Das Landgericht Leipzig hat die Rechte von Filmemachern gestärkt. In einem Rechtsstreit zwischen dem MDR und der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm erklärte das Gericht Klauseln aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des MDR für unwirksam. Sollte das Urteil bestand haben, könnten auf ARD und ZDF hohe Rückforderungen zukommen. Das geht aus einem Bericht der Internetplattform irights.info hervor.

Dem Bericht zufolge hatte der öffentlich-rechtliche Sender MDR Dokumentarfilmer im Rahmen von Auftragsproduktionen per Vertrag verpflichtet, die Verwertungsgesellschaft für Film- und Fernsehproduzenten (VFF) zu beauftragen, ihre Vergütungsansprüche wahrzunehmen. Außerdem sollte dem MDR die Hälfte der VFF-Erlöse zustehen. Beide Klauseln habe das Landgericht (LG) Leipzig für nichtig erklärt. Betroffen seien sogenannte “echte Auftragsproduktionen”, bei denen der Produzent Filmhersteller im Sinne des Urheberrechts ist.

Geklagt hatte die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK). Der MDR hatte zum einen bestritten, dass die AG DOK überhaupt als Verband gegen Fernsehanstalten klagen darf, zum anderen, dass es sich bei den Verträgen mit den Filmemachern um abmahnfähige Allgemeine Geschäftsbedingungen handle. Das Gericht bejahte beides und gab der AG DOK auch inhaltlich Recht. Somit darf der MDR nun die Filmemacher weder vertraglich verpflichten, ihre Rechte von der VFF wahrnehmen zu lassen, noch die Hälfte ihres Anteils an den Sender abzutreten.
Nach Angaben der AG DOK wird die sogenannte VFF-Klausel seit vielen Jahren nahezu gleichlautend von allen ARD-Anstalten sowie vom ZDF verwendet. Die AG DOK beziffert den Schaden, der der Produktionswirtschaft entstanden sei, allein für das Jahr 2011 auf 7,5 Millionen Euro. “Das Leipziger Urteil bestätigt unseren Verdacht, dass die Gelder der VFF nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern willkürlich verteilt werden”, kommentierte der AG DOK-Vorsitzende Thomas Frickel die Entscheidung in einer Pressemitteilung.

Der MDR prüft derzeit die Gründe für das Urteil des Landgerichts und wird danach entscheiden, ob der Sender in Berufung gehen werde, sagte MDR-Pressesprecherin Susanne Odenthal gegenüber iRights.info. Darüber, welche materiellen Auswirkungen das Urteil haben könnte, sollte es rechtskräftig werden, könne man derzeit nur spekulieren. Zusätzlich zur Klage gegen die AGB des MDR hatte die AG DOK in der Vergangenheit beim Deutschen Patentamt und beim Bundesjustizministerium mehrfach Beschwerde über die Entscheidungsstrukturen der VFF erhoben und die ihrer Ansicht nach ungerechte Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaft kritisiert.

Vor kurzem hatte der Autor Martin Vogel vor dem Landgericht München mit einer Klage gegen die Verteilungspraxis der VG Wort Recht bekommen. Er hatte die Verteilungspraxis der Autoren-Verwertungsgesellschaft kritisiert, die Jahre lang einen Teil der Urheberrechtsabgaben an die Verlage ausschütteten, obwohl sie den Autoren zustünden. Die VG Wort hatte ihre diesjährige Ausschüttung zunächst ausgesetzt und gegen das Urteil Berufung eingelegt. Nun hat sie zwar angekündigt, doch auszuschütten, behält sich aber vor, das Geld später zurückzufordern.

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