Da hat sich am Montag, 2. Mai, die Dresdner Staatsanwaltschaft selbst ein Ei gelegt, als sie einfach verkündete, der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages sei „keine zur Abnahme von Eiden berechtigte Stelle“. Deshalb könne der durch André Schollbach erstatteten Strafanzeige gegen die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Frauke Petry im Anschluss an deren Zeugenaussage von Mitte November 2015 nicht stattgegeben werden.

Was umso mehr Wellen schlug, als der Ausschuss gerade an diesem Tag wieder einmal herauszubekommen versuchte, was bei der Listenaufstellung der AfD bei der Sächsischen Landtagswahl eigentlich abgelaufen ist. Nicht nur der Zeitpunkt, den die Dresdner Staatsanwaltschaft gewählt hat für ihre Verlautbarung, war ungewöhnlich. Auch die Begründung.

„Das hat mehr als nur ein heftiges Geschmäckle“, kommentierte Klaus Bartl, Mitglied des Wahlprüfungsausschusses für die Linksfraktion, den Vorgang. „Auf die Begründung warte ich mit Spannung, räumt doch § 8 Abs. 2 des Wahlprüfungsgesetzes genau diesem Ausschuss ausdrücklich ein Vereidigungsrecht ein. An die geltenden Gesetze sind alle sächsischen Staatsanwaltschaften, auch die Dresdener, nach meinem Dafürhalten gebunden.“

Der Ausschuss hatte am Montag, 2. Mai, die von ihm selbst erbetene Vernehmung des sächsischen AfD-Generalsekretärs Uwe Wurlitzer als Zeugen vorgenommen, der nach eigenem Bekunden Licht ins Dunkel bringen wollte.

„Mehr als sechs Stunden Vernehmung, belastet durch einen geradezu würdelosen Aufzug der AfD hinsichtlich benannter Anwaltsbeistände, die sich bei näherem Hinschauen als Stammpersonal der AfD-Fraktion selbst herausstellten, haben keineswegs für Erhellung gesorgt“, zog Bartl Bilanz. „Die eigentliche Frage, aus welchen im Maßstab des Wahlrechts gerechtfertigten Gründen der Einspruchsführer Samtleben von der Landesliste nach deren Einreichung beim Landeswahlleiter wieder gestrichen wurde, ist weiterhin nicht geklärt. Dem Anschein nach herrscht bei der AfD gravierende Erklärungsnot.“

Ganz ähnlich betrachtet Katja Meier, Ausschussmitglied für die Grünen-Fraktion, den Vorgang: „Der Umgang der AfD-Fraktion mit dem Wahlprüfungsausschuss ist ein würdeloses Trauerspiel. Sowohl die anwaltliche Vertretung der Fraktionsvorsitzenden Frauke Petry durch Rechtsanwalt Thomas Strobl, der zugleich Fraktionsgeschäftsführer der AfD-Fraktion ist, als auch die Beauftragung des Beraters der Fraktion und Ehemanns eines Wahlprüfungsmitgliedes der AfD, Rechtsanwalt Michael Muster, als Zeugenbeistand für den Zeugen Uwe Wurlitzer, haben bei allen Beteiligten Zweifel an der Zulässigkeit geweckt. Diese gegenseitige Beauftragung stellt eine unsägliche Vermischung zwischen Fraktion und Rechtsbeistand dar, die juristisch geprüft werden muss. – Die Aussage des Zeugen Wurlitzer werde ich zum heutigen Zeitpunkt nicht bewerten. Sie müssen nunmehr mit denen von Frauke Petry und Carsten Hütter abgeglichen und geprüft werden.“

Aber schon am Dienstag, 3. Mai, hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die am Montag verkündete Entscheidung der Staatsanwaltschaft Dresden, die Ermittlungen gegen die AfD-Fraktionsvorsitzende Dr. Frauke Petry wegen des Verdachts auf Meineid und uneidlicher Falschaussage einzustellen, kassiert. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat umgehend reagiert, die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Dresden aufgehoben und die Akten zur weiteren Prüfung der Vorwürfe an die Staatsanwaltschaft Dresden zurückgegeben.

Denn es steht nun einmal im Gesetz, in § 8 Abs. 2 des Sächsischen Wahlprüfungsgesetzes: Danach können Zeugen von dem Wahlprüfungsausschuss vernommen und vereidigt werden. Deswegen kommt bei einer falschen Aussage vor dem Wahlprüfungsausschuss grundsätzlich eine Strafbarkeit wegen eines Aussagedelikts in Betracht.

„Die Entscheidung der Generalstaatsanwaltschaft ist zu begrüßen. Die Geschwindigkeit, mit der auf die Fehlentscheidung der Staatsanwaltschaft Dresden reagiert wurde, ist außergewöhnlich. Dies spricht dafür, dass mit der Einstellungsverfügung ein dicker Bock geschossen wurde“, schätzt nun André Schollbach, Abgeordneter der Linksfraktion und selbst Jurist von Beruf, die Sache ein. „Der Verdacht einer erheblichen Straftat steht im Raum. Für das Funktionieren des Rechtstaates muss gewährleistet sein, dass Zeugen ihrer Pflicht, die Wahrheit zu sagen, nachkommen. Aufgrund der hervorgetretenen Widersprüche bestehen berechtigte Zweifel daran, dass vor dem Wahlprüfungsausschuss alle Zeugen ihren gesetzlichen Pflichten nachgekommen sind. Wenn die der Einstellungsverfügung zugrunde liegende Bewertung der Staatsanwaltschaft Dresden zugetroffen hätte, wäre die Folge gewesen, dass Zeugen vor dem Wahlprüfungsausschuss das Blaue vom Himmel herunterlügen könnten, ohne dass dies zu Konsequenzen führen würde.“

Schollbach hatte die Sache nach ein paar unbefriedigenden Vorgängen im Wahlprüfungsausschuss im Februar ins Rollen gebracht und bei der Staatsanwaltschaft Dresden Strafanzeige wegen des Verdachts des Meineids gemäß § 154 Abs. 1 StGB gegen die AfD-Vorsitzende Dr. Frauke Petry erstattet.

Dieser Strafanzeige lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 12. November 2015 führte der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags eine mündliche Verhandlung gemäß § 8 Sächsisches Wahlprüfungsgesetz durch. In dieser mündlichen Verhandlung wurden Dr. Frauke Petry sowie der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Carsten Hütter als Zeugen vernommen und jeweils auf Antrag von André Schollbach vereidigt. Petry verstrickte sich in wesentlichen Punkten in erhebliche Widersprüche. Dies betraf etwa den Zeitpunkt der Kenntnisnahme Petrys von Darlehens-Gewährungen durch Landtagskandidaten an die AfD im Zusammenhang mit der Landtagswahl 2014 in Sachsen. Weiterhin ergaben sich Widersprüche hinsichtlich der Frage, wer namens der AfD die den Darlehen zugrunde liegenden Verträge unterzeichnete und bis zu welcher Frist Zahlungen an die AfD zu leisten waren. Gemäß § 154 Abs. 1 StGB wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft, wer vor Gericht oder vor einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle falsch schwört.

Dass die Dresdner Staatsanwaltschaft sich mit der Sache nicht beschäftigen wollte, löst für Klaus Bartl so einige Fragen aus: „Der Vorgang ist mehr als ein Fauxpas, der mit der anerkennenswert schnellen Reaktion der Generalstaatsanwaltschaft nicht aus der Welt ist. Es besteht zum Beispiel dringender Aufklärungsbedarf, weshalb die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden, von Ermittlungen abzusehen, just in dem Moment an die Medien gelangte, als der Ausschuss den Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion Uwe Wurlitzer als Zeuge zum selben Komplex vernahm. Welche sachlichen und rechtlichen Erwägungen die Staatsanwaltschaft Dresden geritten haben, am Gesetz vorbei den Wahlprüfungsausschuss des Landtages derart zu desavouieren, wird auch parlamentarisch zu klären sein.“

Und nachdem auch die Ausschusssitzung am Montag so unbefriedigend verlief, dürfte so Mancher gespannt sein, was am Ende das Gericht dazu sagen wird.

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