Luther-Melanchthon-Denkmal

Von der Verwaltung bevorzugter Standort: Grünfläche gegenüber vom Neuen Rathaus. Foto: Ralf Julke
·Politik·Engagement

Haben die Stadt und der Luther-Melanchthon-Denkmal Verein e. V. gar kein Einvernehmen für das neue Leipziger Reformationsdenkmal?

Leipziger sind Menschen mit ganz viel Geduld. Nichts geht hier wirklich schnell. Und selbst Denkmalprojekte können schon einmal 100 Jahre dauern, wenn man so ans Richard-Wagner-Denkmal denkt. Ob es je ein Freiheitsdenkmal geben wird, ist völlig offen. Und auch der Versuch, wieder ein Luther-Melanchthon-Denkmal im Stadtraum aufzustellen, geht jetzt schon ins siebente Jahr. Obwohl: Eigentlich sollte es schon 2019 stehen.

Ursprünglich stand das Luther-Melanchthon-Denkmal am Johannisplatz. Foto: Ralf Julke
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Leipzigs Kulturdezernat versteckt das Denkmal einfach mal in einem Antrag zum Reformationsjubiläum, hat aber noch immer nichts geklärt

Eigentlich wollte der Luther-Melanchthon-Denkmal e. V. Leipzig von der Stadt nur die klare Zuweisung für einen Standort für das neue alte Luther-Melanchthon-Denkmal haben. Seit 2005 versucht der Verein, das im 2. Weltkrieg verlorengegangene Denkmal wieder in den Stadtraum zu bringen. Aber Leipzigs Stadtspitze will es nicht haben. Oder doch - aber mit möglichst großem Frust-Effekt für den Verein.

Der Johannisplatz im Frühjahr: Bis 1943 stand hier das Luther-Melanchthon-Denkmal. Foto: Ralf Julke
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Wo bleiben jetzt die Entscheidungen zum Leipziger Luther-Melanchthon-Denkmal?

Das Jahr 2017 naht - das eigentliche Feierjahr der Reformation. Und ein kleiner kämpferischer Verein hatte sich eigentlich gewünscht, dass bis dahin auch das neu geschaffene Luther-Melanchthon-Denkmal aufgestellt und feierlich enthüllt wird. Doch seit dem Stadtratsbeschluss 2014 ist dazu nicht viel passiert. Grund genug für Prof. Dr. med. Rolf Haupt, mal nachzufragen, was nun werden soll.

Melder zu Luther-Melanchthon-Denkmal

Das Projekt „LZ TV“ (LZ Television) der LZ Medien GmbH wird gefördert durch die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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