinstanzlichen Urteile wieder auf. Die entsprechende Rechtsgrundlage schütze das Interesse des Kindes an einem Betreuungsplatz, nicht aber das Interesse seiner Mutter, einer Arbeit nachgehen zu können.

Die Karlsruher Richter teilten diese Rechtsauffassung nicht. Die Amtspflicht der Kommune, bei rechtzeitiger Anmeldung einen Kita-Platz bereitzustellen, bezwecke sehr wohl den Schutz der Interessen der sorgeberechtigten Eltern. Denn mit dem Kinderförderungsgesetz bezwecke der Gesetzgeber neben der Förderung des Kindeswohls die Entlastung der Eltern zugunsten der Aufnahme eines Jobs.

Das Karlsruher Urteil stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Richter bekräftigten, der gesetzlich verankerte Kita-Anspruch diene als Anreiz für Berufstätige zur Erfüllung von Kinderwünschen. Die Kommunen seien daher angehalten, für ausreichend Kita-Kapazitäten zu sorgen. Das Argument Leipzigs auf allgemeine finanzielle Engpässe, die der Errichtung von Kitas im Wege stünden, ließen die Richter mit Verweis auf die Rechtslage nicht gelten.

Ob die Stadt Leipzig die klagenden Frauen tatsächlich entschädigen muss, steht derweil noch in den Sternen. Der Bundesgerichtshof verwies das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurück an das Oberverwaltungsgericht Dresden.

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Nun bin ich auf die nächsten Fotos mit dem Bürgermeister und Beigeordneter für Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule: Herr Prof. Dr. Thomas Fabian gespannt.
Lässt er sich seine Fehlleistung anmerken???

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