Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat Teil A seines Pilot-Lärmaktionsplanes veröffentlicht. Er ist auf der Internetseite der Behörde unter der Adresse www.eba.bund.de/lap abrufbar und kann auch als Druckversion beim EBA angefordert werden. Das teilt das Eisenbahn-Bundesamt mit.

Der Teil A des Plans enthält unter anderem die ausgewerteten Ergebnisse der 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis Ende Juni dieses Jahres hatten Bürgerinnen und Bürger die Gelegenheit, ihr Lärmempfinden entlang von Eisenbahnstrecken zu schildern; gut 17.000 Einsender haben davon Gebrauch gemacht.

Die 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, die am 15. November beginnt, bietet die Möglichkeit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zum bisherigen Ablauf der Lärmaktionsplanung zu geben. Davon können selbstverständlich auch alle Markkleebergerinnen und Markkleeberger Gebrauch machen. Die Ergebnisse der 2. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung werden dann ergänzend als Teil B veröffentlicht. Der nun erschienene Teil A und der künftige Teil B werden zusammen genommen den vollständigen Pilot-Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes ergeben.

Hintergrund: Die Lärmaktionsplanung ist ein Verfahren, das auf der Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit Lärmbelastung identifizieren und durch Maßnahmen der Lärmsanierung senken soll. Seit dem 1. Januar 2015 ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Um die Grundlage für weitere Lärmaktionsplanungen zu schaffen, erstellt das EBA einen ersten bundesweiten Pilot-Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken, der Mitte 2016 veröffentlicht wird. Von 2018 an wird das EBA dann in die regelmäßige Lärmaktionsplanung einsteigen.

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