Irgendwie klang das gleich mal wie Mit-Jubel, als die „Zeit“ am Mittwoch, 18. Juli, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkbeitragserhebung besprach: „Für ARD, ZDF und Deutschlandradio, deren Legitimation von Rechtspopulisten beharrlich und zusehends aggressiv infrage gestellt wird, dürfte das eine Genugtuung sein.“ Da hat man wohl nicht gemerkt, dass zwar die Rechtspopulisten besonders laut wetterten – aber die Kritik kam viel fundierter aus ganz anderer Richtung. Und das Urteil hat sich um den eigentlichen Streitfall generös herumgedrückt.

Das einzige Zugeständnis, das das Bundesverfassungsgericht machte, lautet: „Ein Beitragsschuldner darf zur Abschöpfung desselben Vorteils nicht mehrfach herangezogen werden.“ Womit eher die jetzt eine Entlastung bekommen, die die wenigsten Probleme mit dieser Rundfunksteuer haben: die Inhaber von zwei Wohnungen. Sie brauchen künftig nur noch einmal Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Aber die Krux steckt ganz woanders. Denn was bedeutet es, wenn sich das Gericht darauf versteift, zuzugestehen: „Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr – potentiell – einen Nutzen haben.“

Genau in diesem Moment verwandelt sich der Rundfunkbeitrag in eine steuerähnliche Abgabe. Und für die sollte eigentlich gelten, dass sie – wenn sie schon nicht an den „Verbrauch“ oder die Nutznießung von etwas gekoppelt ist – auf die Leistungsfähigkeit des Beitragszahlers Rücksicht nimmt. Aus Sicht eines hochbezahlten „Zeit“-Redakteurs mögen 17,49 Euro im Monat Peanuts sein. Für einen Großteil der Normal- und Geringverdiener sind sie eine massive Belastung des knappen Monatsbudgets.

Ein Thema, das die medienpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag, Antje Feiks, nach dem Urteil ansprach.

„Grundsätzlich befürworten wir das Vorhandensein des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit solidarischer Finanzierung, weil wir glauben, dass man die Aufgaben der öffentlichen Massenmedien nicht allein privaten Anbietern überlassen kann, deren Daseinszweck naturgemäß in erster Linie der Profit ist. Von ihnen wäre eine neutrale Berichterstattung schon gar nicht zu erwarten“, sagte Feiks am Mittwoch, 18. Juli.

„Die Beitragsfinanzierung eröffnet einen Spielraum, den private Anbieter nicht haben, für zeitaufwendigen, hochwertigen, hintergründigen, kritischen Journalismus – bei aller Kritik, die man etwa an der Programmgestaltung üben kann. Insofern ist es gut, dass das Bundesverfassungsgericht heute den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gestärkt hat. Öffentliche Medienunternehmen sichern gewisse Grundstandards hinsichtlich seriöser Information, freier Meinungsbildung und politischer Kontroverse, aber auch bei niveauvoller Unterhaltung und kultureller Bildung in den europäischen Demokratien.“

Aber alle Wohnungsinhaber gleichermaßen abzukassieren, das hat mit Gleichbehandlung nichts zu tun, stellt Feiks fest.

„Das ändert aber nichts an Ungerechtigkeiten des heutigen Gebührensystems. Das Gericht fordert nun den Gesetzgeber auf, eine wesentliche Ungerechtigkeit zu korrigieren. Auch wer mehrere Wohnungen nutzt, darf künftig nur einmalig mit dem Rundfunkbeitrag belastet werden. Das begrüße ich. Das Beitragssystem muss allerdings grundsätzlich überarbeitet werden, um es sozial gerecht zu machen“, sagt sie. Aber wo Sachsens Medienminister Oliver Schenk beinah jubelt, wenn er sagt: „Der Solidargedanke muss erhalten bleiben und Beitragsbefreiungen sollten weiterhin dort erfolgen, wo sie gerecht und notwendig sind“, sieht Feiks nach wie vor eine riesige Gerechtigkeitslücke.

„Von der haushaltsbezogenen Abgabe gibt es weiterhin viel zu wenige Befreiungstatbestände, etwa für die Empfänger geringer Einkommen. Anders als CDU und SPD, die das neue Rundfunkfinanzierungssystem letztlich durchgesetzt haben, treten wir gegen eine pauschale und an vielen Stellen ungerechte Abgabe ein“, erklärt die Abgeordnete der Linken ihre Position. „Wir wollen, dass die Beiträge einkommensabhängig gestaffelt und den untersten Einkommensgruppen erlassen werden. Mittelfristig muss die anachronistische Erhebung der Rundfunkbeiträge auf Wohnungen, Betriebsstätten, Fahrzeuge und Hotelzimmer durch eine einkommensabhängige Erhebung auf erwachsene Personen ersetzt werden. Diese würde der heutigen Medienwirklichkeit mit Empfangsmöglichkeiten bzw. Online-Anbindung in fast allen Lebenslagen gerecht.“

Und wovon träumt Oliver Schenk auch noch? – „Der Minister verwies darauf, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugleich die Pflicht hätten, den an sie gestellten hohen Qualitätsanspruch zu erfüllen und nicht in einen Wettbewerb mit den privaten Rundfunkanstalten um die besten Unterhaltungsformate einzutreten.“

Ein frommer Wunsch.

Transparenz ist beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch politisch nicht gewollt

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