Am Vormittag des 30.4.2016 wurden im Bereich der Landesmesse Stuttgart während der Proteste gegen den AfD-Parteitag vier Fotojournalisten von der Polizei festgenommen. Dieser Vorfall wird von uns aufs schärfste kritisiert und verurteilt. Als Vorwürfe stehen die Beteiligung an einer Sitzblockade auf der A8, schwerer Eingriff in den Straßenverkehr, Nötigung und Landfriedensbruch im Raum.

Drei der vier Kollegen wurden auf der Plieninger Seite des “Bosch-Parkhauses” von der Polizei festgesetzt und für mindestens 11 Stunden in Gewahrsam gebracht. Einer der Kollegen erlitt noch während der Erfassung seiner Daten in der Gefangenensammelstelle in Messe-Halle 9 einen Kreislaufzusammenbruch und wurde in ein Krankenhaus gebracht.

Die beiden verbliebenen Kollegen wurden mit Kabelbindern gefesselt und in eine aus Bauzäunen errichtete Zelle in der Halle gesperrt. Immer wieder wiesen sie darauf hin, dass sie einer journalistischen Tätigkeit nachgegangen sind und sich auch zweifelsfrei als Journalisten ausweisen können.

Im Laufe des Vormittags kam ein vierter Fotograf in die Gefangenensammelstelle. Er wurde zuvor mehrere Stunden auf einem nahe gelegenen Feld festgehalten. Diesem wurde angeboten, sein Fotomaterial heraus zu geben, um auf eine verfrühte Entlassung aus dem Gewahrsam hoffen zu können. Die Herausgabe wurde jedoch verweigert.

Beweise der journalistischen Arbeit. Das letzte Bild kurz der Verhaftung von Jens Volle. Foto Jens Volle
Beweise der journalistischen Arbeit. Das letzte Bild kurz der Verhaftung von Jens Volle. Foto Jens Volle

Bei Journalisten handelt es sich nicht um Gehilfen der Polizei, welche den Beamten vermeintliches Beweismaterial zur Verfügung stellen müssen. Kurze Zeit später wurden zwei der drei Inhaftierten einer Haftrichterin vorgeführt. Dieser war es scheinbar egal, dass es sich bei den drei Personen um Journalisten handelte und betonte, dass es einen Grund haben müsse wenn die Polizei sie festgenommen hat, welcher in den Unterlagen vermerkt wurde.

Einer der Fotografen nach dem Rückerhalt der Aservaten. Foto: Leo Simon
Einer der Fotografen nach dem Rückerhalt der Aservaten. Foto: Leo Simon

Die Kollegen verweigerten ohne anwaltliche Beratung jedoch die Aussage zu den Vorwürfen. Darauf hin wurde von der Richterin ein “schöner erster Mai hier bei uns” gewünscht, mehrere Stempel und Unterschriften durch die Richterin geleistet und die Anhörung beendet.

Einer der Fotografen wurde komplett erkennungsdienstlich behandelt. Portrait- und Profilfotos wurden erstellt, Fingerabdrücke genommen sowie eine Personenbeschreibung durchgeführt. Ein anderer wurde zusammen mit einem Aktivisten in eine Gewahrsamzelle im Flughafen gebracht. Dort mussten sich beide bis auf Socken, Unterhose und T-Shirt ausziehen. Auf die Frage nach dem Grund dieser Maßnahme, sagte der Polizeibeamte :”Weil ich es sage.” Nach insgesamt etwa 12 Stunden waren alle inhaftierten Journalisten wieder entlassen.

Der dritte verbliebene Fotograf musste in der Gefangenensammelstelle ärztlich behandelt werden. Er klagte über Übelkeit und Kopfschmerzen. Es konnten Herzrhytmusstörungen festgestellt werden, worauf hin er ebenfalls in ein Krankenhaus verlegt wurde.

Alle vier Kollegen waren an diesem Tage fast komplett zum untätig sein verdammt und konnten ihrer Arbeit, der Berichterstattung über die Proteste und den Polizeieinsatz nicht nachgehen. Für alle vier Kollegen wurde ein Platzverweis bis 1. Mai 2016 20 Uhr ausgesprochen.  Hierbei handelt es sich um gleich mehrere Verstöße der Polizei an diesem Tag. Der schwerwiegendste ist sicherlich der erhebliche Eingriff die Pressefreiheit.

Es gibt 3 Kommentare

Dirk meint sicher, dass ein Journalist das ja alles beobachtet, filmt oder fotografiert. Und eben der Polizei im beschriebenen Fall nicht die Kamera oder den Speicherchip ausgehändigt hat.
Dazu ist der Journalist auch nicht verpflichtet ohne Durchsuchungsbeschluss.

Die Frage, die Dirk aufwirft, lautet doch: ist ein Journalist, der eine (vermeintliche) Straftat beobachtet, verpflichtet diese anzuzeigen? Oder zumindest durch Vorlage seiner Aufzeichnungen verpflichtet an der Aufklärung mitzuwirken?

Wobei, wenn man die letzte tolle Öffentlichkeitsfahndung der Polizei so betrachtet, so richtig zeitnah 1 Jahr nach der Tat, dann hab ich da meine Zweifel, ob die Bilder überhaupt relevant wären, denn die Polzei filmt ja auch den ganzen Einsatz, auch aus der Luft.

Dirk: Seit wann zünden Kameraleute oder Journalisten Reifen auf Autobahnen an? Was soll so eine Aussage von Ihnen bezwecken? Haben Sie vielleicht zu tief ins Bierglas geguckt?
Die Journalisten machen nur ihre Arbeit!

Ob nun mit oder ohne Kamera Reifen angezündet und somit Menschenleben auf Autobahnen riskiert werden, ist mir egal.
Wenn ich zu Straftaten berichte ohne diese der Polizei zu melden, mach ich mich auch strafbar. Zumindest moralisch.
Dilemma ist: Diese Täter fühlen sich moralisch im Recht. Wahrscheinlich genauso wie die Nazis die Asylunterkünfte anbrennen. Eigentlich trennt beide Gruppen bezüglich Demokratieverständnis und Toleranz nicht viel…

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