Nach der April-Ratsversammlung 2023 zeigte sich auch die LIZ optimistisch und titelte „Tempo 30 auf der Wolfgang-Heinze-Straße könnte schneller kommen“. Die Prüfung dafür sollte noch 2023 erfolgen. Da wäre doch das Anbringen von Tempo-30-Schildern nur noch ein Verwaltungsakt. Aber dem ist nicht so, wie die Linke-Stadträtin Juliane Nagel nun erfahren musste: Die Wolfgang-Heinze-Straße muss sich ganz hinten anstellen.

„Im April 2023 beschloss der Stadtrat den Antrag VII-A-07897-NF-02 zur Prüfung von Tempo 30 auf der Wolfgang-Heinze-Straße zum Schutz der Wohnbevölkerung“, stellte Juliane Nagel in ihrer Anfrage fest.

Und fragte: „Wann erfolgt die Umsetzung des Beschlusspunkt 1 an der Wolfgang-Heinze-Straße (Auftrag des Stadtrates war III. Quartal 2023, das Amt für Umweltschutz hatte ja bereits laut VSP eine neue Lärmwertberechnung vorgenommen, so dass nur noch aufbauend die verkehrsrechtliche Anordnung folgen müsste).“

Aber da hat sie in den Beschluss ein klein wenig zu viel hineininterpretiert, wie das Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) in seiner Antwort bemerkt: „Das Anliegen wird von der Verwaltung unterstützt. Die Wolfgang-Heinze-Straße ist durch ihre vielfältigen Funktionen und als ein belebter Stadtraum für eine Tempo-Reduzierung prädestiniert.

Auf Grundlage der aktuellen Lärmberechnung wurde die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die Wolfgang-Heinze-Straße nach § 45 der StVO zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen geprüft. Eine geringfügige Überschreitung konnte festgestellt werden. Die rechtliche Grundlage für eine Anordnung von Tempo 30 liegen somit vor.“

Womit der im Frühjahr beschlossene Prüfauftrag übrigens umgesetzt ist, wie man auch auf der zugehörigen Website lesen kann: „Der Beschluss wurde umgesetzt bzw. liegt ein Endbericht zur Umsetzung vor.“

So einfach ist das nicht

Und wie ist das mit der verkehrsrechtlichen Anordnung, die für Juliane Nagel direkt nach dem positiven Prüfergebnis folgen müsste?

So schnell ist das nicht zu machen, teilt das VTA mit: „Bevor jedoch die Maßnahmen zur Minderung des Lärmpegels in der Wolfgang-Heinze-Straße umgesetzt werden können, müssen die bereits beschlossenen Maßnahmen des gültigen Lärmaktionsplans umgesetzt werden. Leider ist es nicht allein damit getan, ein Tempo 30 Schild aufzustellen.

Oftmals ist es notwendig, Zwischenzeitanpassungen der Lichtsignalanlagen vorzunehmen, sowie sind in diesem Zusammenhang auch die ÖPNV-Bevorrechtigung an die geringere Fahrgeschwindigkeit anzupassen (Fahrzeiten, Lage der Meldepunkte u.s.w.). Daraus ergibt sich ein umfangreicher Arbeitsaufwand.“

Und da ist ja auch noch der eklatante Mangel an Fachpersonal, wie das VTA betont: „In der aktuellen Ressourcenplanung (Stellenplan) stehen die noch offenen Projekte der Lärmaktionsplanung im Fokus. Eine zeitnahe Umsetzung kann aus diesem Grund leider nicht zugesagt werden. Im Rahmen der Fortschreibung des Rahmenplans zur Umsetzung der Mobilitätsstrategie 2030 wird die Priorisierung jedoch dem Stadtrat vorgelegt.“

Auch Karl-Heine-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße brauchen Tempo 30

Juliane Nagel hatte auch noch gefragt: „Ist bereits die aktuelle Lärmberechnung für den Beschlusspunkt 2 erstellt worden, wenn ja, mit welchem Ergebnis?“

Dieser Beschlusspunkt lautete: „Aufgrund der ähnlichen baulichen Situation wird bis zum III. Quartal 2023 für die Karl-Heine-Straße (zwischen Felsenkeller und Karl-Heine-Kanal) und der Arthur-Hoffmann-Straße (zwischen Kurt-Eisner-Straße bis Richard-Lehmann-Straße) ebenso eine aktuelle Lärmberechnung erstellt, welche zur Prüfung der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit durch eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung herangezogen wird.“

Und die knappe Auskunft des Verkehrs- und Tiefbauamtes: „Gleiches gilt für die Karl-Heine-Straße und die Arthur-Hoffmann-Straße.“

Was im Klartext heißt: Auch in diesen Abschnitten von Karl-Heine-Straße und Arthur-Hoffmann-Straße zeigen die Lärmberechnungen, dass hier Tempo 30 angeordnet werden kann, um die Lärmbelastung zu verringern. Nur stehen sie eben auch nicht oben in der Prioritätenliste der Lärmaktionsplanung.

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