Es waren Szenen wie aus einem düsteren Brutalo-Film: An einer Tankstelle in Böhlitz-Ehrenberg hatte eine rund 30-köpfige Personengruppe im März acht Männer attackiert und erheblich verletzt. Die Angreifer: offenbar Lok-Anhänger, die den gegnerischen Fans von BSG Chemie Leipzig kurz vor dem Derby eine Abreibung verpassen wollten. Ein Beteiligter (20) war sogar wegen versuchten Mordes angeklagt worden – am Landgericht kam er nun aber recht glimpflich davon.

Sein Opfer kann ihm laut einem LVZ-Bericht nicht verzeihen, ringt bis heute mit dem traumatischen Erlebnis, wies eine Entschuldigung des Täters im Gerichtssaal zurück: Fast neun Monate nach einem brutalen Gruppenangriff an einer Böhlitz-Ehrenberger Tankstelle verurteilte das Leipziger Landgericht einen 20-Jährigen aus der Anhängerszene von Lok Leipzig am Montag, dem 15. Dezember, zu zwei Jahren Jugendhaft, ausgesetzt zur Bewährung – wegen gefährlicher Körperverletzung und schweren Landfriedensbruchs.

Den Vorwurf des versuchten Mordes gegen Louis W., an dem die Anklage bis zuletzt festgehalten hatte, befand die Strafkammer für unbelegt.

Demonstration von Macht und Dominanz?

Der 20-jährige Lehrling gehörte zu einer Gruppierung von etwa 30 Personen aus der Lok-Fanszene, von denen einige in der Nacht zum 22. März 2025 an einer Tankstelle in Böhlitz-Ehrenberg auf acht Männer losgegangen waren – diese wurden offenbar dem Fan-Milieu von BSG Chemie zugerechnet. Beide Vereine trafen im Sachsenpokal-Derby am 23. März aufeinander.

Schon im Vorfeld des brisanten Viertelfinales habe man den Rivalen seine Überlegenheit demonstrieren wollen und sich dafür den als Chemie-Szenetreff bekannten Tatort ausgesucht – so die Annahme der Leipziger Staatsanwaltschaft. Auch ein 18-Jähriger, der sich selbst nicht mal als Fußballfan bezeichnet, geriet ins Visier der Angreifer: Videoaufnahmen zeigen, wie der Angeklagte Louis W. seinem schon am Boden liegenden Opfer gegen den Kopf tritt – 19 Mal soll es gewesen sein.

Strafkammer: Im Zweifel für den Angeklagten

Die Leipziger Anklagebehörde ging im Ergebnis des Prozesses am Landgericht gegen Louis W. von einem Tötungsvorsatz aus, forderte ebenso wie die Nebenklage vier Jahre und neun Monate Haft für den jungen Mann. Die 3. Strafkammer wollte dem nicht folgen: Auch wenn es an der Täterschaft des Angeklagten an sich keine Zweifel gab, sei die hohe Zahl der Tritte gegen den Kopf aufgrund von Bildern einer Überwachungskamera nicht nachzuweisen.

Hinzu kam, dass Louis W. über seinen Anwalt zwar ein Geständnis abgelegt, aber eine Absicht zum Töten bestritten hatte. Nach dem Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ ging das Gericht unter dem Vorsitz von Bernd Gicklhorn schlussendlich „nur noch“ von gefährlicher Körperverletzung und schwerem Landfriedensbruch aus.

Louis W. wurde zugutegehalten, dass sein Geständnis das Verfahren wesentlich abkürzte und er dem Opfer 10.000 Euro Schmerzensgeld anbot. Auferlegt wurden ihm 250 Arbeitsstunden und ein Anti-Gewalt-Training.

Opfer nahm Entschuldigungsversuch nicht an

Louis W.s Verteidiger René Lau hatte nach Gerichtsangaben ein bewährungsfähiges Strafmaß für seinen Mandanten gefordert, der bislang der einzige Angeklagte in der schockierenden Gewaltorgie ist. Nach einer vorübergehenden U-Haft in diesem Jahr soll W. seine Straßenbau-Lehre inzwischen wieder aufgenommen haben, die 2026 abgeschlossen sein soll.

Doch fest steht: Das junge Opfer wird psychisch ein Leben lang an dem zu leiden haben, was ihm widerfahren ist. Einen Entschuldigungsbrief von Louis W. hatte der Teenager im Prozess zurückgewiesen.

Gegen das heutige Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

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Für jemand Außenstehenden ist so ein mildes Urteil schwer zu begreifen. Hört man sich hinter den Kulissen um, war der Angriff gezielt geplant und mit Absicht in dieser Überlegenheit geplant.

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