Mit der Mastergenehmigung zu 320 Motorbooten auf dem Zwenkauer See ging es ja in den vergangenen Wochen etwas hin und her. Der Ökolöwe erhob Einspruch, der Landkreis Leipzig handelte einen umweltverträglicheren Kompromiss aus. Die Stadt Zwenkau sagte "Nö" und setzte ihre Mastergenehmigung doch noch in Kraft. Und Leipzig? Gab es da überhaupt eine Reaktion?

Immerhin gehört der Zwenkauer See nicht allein der Stadt Zwenkau. Der komplette nordwestliche Teil ist Leipziger Gebiet. Wie hat die Leipziger Stadtverwaltung reagiert, als die Stadt Zwenkau im Mai ihre Mastergenehmigung auf den Tisch packte?

Drei Fragen, drei Antworten von Angelika Freifrau von Fritsch, Leiterin des Umweltamtes der Stadt Leipzig.

Hat Leipzig überhaupt seine Möglichkeit genutzt, in Widerspruch gegen die von der Stadt Zwenkau beantragte Mastergenehmigung für 320 Motorboote auf dem Zwenkauer See zu gehen? Wenn ja: In welcher Form und wann ist das passiert?

Die Stadt Leipzig wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Mastergenehmigung vom Landratsamt des Landkreises Leipzig angehört und hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.

Wenn nein: Warum nicht? Steht Leipzig selbst hinter der Mastergenehmigung oder hat das zuständige Amt schlicht nicht reagiert?

Unter den Bedingungen, dass von den 320 genehmigten Sportbooten mit Motor maximal 100 Motorboote mit Verbrennungsmotor sein dürfen, die Verbrennungsmotoren den Anforderungen der EG-Sportbootrichtlinie 94/25/EG in der Fassung der Richtlinie 2003/44/EG entsprechen oder die Bodenseenorm erfüllen müssen und diese Zulassung befristet für zwei Jahre erfolgt, bestanden aus Sicht der Stadt Leipzig keine Gründe für eine Ablehnung.

Liegt der Stadt Leipzig das von der Stadt Zwenkau zitierte Gutachten vor und wenn ja: Wo ist es für die Öffentlichkeit einsehbar?

Die von der Stadt Zwenkau dem Landratsamt des Landkreises Leipzig vorgelegte fachgutachterliche Prüfung (Erheblichkeitsabschätzung) vom 30.04.2015 liegt der Stadt Leipzig nicht vor. Die Zuständigkeit für die wasserrechtliche Gestattung der Motorbootnutzungen auf dem Zwenkauer See wurde durch die Landesdirektion Sachsen dem Landratsamt des Landkreises Leipzig übertragen.

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Und wie, werte Frau Angelika Freifrau von Fritsch, wird der Inhal Ihrer zweiten Antwort z.B. kontrolloiert?

Wie und von wem in welchen Zeitabständen wird überprüft, ob die Motorboote der EG-Sportbootrichtlinie 94/25/EG in der Fassung der Richtlinie 2003/44/EG entsprechen oder die Bodenseenorm erfüllen?

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