Es wäre ja auch zu schön gewesen: Über 50.000 Sächsinnen und Sachsen unterschreiben einen Volksantrag, mit dem der Wunsch zur Einführung von Gemeinschaftsschulen in Sachsen formuliert wird, der Landtag nimmt ihn an und beschließt ihn dann. Aber das wird wohl nicht passieren, befürchtet das Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“. Am 25. Mai berät der zuständige Ausschuss.

Dann findet die öffentliche Sachverständigenanhörung zum Volksantrag statt, an der sich auch das „Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam Lernen“ beteiligt (Landtags-Drucksache 7/522). Der Landtagsausschuss für Schule und Bildung tritt am 25. Mai 2020 um 10 Uhr im Plenarsaal zusammen.

In ihrer vorab versandten Stellungnahme erläutern die Vertrauenspersonen Doreen Taubert und Burkhard Naumann, dass das vorgeschlagene optionale Modell keinen drastischen Einschnitt in die Schullandschaft darstellt, sondern es sanft ergänzt.

„Die Gemeinschaftsschule wird als weitere optionale Schulart gesetzlich aufgenommen, um auch in Sachsen die Möglichkeit zum längeren gemeinsamen Lernen zu schaffen. Ziel ist es, dass unsere Kinder über die 4. Klasse hinaus gemeinsam lernen können und eine Entscheidung zum weiteren Schul- und Lebensweg später getroffen werden kann“, erklären sie.

Die Gemeinschaftsschule soll entstehen können, wenn Eltern, Schüler/-innen, Lehrkräfte sowie der Schulträger einer Umwandlung bestehender Schulen gemeinsam zustimmen. Im Zentrum steht das pädagogische Konzept als Basis für den gemeinsamen Bildungsgang, in dem vorwiegend binnendifferenziert unterrichtet und zugleich abschlussbezogen gelernt wird.

„An einer sächsischen Gemeinschaftsschule soll jeder junge Mensch zeigen können, was in ihm steckt“, erklären Taubert und Naumann. „Wir sehen verschiedene Modelle vor, um die lokalen Bildungserfordernisse zu berücksichtigen.“

Aber die Landtagsfraktionen sind von einem tiefverwurzelten Misstrauen in die Entscheidungskompetenz der Betroffenen erfüllt. Schon diese Wahlmöglichkeit vor Ort und im konkreten Schulfall geht ihnen ein Stück zu weit.

Wie stehen die Parteien zum Volksantrag Gemeinschaftsschule? Grafik: Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen"
Wie stehen die Parteien zum Volksantrag Gemeinschaftsschule? Grafik: Bündnis „Gemeinschaftsschule in Sachsen”

Zum Volksantrag gibt es nun zwei Änderungsanträge, einen von den Koalitionsfraktionen CDU, Grüne und SPD sowie einen von der AfD-Fraktion.

„Beide Anträge schränken die Optionen derart stark ein, dass der Wille der 50.120 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner nicht mehr abgebildet wird“, stellen die Vertrauenspersonen fest. „Der Koalitionsantrag versieht die Gründung von Gemeinschaftsschulen mit Hürden, die eine vor Ort gewollte Schulgründung deutlich erschweren oder teilweise unmöglich machen.“

Taubert und Naumann verweisen auf strengere Anforderungen an die Mindestzügigkeit sowie Vorgaben, in welchen Kommunen Gemeinschaftsschulen als „Oberschule+“ entstehen dürfen. „Der Antrag der AfD bestehe vor allem darin, die Bezeichnung ‚Gemeinschaftsschule‘ durch die Bezeichnung ‚Technische Oberschule‘ zu ersetzen. Die so angestrebte Schulart würde sich nicht wesentlich von einer regulären Oberschule unterscheiden. Im Gegenteil: sie wäre ein Rückschritt, da auf äußere Differenzierung gesetzt wird und der binnendifferenzierte Unterricht entfällt.“

„Wir werben dafür, den Volksantrag in unveränderter Form anzunehmen. Er denkt den Kompromiss mit und stellt sicher, dass Bewährtes fortgesetzt werden kann. Er ermöglicht aber auch neue Wege. Er wird keine Schulart bevorzugen oder benachteiligen“, erklären die Vertrauenspersonen vor der Anhörung am 25. Mai.

Leipzig soll schon mal die eigenen Kapazitäten zur Nutzung als Gemeinschaftsschule prüfen

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Es gibt 2 Kommentare

Wieso sind da grüne Smilies bei den Grünen und der SPD, wenn diese doch laut Beitrag einen Änderungsantrag eingereicht haben, welcher den ursprünglichen Volksauftrag erheblich verwässert?

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