Am Ende ging es nur noch um die Strafhöhe. Peter F. hatte bereits am ersten Prozesstag eingeräumt, sich bis ins Jahr 2016 wiederholt an der kleinen Tochter seiner Bekannten Iveta S. (48) vergangen zu haben. Besonders bitter: Die Mutter war in mehreren Fällen dabei, nahm die Verbrechen billigend in Kauf. Das Landgericht Leipzig schickte den 60-Jährigen Täter nun für vier Jahre und neun Monate ins Gefängnis, die Mitangeklagte erhielt wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe.

Was das zu Beginn der Taten acht Jahre alte Mädchen zwischen Frühjahr 2014 und Mai 2016 erlebte, wird es wohl ein Leben lang begleiten. Laut Anklageschrift vergriff sich der Bekannte seiner Mutter in dieser Zeit mindestens 16 Mal an dem Kind, zwang es unter anderem zu Oralverkehr, filmte es nackt, fotografierte es in aufreizender Pose. In acht Fällen war die Mutter Iveta S. dabei anwesend. „Sie unterstützte den Angeklagten durch sichtbare Billigung“, heißt es in der Anklage.

Als er im Februar 2016 kinderpornographische Dateien auf dem Rechner hochlud, wurden Spezialermittler des LKA Baden-Württemberg auf Peter F.s Internetanschluss aufmerksam. Es folgten eine Wohnungsdurchsuchung, die Beschlagnahme belastenden Materials und schließlich der Haftbefehl.

Schon kurz nach dem Prozessauftakt am 11. Januar hatte ein Rechtsgespräch aller Beteiligten die Aussichten des Verfahrens geklärt. Im Gegenzug für glaubhafte Geständnisse wurde Peter F. eine Strafe von viereinhalb bis fünf Jahren in Aussicht gestellt, Iveta S. sollte maximal zwei Jahre mit Bewährung erhalten. Peter F. und Iveta S. hatten die Anschuldigungen daraufhin über ihre Verteidiger vollumfänglich zugegeben.

In ihrem Plädoyer forderte Staatsanwältin Juliane Zech am Donnerstag die Ausschöpfung des vereinbarten Strafrahmens. Zwar habe sich Peter F. geständig gezeigt, so dass sein heute 11-jähriges Opfer nicht noch einmal vernommen werden musste. Schwer wiege aber, wie sehr er die Unbefangenheit eines kleinen Kindes und die Verbindung zu dessen Mutter über einen langen Zeitraum ausgenutzt habe. Zudem stand Peter F. schon mehrfach vor dem Richter, bereits 1990 und 1996 wurde er wegen Missbrauchs verurteilt. Für Iveta S., die keine Vorstrafen hat, hielt die Anklage zwei Jahre mit Bewährung für angemessen. Opferanwältin Ina Alexandra Tust schloss sich an.

„Wenn nicht viel für Herrn F. spricht, spricht doch sein Geständnis für ihn“, sagte sein Anwalt André Röhrich. Zudem habe sein Klient die Bereitschaft zu einer finanziellen Wiedergutmachung erkennen lassen. Er hielt viereinhalb Jahre für angemessen. Karsten Hausmann, Verteidiger von Iveta S., forderte eine Bewährungsstrafe für seine Mandantin. Sie leide unter dem Geschehenen und der Erkenntnis, dass ihr Kind, welches derzeit in einer Wohngruppe untergebracht ist, auf absehbare Zeit nicht mehr bei ihr wohne.

Iveta S. (48) erhielt eineinhalb Jahre auf Bewährung. Foto: Lucas Böhme
Iveta S. (48) erhielt eineinhalb Jahre auf Bewährung. Foto: Lucas Böhme

Am Ende verhängte die 3. Strafkammer vier Jahre und neun Monate Haft gegen Peter F., bei Iveta S. blieb sie mit eineinhalb Jahren auf Bewährung am unteren Rahmen. „Die Geständnisse waren sehr stark zu berücksichtigen. Auch haben beide Angeklagte nicht ganz einfache Lebenswege hinter sich“, führte der Vorsitzende Richter Norbert Göbel aus. Das einschlägige Vorstrafenregister und die Tatbegehungsweise von Peter F. seien gleichwohl gravierend. Iveta S. hingegen hielt die Kammer auch zugute, dass sich der Prozess eindrücklich auf sie ausgewirkt habe. „Bei ihr sind wir davon überzeugt, dass es ein einmaliges Fehlverhalten war“, sagte Göbel in Richtung der gebürtigen Slowakin, die seit 2005 in Deutschland lebt.

Über eine Arbeitsmaßnahme hatte die elffache Mutter die fatale Bekanntschaft mit Peter F. gemacht, war mit ihm kurzzeitig in einer Beziehung. Er selbst ist gelernter Baggerfahrer, kam aus Dortmund nach Leipzig und hat vier Kinder aus geschiedener Ehe. Zuletzt lebte er von Hartz IV. Im Rahmen eines Vergleichs erklärte sich der 60-Jährige auch bereit, seinem Opfer 10.000 Euro in kleinen Raten als Entschädigung zukommen zu lassen.

Beide Angeklagte hatten in ihren Schlussworten Bedauern ausgedrückt. „Es tut mir leid, was ich da gemacht habe“, so Peter F. vor dem Urteil. Iveta S. sagte: „Es tut mir sehr, sehr leid, was passiert ist.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Es gibt 4 Kommentare

Die Mutter hat eine viel zu geringe Strafe erhalten. Wie kann ich als Mutter erlauben, dass meinem Kind sowas schlimmes angetan wird. Das Kind ist traumatisiert für’s ganze Leben. Wenn der Kerl wieder raus ist, müssen andere Kinder Angst haben. Solche Typen ändern sich nicht!

Eklatant ist das Auseinanderfallen von Strafmaß und Taten – bei beiden Tätern. Nahezu lächerlich, wenn man schaut, was dem Kind angetan wurde. Investitionen in Prävention sind dringend angebracht.

Einmaliges Fehlverhalten. So würde ich nen Diebstahl bezeichnen,aber doch nicht dieses Verhalten einer “Mutter”.

Sachlich und dennoch informativ. 😉 Da bleiben keine Fragen offen. Danke!

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