Dieses Jubiläum darf natürlich im Leipziger Kalender nicht fehlen: der 9. November. Der diesmal nichts mit den vielen anderen 9. Novembern zu tun hat. Aber Leser wissen es. Denn irgendwann haben sie alle mal was von der großen Geschichte des Leipziger Reclam Verlages gehört (heute Ditzingen bei Stuttgart). So richtig Furore machte der nämlich mit seiner Universalbibliothek. Startpunkt: der 9. November 1867.

Da trat die Regelung in Kraft, die dem Werk deutscher Autoren nach ihrem Tod erstmals eine Schutzfrist von 30 Jahren gewährte. Eine Regelung mit doppelter Folge: Zum ersten Mal waren Autoren vor illegalen Nachdrucken (Raubdrucken) geschützt, konnten also Rechtsmittel einlegen, wenn ein Verlag sich einfach unhonoriert an ihren Werken bediente und damit Reibach machte. Dazu gab es den Werkschutz auch noch 30 Jahre nach dem Tod des Autors, was nicht nur die Erben glücklich machte, weil sie jetzt noch Anteil hatten am Werk, sondern auch die Verleger. Denn die haben in der Regel zu Lebzeiten selbst viel Geld und Energie in gute Autoren investiert. Das Gesetz würdigte diese Investition also erstmals.

Und da ist man schon mitten in der Gegenwart, wo haufenweise Leute wollen, dass geistige Werke nur noch kostenlos sein dürfen. Was ganz augenscheinlich geistiger Diebstahl ist. Verleger haben einen schweren Stand, denn auch ihre Arbeit wird mit Gesetzen und Gerichtsurteilen immer weiter ausgehöhlt.

Andererseits bediente natürlich auch das Gesetz von 1837 den Gedanken, dass geistige Werke irgendwann „frei“ sein sollten. Die 30 Jahre waren ja ein Kompromiss, der mit Gesetzesänderungen immer mehr erweitert wurde: 1934 auf 50 Jahre, 1965 auf 70 Jahre. Was logischerweise wieder Verlage wie Reclam traf, die nun neuere Autoren immer später ins Programm nehmen konnten – zumindest „for free“. Erst dieser Wegfall der Autorentantiemen machte ja die preiswerten Bände von Reclams Universal Bibliothek möglich.

Dagegen war Goethes „Faust“, mit dem die Universalbibliothek 1867 startete, ein regelrecht frisches Werk.

Es ist die Nationalbibliothek, die das markante Datum jetzt zu einer Sonderausstellung nutzt.

Leipziger Buchautomat, 1912 erstmals aufgestellt, Entwurf: Peter Behrens. Foto: Reclam Verlag, Ditzingen
Leipziger Buchautomat, 1912 erstmals aufgestellt, Entwurf: Peter Behrens. Foto: Reclam Verlag, Ditzingen

Zum 150. Geburtstag des ersten Heftes von Reclams Universal-Bibliothek (RUB) widmet das Deutsche Buch- und Schriftmuseum der Deutschen Nationalbibliothek der Idee des Verlegers Anton Philipp Reclam (1807-1896) eine Kabinettausstellung. Die älteste noch existierende deutschsprachige Taschenbuchreihe – bis in unsere Tage die Marke des Verlags – versprach „ein Erscheinen sämtlicher classischer Werke unserer Literatur“ zum Niedrigpreis. Auch heute noch gilt die in Leipzig gegründete Universal-Bibliothek als Herzstück des Reclam-Verlages. Der niedrige Preis bei hoher Auflage erlaubte eine maximale Verbreitung von Texten und steht für den modernen Gedanken einer Literaturversorgung für alle.

Politisch vom Vormärz geprägt, verband Reclam die goethezeitliche Bildungstradition mit verlegerischem Geschäftssinn. Mit dem Ziel, einmal gedruckte Texte dauerhaft zu niedrigen Preisen lieferbar zu halten, nutzte Anton Philipp Reclam die Neuregelung des Urheberrechts zum Stichtag 1837: Die Bundesversammlung des Deutschen Bundes hatte das Recht der Autoren auf 30 Jahre nach dem Tod beschränkt. Deren Texte konnten daher ab dem 9. November 1867 als gemeinfrei nachgedruckt werden, das Gesetz befreite den Verleger von der Vergütung der Autoren. Bereits am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes ging der erste Band von Reclams Universal Bibliothek (RUB) über die Verkaufstheke.

In Zeiten, in denen das Urheber- und Verwertungsrecht zu einem wichtigen Thema des kulturellen Diskurses geworden ist, lohnt ein Blick auf die Geschichte des Urheberrechts, betont die Nationalbibliothek den sehr heutigen Aspekt bei dieser Ausstellung.

Anhand ausgewählter Exponate, vorwiegend aus der Sammlung von PD Dr. Hans-Jochen Marquardt, Halle, konzentriert sich die Schau auf wenige Schlaglichter mit dem Schwerpunkt der Leipziger Produktion. Ausgehend vom „Klassikerjahr“ 1867 wird der Blick auf die Buchgestaltung, die technische Herstellung und innovative Werbemethoden der Reihe gerichtet.

Die Schau fragt auch nach Reclams Universal Bibliothek im Krieg und nimmt Feldbücherei und Tarnschriften in den Blick. Ferner stellt die Kabinettausstellung Reclams berühmten Bücherautomaten vor, vermittelt einen Eindruck vom thematischen Profil der Universal-Bibliothek in der DDR und zeigt, wie der Verlag seine zahlreichen Jubiläen zu zelebrieren wusste.

Universal. Reclams Jahrhundertidee – Leipzig 1867 bis 1990. Ausstellung des Deutschen Buch- und Schriftmuseums der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig vom 27. Oktober 2017 bis 3. Juni 2018.

Dienstag bis Sonntag 10-18 Uhr, Donnerstag 10-20 Uhr, Feiertage (außer montags) 10–18 Uhr.

Der Eintritt ist frei.

Ausstellungseröffnung ist am Donnerstag, 26. Oktober, um 19:30 Uhr.

Begrüßung: Michael Fernau, Direktor der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig
Einführung: Dr. Stephanie Jacobs, Leiterin des Deutschen Buch- und Schriftmuseums „Ein Wort aus dem Verlag“: Dr. Wolfgang Kattanek, Geschäftsführer, Philipp Reclam jun. Verlag GmbH, Ditzingen
“Zur Neugestaltung 2012“: Friedrich Forssman, Kassel
Musik: Tilman Schmidt

 

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